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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.01.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 43.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1264
BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 43.01 (https://dejure.org/2002,1264)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2002 - 5 C 43.01 (https://dejure.org/2002,1264)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 5 C 43.01 (https://dejure.org/2002,1264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    BSHG § 14; ; BSHG § 76 Abs. 2 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Sterbegeldversicherung - Bundessozialhilfe - Alterssicherung - Hilfe zum Lebensunterhalt - Kostenübernahme - Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG §§ 14 76 Abs. 2 Nr. 3
    Sozialhilferecht - Sterbegeldversicherung, Übernahme der Beiträge zu einer - im Rahmen der Sozialhilfe; Sozialhilfe, Übernahme der Beiträge zu einer Sterbegeldversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 342
  • NJW 2002, 3791
  • DVBl 2003, 152
  • DÖV 2003, 303
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.12.2001 - 5 C 27.00

    Einkommen, Absetzung von Beträgen in angemessener Höhe für Erwerbstätige vom -; …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 43.01
    Er räumt der Verwaltung weder auf der Grundlage von § 14 BSHG noch von § 76 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ein Ermessen ein, sondern ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, dessen Auslegung und Anwendung durch die Verwaltung gerichtlich voll überprüfbar sind (vgl. auch Urteil des Senats vom 21. Dezember 2001 - BVerwG 5 C 27.00 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen - zum Merkmal "angemessen" in § 76 Abs. 2 a BSHG).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 18.98

    Angemessenheit von Beiträgen zu Versicherungen; - von Versicherungsbeiträgen; …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 43.01
    Unter dem letzteren Gesichtspunkt hat der Senat es dementsprechend in Bezug auf die Alterssicherung des Hilfebedürftigen nur dann als durch die Aufgabe der Sozialhilfe im Rahmen von § 76 Abs. 2 Nr. 3 BSHG gerechtfertigt angesehen, wenn die Hilfe im Ergebnis, wenn auch nicht notwendig zum Wegfall, so doch wenigstens zu einer Entlastung der Sozialhilfe führt; dabei hat der Senat es genügen lassen, dass eine Verbesserung irgendwann eintreten kann oder wird, sofern sie nur, unabhängig von der Hilfeart, absehbar ist (Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 5 C 18.98 - Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 31).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 40.86

    Pflegeperson - Hilfe zum Lebensunterhalt - Sozialhilfe - Alterssicherung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 43.01
    Aus dieser Sicht ist eine Übernahme von Beiträgen für eine Sterbegeldversicherung daher nur dann gerechtfertigt, wenn nach den Umständen des Einzelfalles eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass zur Deckung der Bestattungskosten überhaupt Sozialhilfe benötigt werden wird (vgl. auch die Rechtsprechung des Senats zur Übernahme von Beiträgen für eine angemessene Alterssicherung einer Pflegeperson im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG F. 1976 , insbesondere BVerwGE 85, 102 sowie Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 25.88 - Buchholz 436.0 § 69 Nr. 20, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 25.88

    Sozialhilfe - Alterssicherung - Pflegeperson

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 43.01
    Aus dieser Sicht ist eine Übernahme von Beiträgen für eine Sterbegeldversicherung daher nur dann gerechtfertigt, wenn nach den Umständen des Einzelfalles eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass zur Deckung der Bestattungskosten überhaupt Sozialhilfe benötigt werden wird (vgl. auch die Rechtsprechung des Senats zur Übernahme von Beiträgen für eine angemessene Alterssicherung einer Pflegeperson im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG F. 1976 , insbesondere BVerwGE 85, 102 sowie Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 25.88 - Buchholz 436.0 § 69 Nr. 20, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw …

    Bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "angemessen" in § 76 Abs. 2 Nr. 3 BSHG sind der Sinn und Zweck dieser Regelung zu berücksichtigen und ist dem Umstand Rechnung zu tragen, "dass (gerade) auch Bezieher geringer Einkommen Risiken abzusichern pflegen, bei deren Eintritt ihre weitere Lebensführung außerordentlich belastet wäre" (BVerwGE 116, 342, 344).

    Die "Angemessenheit" von privaten Versicherungen beurteilt sich somit sowohl danach, für welche Lebensrisiken (Grund) und in welchem Umfang (Höhe) Bezieher von Einkommen knapp oberhalb der Sozialhilfegrenze solche Aufwendungen zu tätigen pflegen, als auch nach der individuellen Lebenssituation des Hilfesuchenden (BVerwGE 116, 342, 344; BVerwGE 118, 211, 212 f;… vgl demgegenüber zum Lebensstandardprinzip in der Alhi BSGE 94, 109 ff RdNr 16 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen …

    Ungeachtet der Frage, ob die Anwendung des § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII, wonach die Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen abzusetzen sind, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind, tatsächlich hier zu einer für den Beigeladenen günstigeren Beurteilung führen würde (vgl zur Sterbegeldversicherung BVerwGE 116, 342), gibt es keine sachliche Rechtfertigung dafür, ihn hinsichtlich der vom Einkommen abzusetzenden Beträge anders zu behandeln als ein potenziell anspruchsberechtigtes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das Einkommen erzielt und dessen Einkommen sich nach dem SGB II berechnet.
  • BSG, 20.09.2023 - B 8 SO 22/22 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …

