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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1521
BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86 (https://dejure.org/1989,1521)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1989 - 5 C 34.86 (https://dejure.org/1989,1521)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1989 - 5 C 34.86 (https://dejure.org/1989,1521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erziehungsanspruch - Jugendwohlfahrt - Darlehn - Jugendamt - Jugendhilfeträger - Anspruch auf erzieherische Hilfe - Kostenaufbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1309
  • NVwZ 1990, 566 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86
    Wie im Bereich des Sozialhilferechts (s. Urteil des Senats vom 17. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 50.73 - <BVerwGE 47, 103> mit - in FEVS 23, 89 abgedruckten - Ausführungen auch zur Zulässigkeit einer auf die Entscheidung dem Grunde nach beschränkten, neben dem Vermögensinhaber dessen minderjähriges Kind betreffenden Darlehensregelung) kommt eine derartige Kostenübernahme auch auf dem Gebiet des Jugendhilferechts in Betracht.

    Danach sind bei der Prüfung am Maßstab des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG einerseits personenbezogene Kriterien, nämlich die Zahl der Bewohner des Hausgrundstücks und ihre Wohnbedürfnisse, und andererseits sach- und wertbezogene Kriterien, nämlich die Größe, der Zuschnitt und die Ausstattung der Baulichkeit, die Größe des Grundstücks sowie der Wert des Grundstücks einschließlich der Baulichkeit, zu berücksichtigen (BVerwGE 47, 103 [BVerwG 17.10.1974 - V C 50/73]; 59, 294 ).

    Der Unterhaltungszustand wird in dem Gutachten als gut bezeichnet, der für die Beurteilung nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG maßgebende Verkehrswert (s. BVerwGE 47, 103 [BVerwG 17.10.1974 - V C 50/73]; 59, 294 ) des gesamten der Mutter des Klägers gehörenden Anwesens einschließlich einer Garage mit 290.000 DM angegeben.

    Die außerdem festgestellten Grundstücksbelastungen in Höhe von 114.600 DM (Berufungsurteil S. 3) fallen nicht wertmindernd ins Gewicht (s. BVerwGE 47, 103 [BVerwG 17.10.1974 - V C 50/73]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht schon mehrfach entschieden hat, gibt diese Regelung, die für atypische Fälle Lösungen sicherstellen soll, wie sie sich nach § 88 Abs. 2 BSHG in den Regelfällen des Vorhandenseins schonungswürdigen Vermögens ergeben (BVerwGE 23, 149 [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64]; 32, 89 [BVerwG 14.05.1969 - V C 167/67]; 47, 103 [BVerwG 17.10.1974 - V C 41/73]), dem zuständigen Träger die Möglichkeit, nach pflichtgemäßem Ermessen Hilfe auch in Form eines Darlehens zu gewähren, wenn es eine unbillige Härte wäre, sonst ein Wohngrundstück zu veräußern (BVerwGE 32, 89 <92 [BVerwG 14.05.1969 - V C 167/67] bis 95>; 47, 103 ).

  • BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 107.83

    Minderjähriger - Eltern - Hilfe zur Erziehung - Nachrang der öffentlichen …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86
    Diese Regelung wird, was die Zumutbarkeit des Mitteleinsatzes auf Seiten des Minderjährigen und seiner Eltern angeht, durch § 81 Abs. 2 JWG ergänzt (BVerwGE 35, 304 [BVerwG 18.06.1970 - V C 39/69]; 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - V C 110/71]; 45, 306 [BVerwG 03.07.1974 - VIII C 98/73]; 68, 299 [BVerwG 15.12.1983 - 5 C 26/83]).

    Diese Erkenntnis liegt schon dem Senatsurteil vom 12. Januar 1984 (BVerwGE 68, 299 [BVerwG 12.01.1984 - 5 C 107/83]) zugrunde, in dem § 81 Abs. 3 JWG als (Regelungs-)Vorbehalt zugunsten der Landesgesetzgebung charakterisiert worden ist.

