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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,132
BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78 (https://dejure.org/1979,132)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1979 - 5 C 4.78 (https://dejure.org/1979,132)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1979 - 5 C 4.78 (https://dejure.org/1979,132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt für vergangene Zeitabschnitte - Hilfe zum Lebensunterhalt als rentengleiche Dauerleistung mit Versorgungscharakter - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt zugunsten eines dauernd erwerbsunfähigen Hilfesuchenden - Anspruch gegen ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 1, 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 57, 237
  • DÖV 1979, 822
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72

    Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78
    Er macht insbesondere geltend, daß das Berufungsurteil von BVerwGE 40, 343 abweiche und daß die Überlegungen des Berufungsgerichts, auf die es seine abweichende Ansicht gründe, rechtlich nicht haltbar seien.

    Die ablehnende Sachentscheidung des Trägers der Sozialhilfe ist rechtmäßig, weil grundsätzlich Sozialhilfe nicht im Nachhinein zu gewähren ist, und weil es für die Annahme einer Ausnahme von diesem Grundsatz an den Voraussetzungen fehlt, wie sie in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts, entwickelt worden sind (siehe vor allem BVerwGE 40, 343).

  • BSG, 14.03.1967 - 10 RV 504/66

    Ermessensausübung einer Verwaltungsbehörde - Zeitpunkt der Neuregelung eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78
    Infolgedessen kann das, was für eine Versichertenrente oder für Versorgungsleistungen in bezug auf die Nachforderbarkeit für vergangene Zeitabschnitte gelten mag (siehe die vom Oberverwaltungsgericht angeführten Urteile des Bundessozialgerichts in BSGE 19, 93 [96] und BSGE 26, 146 [154]) für das Sozialhilferecht - jedenfalls für die hier in Rede stehende Hilfe zum Lebensunterhalt - nicht gelten.
  • BSG, 23.04.1963 - 1 RA 15/60

    Gewährung von Ruhegeld aus der Angestelltenversicherung - Unrichtigkeit des …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78
    Infolgedessen kann das, was für eine Versichertenrente oder für Versorgungsleistungen in bezug auf die Nachforderbarkeit für vergangene Zeitabschnitte gelten mag (siehe die vom Oberverwaltungsgericht angeführten Urteile des Bundessozialgerichts in BSGE 19, 93 [96] und BSGE 26, 146 [154]) für das Sozialhilferecht - jedenfalls für die hier in Rede stehende Hilfe zum Lebensunterhalt - nicht gelten.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

    Zwar werden auch solche Leistungen, wenn sie in einem Rechtsbehelfsverfahren erstritten werden, rückwirkend gewährt (vgl. BVerwGE 57, 237 ; vgl. BVerfGE 110, 177 ).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X - …

    Deshalb müssen Sozialhilfeleistungen nach der ständigen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht für einen zurückliegenden Zeitraum auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Hilfeleistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann ("keine Sozialhilfe für die Vergangenheit"; BVerwGE 40, 343, 346; 57, 237, 238; 60, 236, 237 f; 66, 335, 338; 90, 154, 156; Rothkegel, ZfSH/SGB 2002, 8, 10).
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Bindung des Sozialhilfeträgers an die …

    Diese beruhte möglicherweise - weil § 47 SGB X in der Entscheidung des BVerwG überhaupt nicht erwähnt ist - auf der vom Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl nur; BSG, Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 20/08 R - RdNr 13, FEVS 61, 534 ff; BSG, Urteil vom 10.10.2011 - B 8 SO 12/10 R - RdNr 12) nicht gebilligten Vorstellung, Sozialhilfe sei keine rentengleiche Dauerleistung und werde dementsprechend regelmäßig nicht durch einen Dauerverwaltungsakt bewilligt, sondern sei gleichsam täglich neu regelungsbedürftig (BVerwGE 25, 307, 308 f; 57, 237, 239), sodass deshalb eine Anwendung von § 48 SGB X ausschied.
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