Rechtsprechung
| BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auszubildende - Erwerbstätigkeit - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierender Abschluss - Ausbildungsstätte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 60, 231
- FamRZ 1980, 1168
Wird zitiert von ... (43) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76
Finanzierung der Berufsausbildung
Auszug aus BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78
Ferner kann eine Verpflichtung zur Finanzierung einer weiteren Ausbildung dann bestehen, wenn die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte oder das Kind von den Eltern in einen unbefriedigenden, seiner Begabung nicht hinreichend Rechnung tragenden Beruf gedrängt worden war (so BGHZ 69, 190 [194 ff.] unter Hinweis auf zeitlich früher liegende Entscheidungen von Oberlandesgerichten und Landgerichten sowie Stellungnahmen in der unterhaltsrechtlichen Literatur). - BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 30.75
Erste Ausbildung - Auszubildender - Überschreiten der Förderungshöchstdauer - …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78
Eine bereits durchlaufene Ausbildung erfüllt diese Voraussetzung, wenn sie bei Anwendbarkeit der materiellen Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes förderungsfähig gewesen wäre (vgl. BVerwGE 55, 194 [196]). - BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 24.78
Ausbildungsförderung - Ausbildungsabschluss - Erwerbstätigkeit
Auszug aus BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78
Für Zwecke der Ausbildungsförderung unterstellt das Gesetz in diesem Sinne, daß ein Kind mit Unterhaltsansprüchen für eine weitere Ausbildung überhaupt nicht mehr an die Eltern herantreten kann, wenn es im Anschluß an eine erste berufsqualifizierende Ausbildung (vgl. Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 -) entweder, fünf Jahre erwerbstätig war oder zwar nur drei Jahre erwerbstätig war, aber vor der Aufnahme der weiteren Ausbildung das 27. Lebensjahr vollendet hatte und in diesen Jahren in der Lage war, sich aus dem Ertrag seiner Erwerbstätigkeit selbst zu unterhalten.
- BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 24/09 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - …
Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mehrfach entschieden hat, ist auch die Ausbildung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes im Sinne des BAföG grundsätzlich dann förderungsfähig, wenn sie durch den Besuch einer in § 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG (in der Neufassung vom 23.12.2003, mit Wirkung vom 1.1.2005, BGBl I 2848) genannten Ausbildungsstätte geprägt ist (BVerwGE 60, 231 = Buchholz 436.36 § 25a BAföG Nr. 1 = juris RdNr 25; BVerwG 1.12.1981 - 5 C 1/80, FamRZ 1982, 537 = juris RdNr 4 und BVerwG Urteil vom 22.1.1987 - 5 C 19/84, Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 11). - BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93
Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung - …
Nach diesem Sinn und Zweck des Gesetzes sind dem Begriff der Erwerbstätigkeit Tätigkeiten innerhalb von Ausbildungsverhältnissen auch dann nicht zuzuordnen, wenn eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird (vgl. BVerwGE 60, 231 ff.; Urteil vom 5. August 1982 - BVerwG 5 C 71.80 - <FamRZ 1984, 314 f.>).Maßgeblich hierfür ist der Zweck des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BAföG, wonach eine Erwerbstätigkeit der dort festgelegten Dauer die Annahme rechtfertigen soll, der Betroffene sei auf der Grundlage seiner vorangegangenen berufsqualifizierenden Ausbildung in die Lage versetzt worden, sich eine ausreichende, seiner Neigung und Begabung entsprechende Lebensgrundlage zu verschaffen (vgl. BVerwGE 60, 231 ).
- BVerwG, 12.06.1987 - 5 C 2.83
Weitere Ausbildung - Förderungsfähigkeit
Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in früheren Entscheidungen ausgeführt hat, wollte der Gesetzgeber durch § 11 Abs. 3 BAföG Förderungsleistungen ohne die grundsätzlich gebotene Anrechnung elterlichen Einkommens und Vermögens (§ 11 Abs. 2 BAföG) in den Fällen gewähren, in denen die Eltern nach dem zivilen Unterhaltsrecht dem Auszubildenden gegenüber nicht mehr verpflichtet sind, die Kosten der unternommenen Ausbildung zu tragen (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - ; ferner BVerwGE 60, 231 ).Den entsprechenden Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof dazu entwickelt hat (Urteil vom 29. Juni 1977 - IV ZR 48/76 - <BGHZ 69, 190>; Urteil vom 24. September 1980 - IV b ZR 506/80 - <FamRZ 1980, 1115> und Urteil vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 554/80 - <FamRZ 1981, 346>), hat sich das Bundesverwaltungsgericht für den Regelungsbereich des § 11 Abs. 3 BAföG bereits in früheren Entscheidungen angeschlossen (…Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - a.a.O.; BVerwGE 60, 231 ; die Grundsätze sind ebenfalls nunmehr in Textziffer 11.3.14 und 11.3.15 BAföGVwV 1980 bzw. BAföGVwV 1986 übernommen).
- BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 19.84
Bafög - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Gehobener nichttechnischer …
Die Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ist im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes förderungsfähig, wenn sie durch den Besuch einer in § 2 BAföG genannten Ausbildungsstätte geprägt ist (im Anschluß an BVerwG, Buchholz 436.36 § 25 a BAföG Nr. 1 = FamRZ 1980, 1168 und BVerwG, FamRZ 1982, 537 entschieden für die Ausbildung an der Bayerischen Beamtenfachhochschule).Denn § 2 Abs. 4 BAföG macht die Förderung der Teilnahme an einem Praktikum von dessen Zusammenhang mit dem Besuch einer Ausbildungsstätte abhängig, umgekehrt ist eine Ausbildung nicht förderungsfähig, bei der die praktische Ausbildung im Vordergrund steht und der im Zusammenhang damit stehende Schulbesuch nur von untergeordneter Bedeutung ist (so - außer dem schon angeführten Beschluß vom 1. Dezember 1981 - vor allem Urteil vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 37.78 -
FamRZ 1980, 1168/1170>). - BVerwG, 05.08.1982 - 5 C 71.80
Ausbildungsverhältnis - Erwerbstätigkeit - Leistungsbewilligung - …
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ist keine Erwerbstätigkeit i.S. des § 11 Abs. 3 Nr. 3 BAföG (Anschluß an BVerwGE 60, 231).Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 37.78 - (BVerwGE 60, 231 [255]) entschieden hat, sind Tätigkeiten innerhalb von Ausbildungsverhältnissen auch dann keine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 3 BAföG, wenn eine Ausbildungsvergütung gezahlt oder ein Unterhaltszuschuß geleistet wird.
- SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
Hierzu hat die Rechtssprechung entschieden, dass die Frage, ob bei der Gewährung der Ausbildungsförderung Einkommen und Vermögen der Eltern außer Betracht bleibt, nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Unterhaltspflicht zu beurteilen ist (BVerwG, Urteil vom 7.2.1980 - BVerwG 5 C 24.78 - Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 3; ferner BVerwGE 60, 231 (233) = BVerwG 30.04.1987, 5 B 103/86). - BVerwG, 22.06.1993 - 11 B 28.93
Ausbildungsförderung - Erwerbstätigkeit - Sicherung der Lebensgrundlage - …
Zwar ist in dem auch in der Beschwerdebegründung bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 37.78 - (BVerwGE 60, 231 ) ausgeführt, daß eine im Anschluß an eine erste berufsqualifizierende Ausbildung ausgeübte Erwerbstätigkeit die Verpflichtung der Eltern, die Kosten für eine weitere Ausbildung zu tragen, weder ausschließt noch mindert, wenn innerhalb des im Gesetz bestimmten Zeitraumes ein weiteres Ausbildungsbedürfnis des Kindes zutage tritt. - VG Hamburg, 27.09.2005 - 2 K 3157/04
Zur Gewährung elternunabhängiger Ausbildungsförderung
Dem steht nicht entgegen, dass in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1980 - 5 C 37.78 -, FamRZ 1980, 1168) und in der Literatur (…Humborg, in: Rothe/Blanke, BAföG, Loseblatt, Stand: Januar 2004, § 11 Rdnr. 27.9;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal a.a.O. § 11 Rdnr. 30) mitunter betont wird, dass die Zeit einer Ausbildung im Allgemeinen nicht zu den Zeiten der Erwerbstätigkeit zählt, und zwar auch dann nicht, wenn der Auszubildende - etwa aufgrund der Zahlung einer Ausbildungsvergütung - in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.In einer Entscheidung vom 22. Juni 1993 (BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 11 B 28.93 -, FamRZ 1994, 127), die einen Auszubildenden betraf, der im wöchentlichen Wechsel berufstätig gewesen war und die Fachoberschule besucht hatte, heißt es in Abgrenzung zu der eingangs erwähnten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 (- 5 C 37.78 -, a.a.O.) wörtlich:.
- OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03
Gewährung von elternunabhängiger Ausbildungsförderung; Voraussetzungen für die …
Die Zeit einer Ausbildung zählt im allgemeinen nicht zu den Zeiten der Erwerbstätigkeit, auch wenn der Auszubildende sich während dieser Zeit etwa aufgrund einer Ausbildungsbeihilfe des Trägers der Ausbildungsstätte selbst unterhalten konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1980 - 5 C 37/78 -, BVerwGE 60, 231; Urteil vom 16. März 1994 - 11 C 19/93 - , BVerwGE 95, 252) Zum einen ergibt sich dies aus der Regelung des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BAföG, in der der Gesetzgeber begrifflich zwischen den Zeiten der Ausbildung und solchen der Erwerbstätigkeit unterscheidet; diese Differenzierung muss auch für die Nr. 3 des Satzes 1 der Vorschrift gelten. - BVerwG, 10.10.1985 - 5 C 9.83
Leistungen nach dem Bundesaubildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Besuch einer …
Für diese Ausbildung war schon nach seinem zeitlichen Anteil der Schulbesuch prägend (vgl. Urteil vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 37.78 - Buchholz 436.36 § 25 a BAföG Nr. 1). - BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 21.79
Fachrichtungswechsel - Ausbildungsabschnitt - Auszubildende
- BVerwG, 30.04.1987 - 5 B 103.86
Bafög - Ausbildungsförderung - Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht - …
- VG Stuttgart, 06.03.2008 - 11 K 2080/07
Gleichstellung türkischer Kinder bei Aufstiegsfortbildungsförderung; …
- BVerwG, 17.05.1988 - 5 B 69.88
Weitere Ausbildung - Elternunabhängige Ausbildungsförderung - …
- BVerwG, 25.06.1986 - 5 B 78.85
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
- BVerwG, 29.01.1991 - 5 B 132.89
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
- BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 63.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beachtenswerte Neigungen eines …
- BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 26.80
Förderungsfähigkeit der Ausbildung im Widerufsbeamtenverhältnis
- BVerwG, 01.12.1981 - 5 C 1.80
Ausbildungsförderung in der Förderungsart von Grunddarlehen und Zuschuss für ein …
- BVerwG, 25.07.1986 - 5 B 102.85
Rechtsmittel
- BVerwG, 15.02.1985 - 5 B 15.84
Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens der Eltern bei der Gewährung von …
- BVerwG, 06.02.1985 - 5 B 3.84
Voraussetzungen einer Ausbildungsförderung nach dem …
- VG Hamburg, 24.06.2008 - 8 E 1395/08
Berücksichtigung von Zeiten der Erwerbstätigkeit bei der Ausbildungsförderung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2004 - 4 A 4251/02
Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen der Begründung einer Abweichungsrüge …
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.1989 - 7 S 547/89
Elternunabhängige Ausbildungsförderung
- BVerwG, 03.12.1987 - 5 B 65.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch des Kindes gegen …
- OVG Bremen, 27.10.1987 - 2 BA 27/87
Elternunabhängige Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); …
- BVerwG, 18.05.1987 - 5 B 44.87
Begründung einer unzureichenden Sachaufklärung hinsichtlich der Finanzierung …
- BVerwG, 31.07.1986 - 5 B 41.85
Anforderungen an die Zumutbarkeit der Finanzierung des Studiums durch die Eltern …
- BVerwG, 13.12.1984 - 5 B 87.83
Rechtsmittel
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.1993 - 7 S 1054/93
Ausbildungsförderung: elternunabhängige Förderung - Erwerbstätigkeit iSd BAföG § …
- BVerwG, 31.10.1986 - 5 B 4.86
Berücksichtigung einer Ausbildung an einer Fachhochschule für öffentliche …
- BVerwG, 17.07.1981 - 5 B 86.80
Berufsqualifizierende, abgeschlossene Ausbildung neben einer praktischen …
- BVerwG, 09.10.1980 - 5 B 107.79
Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst als erste förderungsfähige …
- VG Braunschweig, 23.02.2017 - 3 A 425/15
Au-Pair; BAföG; elternunabhängige Förderung; Erwerbstätigkeit
- VG Sigmaringen, 01.08.2007 - 1 K 950/05
Ausbildungsförderung ohne Anrechnung des Elterneinkommens
- VGH Baden-Württemberg, 05.03.1990 - 7 S 1047/89
Ausbildungsförderung: elternunabhängige Förderung; Ausschöpfen der Begabung
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.1989 - 7 S 39/89
Elternunabhängige Ausbildungsförderung - Erfüllung der Unterhaltspflicht
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.1989 - 7 S 345/89
Elternunabhängige Ausbildungsförderung
- VG München, 10.01.2001 - M 30 K 99.4156
Verschonen der Eltern vor einer Anrechnung ihres Einkommens und Vermögens nach …
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1990 - 7 S 2375/89
Ausbildungsförderung: elternunabhängige Förderung; Erfüllung der …
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.1989 - 7 S 865/89
Elternunabhängige Ausbildungsförderung - Erfüllung der Unterhaltspflicht
- VGH Baden-Württemberg, 12.06.1989 - 7 S 548/89
Ablehnung elternunabhängiger Ausbildungsförderung
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