    In diesen Zusammenhang gehören weiter Regelungen, die es den Jugendämtern gestatten, Hilfen nach § 5 JWG zwar zunächst ohne Rücksicht auf die Zumutbarkeit einer Mittelaufbringung durch den Minderjährigen und seine Eltern zu gewähren, diese aber im Wege der nachträglichen Wiederherstellung des Nachrangs öffentlicher Jugendhilfe (BVerwGE 68, 299 [BVerwG 12.01.1984 - 5 C 107/83]) nach Zumutbarkeitsgesichtspunkten ganz oder teilweise zu den Kosten der Hilfeleistung heranzuziehen (s. auch dazu OVG Münster, Urteil vom 15. Oktober 1970 ).

  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67

    Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe - …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86
    Wie das Bundesverwaltungsgericht schon mehrfach entschieden hat, gibt diese Regelung, die für atypische Fälle Lösungen sicherstellen soll, wie sie sich nach § 88 Abs. 2 BSHG in den Regelfällen des Vorhandenseins schonungswürdigen Vermögens ergeben (BVerwGE 23, 149 [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64]; 32, 89 [BVerwG 14.05.1969 - V C 167/67]; 47, 103 [BVerwG 17.10.1974 - V C 41/73]), dem zuständigen Träger die Möglichkeit, nach pflichtgemäßem Ermessen Hilfe auch in Form eines Darlehens zu gewähren, wenn es eine unbillige Härte wäre, sonst ein Wohngrundstück zu veräußern (BVerwGE 32, 89 <92 [BVerwG 14.05.1969 - V C 167/67] bis 95>; 47, 103 ).

    In bezug auf die Härte ist dabei nicht - wie in § 89 BSHG - auf die Verwertung als solche, sondern darauf abzustellen, ob durch die Verwertung die soziale Stellung der in § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG genannten Personen beeinträchtigt würde (vgl. BVerwGE 32, 89 [BVerwG 14.05.1969 - V C 167/67]).

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86
    Danach sind bei der Prüfung am Maßstab des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG einerseits personenbezogene Kriterien, nämlich die Zahl der Bewohner des Hausgrundstücks und ihre Wohnbedürfnisse, und andererseits sach- und wertbezogene Kriterien, nämlich die Größe, der Zuschnitt und die Ausstattung der Baulichkeit, die Größe des Grundstücks sowie der Wert des Grundstücks einschließlich der Baulichkeit, zu berücksichtigen (BVerwGE 47, 103 [BVerwG 17.10.1974 - V C 50/73]; 59, 294 ).

    Der Unterhaltungszustand wird in dem Gutachten als gut bezeichnet, der für die Beurteilung nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG maßgebende Verkehrswert (s. BVerwGE 47, 103 [BVerwG 17.10.1974 - V C 50/73]; 59, 294 ) des gesamten der Mutter des Klägers gehörenden Anwesens einschließlich einer Garage mit 290.000 DM angegeben.

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86
    Wie das Bundesverwaltungsgericht schon mehrfach entschieden hat, gibt diese Regelung, die für atypische Fälle Lösungen sicherstellen soll, wie sie sich nach § 88 Abs. 2 BSHG in den Regelfällen des Vorhandenseins schonungswürdigen Vermögens ergeben (BVerwGE 23, 149 [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64]; 32, 89 [BVerwG 14.05.1969 - V C 167/67]; 47, 103 [BVerwG 17.10.1974 - V C 41/73]), dem zuständigen Träger die Möglichkeit, nach pflichtgemäßem Ermessen Hilfe auch in Form eines Darlehens zu gewähren, wenn es eine unbillige Härte wäre, sonst ein Wohngrundstück zu veräußern (BVerwGE 32, 89 <92 [BVerwG 14.05.1969 - V C 167/67] bis 95>; 47, 103 ).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86
    Wie jedes Ermessen (s. dazu BVerfGE 18, 353 [BVerfG 16.02.1965 - 1 BvL 15/62]) ist auch dasjenige, das dem Jugendamt nach der Erkenntnis der Vorinstanz in § 45 Abs. 1 Satz 1 AG-JWG NW eingeräumt ist, pflichtgemäßes Ermessen.
  • BVerwG, 14.10.1988 - 5 C 48.85

