Rechtsprechung
| BVerwG, 05.09.1966 - V C 35.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 17.11.1964 - VS I/119/63
- BVerwG, 05.09.1966 - V C 35.65
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63
Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1966 - V C 35.65
Dar Senat hat u.a. in seinen Urteilen vom 1. Juni 1964 - BVerwG V C 53.63 (DÖV 1965, 584) und vom 26. August 1964 (BVerwGE 19, 204) ausgesprochen:. - BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.09.1966 - V C 35.65
Diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat durch sein Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG V C 230.65 - dahin erweitert, daß Sicherheitserwägungen der sowjetischen Gewahrsamsmacht auch dann nicht auszuschließen sind, wenn solche früher der Volksdeutschen Minderheit in einen osteuropäischen Staat angehörende Personen nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht und nach der Besetzung Mitteldeutschlands durch die sowjetische Armee dort festgenommen und in ihren früheren Heimatstaat oder in ein anderes osteuropäisches Gebiet verbracht worden sind. - BVerwG, 27.11.1963 - V C 25.63
Antrag eines Erben auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1966 - V C 35.65
Hierzu wird auch auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1963 (BVerwGE 17, 176) hingewiesen.
- BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.09.1966 - V C 35.65
Denn mögen sich auch die vom Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und vom Heimkehrergesetz erfaßten Personenkreise nicht völlig decken (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -), so besteht kein Anlaß, die wörtlich übereinstimmende Formulierung "wegen ihrer Volkszugehörigkeit oder ihrer Staatsangehörigkeit" in § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, jetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1964 (BGBl. I S. 695) - KgfEG - und in § 1 Abs. 3 des Heimkehrergesetzes vom 19. Juni 1950 (BGBl. S. 221) mit späteren Änderungen verschieden zu beurteilen. - BVerwG, 11.05.1960 - V C 364.58
Auszug aus BVerwG, 05.09.1966 - V C 35.65
Der erkennende Senat hat ferner in seinen vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Urteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 364.58 - (ZLA 1960, 286) entschieden, daß Deutsche, die vor ihrer Einbürgerung in Deutschland in Rumänien gelebt und die rumänische Staatsangehörigkeit besessen hatten und später von der Besatzungsmacht nach Rumänien verschleppt worden sind, gerade wegen ihrer früheren Zugehörigkeit zur Volksdeutschen Minderheit in Rumänien, also wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit nach Rumänien zurückgebracht worden sind. - BVerwG, 01.06.1964 - V C 53.63
Auszug aus BVerwG, 05.09.1966 - V C 35.65
Dar Senat hat u.a. in seinen Urteilen vom 1. Juni 1964 - BVerwG V C 53.63 (DÖV 1965, 584) und vom 26. August 1964 (BVerwGE 19, 204) ausgesprochen:. - BVerwG, 08.10.1958 - V C 58.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.09.1966 - V C 35.65
Denn mögen sich auch die vom Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und vom Heimkehrergesetz erfaßten Personenkreise nicht völlig decken (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -), so besteht kein Anlaß, die wörtlich übereinstimmende Formulierung "wegen ihrer Volkszugehörigkeit oder ihrer Staatsangehörigkeit" in § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, jetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1964 (BGBl. I S. 695) - KgfEG - und in § 1 Abs. 3 des Heimkehrergesetzes vom 19. Juni 1950 (BGBl. S. 221) mit späteren Änderungen verschieden zu beurteilen.
- BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 62.78
Gerichtskostenfreiheit in Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgfEG) - …
Diese gemeinsamen Merkmale sind, worauf das Bundesverwaltungsgericht wiederholt hingewiesen hat (vgl. u.a. BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]; 6, 232 [BVerwG 05.03.1958 - V C 503/56]; 8, 222 [BVerwG 20.03.1959 - VII P 12/58]; 19, 204 [BVerwG 26.08.1964 - V C 99/63]; Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG 5 C 230.65 - Urteil vom 5. September 1966 - BVerwG 5 C 35.65 - BVerwGE 36, 86) und wovon auch das Verwaltungsgericht insoweit zutreffend ausgegangen ist, militätische Belange und insbesondere das Sicherheitsinteresse der Gewahrsamsmacht.Zwar hat der erkennende Senat, worauf das angefochtene Urteil zutreffend hinweist, verschiedentlich ausgeführt, daß die Festnahme von zur Volksdeutschen Minderheit in einem osteuropäischen Land gehörenden Personen im Operationsgebiet der sowjetischen Truppen während der Dauer der Kampfhandlungen darauf beruhte, daß diese Personen als besonders gefährlich angesehen wurden, insbesondere dann, wenn sie durch ihre Umsiedlung in den Machtbereich des Deutschen Reiches und ihre damit verbundene Einbürgerung zu erkennen gegeben hatten, daß sie sich als Deutsche betrachteten und deshalb in Deutschland verbleiben wollten (vgl. u.a. Urteil vom 1. Juni 1964 - BVerwG 5 C 53.63 - [DÖV 1965, 284]; BVerwGE 19, 204 [208]; Urteil vom 5. September 1966 - BVerwG 5 C 35.65 -).
- BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 3.76
Karpatho-Ukraine - Zurückschaffung Volksdeutscher - Sowjetrussische …
Zwar hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Fällen, in denen die Betroffenen erst nach Ende des 2. Weltkrieges auf damals zum Deutschen Reich gehörendem Gebiet von der sowjetischen Besatzungsmacht festgenommen und später in die Sowjetunion verbracht wurden, wiederholt angenommen, dies sei aus Sicherheitsgründen geschehen (Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG V C 66.61 - und Urteile vom 3. Juni 1966 - BVerwG V C 230.65 - [Buchholz 412.4 § 3 KgfEG Nr. 3] und vom 5. September 1966 - BVerwG V C 35.65 - [ZLA 1966, 363]). - BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 4.76
Zurückschaffung Volksdeutscher - Karpatho-Ukraine - Sowjetrussische …
Zwar hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Fällen, in denen die Betroffenen erst nach Ende des 2. Weltkrieges auf damals zum Deutschen Reich gehörendem Gebiet von der sowjetischen Besatzungsmacht festgenommen und später in die Sowjetunion verbracht wurden, wiederholt angenommen, dies sei aus Sicherheitsgründen geschehen (Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG V C 66.61 - und Urteile vom 3. Juni 1966 - BVerwG V C 230.65 - [Buchholz 412.4 § 3 KgfEG Nr. 3] und vom 5. September 1966 - BVerwG V C 35.65 - [ZLA 1966, 363]). - BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 102.76
Erleiden von Gewahrsam und Kriegsgefangenschaft in der Sowjetunion - …
Zwar hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Fällen, in denen die Betroffenen erst nach Ende des zweiten Weltkrieges auf damals zum Deutschen Reich gehörendem Gebiet von der sowjetischen Besatzungsmacht festgenommen und später in die Sowjetunion verbracht wurden, wiederholt angenommen, dies sei aus Sicherheitsgründen geschehen (Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG V C 66.61 - und Urteile vom 3. Juni 1966 - BVerwG V C 230.65 - [Buchholz 412.4 § 3 KgfEG Nr. 3] und vom 5. September 1966 - BVerwG V C 35.65 - [ZLA 1966, 363]).
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