    Jugendwohlfahrt - Häusliche Ersparnis - Erstattungsanspruch - Elterneinkommen - …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86
    Außerdem ist auf die Besonderheiten des Jugendwohlfahrtsrechts Bedacht zu nehmen (so zuletzt Urteil vom 14. Oktober 1988 - BVerwG 5 C 48.85 - ).
  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 41.73

    Unterbrechung einer Ausbildung als Voraussetzung für die Rückforderung eines …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86
    Wie das Bundesverwaltungsgericht schon mehrfach entschieden hat, gibt diese Regelung, die für atypische Fälle Lösungen sicherstellen soll, wie sie sich nach § 88 Abs. 2 BSHG in den Regelfällen des Vorhandenseins schonungswürdigen Vermögens ergeben (BVerwGE 23, 149 [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64]; 32, 89 [BVerwG 14.05.1969 - V C 167/67]; 47, 103 [BVerwG 17.10.1974 - V C 41/73]), dem zuständigen Träger die Möglichkeit, nach pflichtgemäßem Ermessen Hilfe auch in Form eines Darlehens zu gewähren, wenn es eine unbillige Härte wäre, sonst ein Wohngrundstück zu veräußern (BVerwGE 32, 89 <92 [BVerwG 14.05.1969 - V C 167/67] bis 95>; 47, 103 ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.06.1970 - IV A 23/68
    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86
    All dies ist verwaltungsgerichtlich voll überprüfbar (…ebenso Potrykus, JWG, Kommentar, 2. Aufl. 1972, § 81 Anm. 4; s. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Juni 1970 - IV A 23/68 - ).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86
    Durch einen vom Bundesgesetzgeber auf dem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung (vgl. hier Art. 74 Nr. 7 GG und dazu BVerfGE 22, 180 ; BVerwGE 19, 94 [BVerwG 08.07.1964 - V C 172/62]) beschlossenen Regelungsvorbehalt zugunsten der Länder wird nicht wie im Fall der gesetzlichen Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung konstitutiv Rechtsetzungsmacht von einem Staatsorgan auf ein anderes übertragen, sondern lediglich zum Ausdruck gebracht, daß der Bund hinsichtlich der von dem Regelungsvorbehalt erfaßten Fragen von einer eigenen Regelung absieht.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen …

  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 25/64

    Gebührenpflicht von Bundesbahn und Bundespost

  • BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62

    Rechtliche Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Jugendamt und Ordnungsbehörde …

  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision - …

  • BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64

    Verletzung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrung bei Nachholung …

  • BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87

    Jugendwohlfahrt - Jugendhilfe - Kostenübernahme - Psychotherapie

  • BVerwG, 04.07.1974 - V C 42.73

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung der Eltern eines zum Zwecke der …

  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 115.70

    Heranziehung eines Elternteiles zu den Kosten der Erziehungshilfe - Berechnung …

  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 26.85

    Jugendwohlfahrt - Jugendhilfe - Erzieherische Hilfe - Unterbringung

  • BVerwG, 18.06.1970 - V C 39.69

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung der Eltern für die Kosten der Fürsorgeerziehung - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1970 - VIII A 26/70
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1971 - VIII A 279/70
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2004 - 12 A 3993/02

    Ersatz der Kosten zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe bei Herbeiführung der …

    Rn. 48 Vgl. etwa für die Anwendung sozialhilferechtlicher Bestimmungen im Jugendhilferecht: BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 5 C 48.85 -, FEVS 38, 45/51 sowie Urteil vom 26. Oktober 1989 - 5 C 34.86 -, FEVS 39, 1/14.
  • BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 31.90

    Sozialhilferecht - Erwerbstätigkeit - Zuständigkeitskoflikte zwischen …

    Dem entspricht es, daß § 62 JWG auch dem Minderjährigen selbst einen Anspruch auf Gewährung Freiwilliger Erziehungshilfe zuerkennt (vgl. BVerwGE 67, 256 ; 74, 206 ; 77, 30 ; Urteil des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 5 C 34.86 - ), der allerdings mit Rücksicht auf das in § 1 Abs. 2 JWG hervorgehobene elterliche Erziehungsrecht von der Bereitschaft der Personensorgeberechtigten, die Durchführung dieser Hilfe zu fördern, und von einem ihnen vorbehaltenen Antrag abhängt.
  • OVG Bremen, 17.10.1996 - 2 B 27/96

    Sozialhilferecht: Begriff des "angemessenen" Hausgrundstücks i.S. von § 88 Abs. 2 …

    Die Grundstücksbelastungen fallen nicht wertmindernd ins Gewicht (BVerwGE 47, 103, 109; BVerwG, U. v. 26.10.1989 - 5 C 34/86 - = NJW 1990, 1309, 1312).
  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 27.88

    Jugendhilfeträger - Erziehungshilfe - Wirtschaftliche Hilfe - Unterbringung eines …

    Soweit in letzterer Hinsicht der Anspruch auf Gewährung öffentlicher Jugendhilfe voraussetzt, daß weder das zu erziehende Kind noch seine Eltern in der Lage sind, für die Kosten der auswärtigen Unterbringung aufzukommen, steht das nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats, daß der Anspruch des Minderjährigen auf erzieherische Hilfe als solcher an finanzielle Maßgaben nicht gebunden ist und der Jugendhilfeträger deshalb die Erbringung der Erziehungshilfe selbst nicht von ausgaben- und/oder vermögenswirksamen Zusagen und Erklärungen des Hilfebedürftigen und/oder seiner Eltern abhängig machen kann (Urteil vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 5 C 34.86 - ).
  • VG Minden, 09.08.1999 - 6 K 4252/98

    Übernahme ungedeckter Heimkosten aus Mitteln der Sozialhilfe; Berücksichtigung …

    Rn. 41 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil v. 26. Oktober 1989 - 5 C 34.86 -, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) 39, 1, 13 = Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1990, Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), Urteil v. 22. Juni 1989 - 8 A 329/87 -, FEVS 39, 29, 38.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1997 - 16 A 6033/95

    Jugendhilfeträger; Übergang von Unterhaltsansprüchen; Verwertbarkeit eines …

    Rn. 54 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1989 - 5 C 34.86 -, FEVS 39, 1.
  • BVerwG, 30.12.1997 - 5 B 25.97

    Bemessung der Grundstücksgröße nach Bauplänen oder nach tatsächlich nutzbarer …

    Daß bei der Bestimmung des Verkehrswerts auf dem Grundstück liegende Belastungen nicht wertmindernd ins Gewicht fallen, hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden (s. BVerwGE 47, 103 [BVerwG 17.10.1974 - V C 50/73] sowie Urteil vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 5 C 34.86 - ).
  • VG Münster, 04.10.2005 - 5 K 1271/03

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Serbien und Montenegro, Ashkali, Rücknahme, …

    Die entsprechende Anwendung dieser Regelung bedeutet, dass § 44 Abs. 1 SGB X entsprechend dem Sinn und Zweck des Asylbewerberleistungsgesetzes anzuwenden ist (zur Auslegung der Formel, dass bestimmte Vorschriften eines Gesetzes in einem anderen Gesetz entsprechend anzuwenden sind, BVerwG, Urteile vom 14. Oktober 1988 - 5 C 48.85 -, FEVS 38, 45 = NJW 1989, 539 und vom 26. Oktober 1989 - 5 C 34.86 -, FEVS 39, 1 = NJW 1990, 1309 zu § 81 JWG und Urteil vom 13. Dezember 1979 - 5 C 39.76 -, FEVS 28, 353, 358 zu § 27 a BVG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 4408/99

    Übernahme der Aufwendungen für die stationäre Behandlung eines türkischen …

    Rn. 41 Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1989 - 5 C 34.86 -, FEVS 39, 1 (14) zum (außer Kraft getretenen) Gesetz für Jugendwohlfahrt.
  • OVG Hamburg, 09.07.1990 - Bs IV 253/90

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid zur Festsetzung …

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  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.09.1990 - 14 L 216/89

    Übernahme von Betreuungskosten

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.1990 - 6 S 2756/88

    Heranziehung der Eltern zu Heimunterbringungskosten und Ermessensausübung

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   BVerwG, 27.02.1987 - 5 C 34.86   

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BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1987 - 5 C 34.86 (https://dejure.org/1987,10408)
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   BVerwG, 10.10.1986 - 5 C 34.86   

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