    Von einer Angemessenheit ist im Grundsatz auszugehen, wenn mit der Zahlung sozialhilferechtlich anerkannte Zwecke verfolgt werden (…BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 10/18 R - SozR 4-3500 § 74 Nr. 3 RdNr 24; vgl Bundesverwaltungsgericht <BVerwG> vom 27.6.2002 - 5 C 43.BVerwG01 - BVerwGE 116, 342 = Buchholz 436.0 § 14 Bundessozialhilfegesetz <BSHG> Nr. 2, RdNr 13).

    Unbeachtlich ist daher insbesondere, ob bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach den Umständen des Einzelfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass zur Deckung der Bestattungskosten überhaupt Sozialhilfe benötigt werde, weil bestattungskostenpflichtige Personen nicht existieren oder aber prognostisch ein sozialhilferechtlicher Bedarf der Bestattungskostenpflichtigen besteht (so aber BVerwG vom 27.6.2002 - 5 C 43.01 - BVerwGE 116, 342 = Buchholz 436.0 § 14 BSHG Nr. 2, RdNr 13; Schlette in Hauck/Noftz, SGB Xll, K § 82 RdNr 91, Stand August 2022).

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 7/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung …

    Damit ist unter Beachtung der Vorstellungen des Gesetzgebers, des systematischen Zusammenhangs und des Sinn und Zwecks der Regelung (vgl zu § 76 BSHG: BVerwG Urteil vom 27.6.2002 - 5 C 43/01, BVerwGE 116, 342) des § 11 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 1 SGB II zu ermitteln, ob und ggf in welcher Höhe Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung angemessen sind, sodass es gerechtfertigt ist, sie vom Einkommen abzusetzen, bevor das Einkommen bei der Berechnung der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts berücksichtigt wird.

    Zusammenfassend ist daher - vergleichbar mit den vom BVerwG für das BSHG herausgearbeiteten Grundsätzen - einerseits darauf abzustellen, für welche Lebensrisiken (Grund) und in welchem Umfang (Höhe) Bezieher von Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze Vorsorgeaufwendungen zu tätigen pflegen und andererseits, welche individuellen Lebensverhältnisse, insbesondere bedingt durch eine Erwerbstätigkeit, die Situation des Hilfebedürftigen prägen (vgl zum BSHG: BVerwG Urteil vom 27.6.2002 - 5 C 43/01, BVerwGE 116, 342;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 16. Aufl 1999, § 76 RdNr 38; Schmitt/Hillermeier, BSHG, Stand Dezember 1996, § 76 RdNr 92;… abgrenzend zur Alhi wegen deren Funktion der Lebensstandardsicherung: BSG Urteil vom 9.12.2004 - B 7 AL 24/04 R, BSGE 94, 109 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1).

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der …

    Rn. 21 Daher wird in der Rechtsprechung von BSG und BVerwG zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit im Hinblick auf Versicherungsbeiträge im existenzsichernden Bereich darauf abgestellt, für welche Lebensrisiken (Grund) und in welchem Umfang (Höhe) Bezieher von Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze üblicherweise Vorsorgeaufwendungen zu tätigen pflegen und andererseits, welche individuellen Lebensverhältnisse die Situation des Hilfebedürftigen prägen ( BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 7/10 R, zur Veröffentlichung vorgesehen ;… abgrenzend zur Arbeitslosenhilfe wegen deren Funktion der Lebensstandardsicherung: BSG Urteil vom 9.12.2004 - B 7 AL 24/04 R - BSGE 94, 109 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1;… s zur Sozialhilfe nach dem SGB XII: BSG Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 13/08 R - BSGE 104, 207 = SozR 4-3530 § 6 Nr. 1; vgl zum BSHG: BVerwG Urteil vom 27.6.2002 - 5 C 43/01 - BVerwGE 116, 342 ;… Schellhorn/Schellhorn, BSHG, 16. Aufl 2002, § 76 RdNr 38; Schmitt/Hillermeier, BSHG, Stand Dezember 1996, § 76 RdNr 92).
  • BSG, 20.09.2023 - B 8 SO 19/22 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …

    Von einer Angemessenheit ist im Grundsatz auszugehen, wenn mit der Zahlung sozialhilferechtlich anerkannte Zwecke verfolgt werden (…BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 10/18 R - SozR 4-3500 § 74 Nr. 3 RdNr 24; vgl. Bundesverwaltungsgericht <BVerwG> vom 27.6.2002 - 5 C 43/01 - BVerwGE 116, 342 = Buchholz 436.0 § 14 BSHG Nr. 2, RdNr 13).

    Auch hier genügt allein das Vorliegen einer vollständigen Erwerbsminderung nicht (im Ergebnis ebenso BVerwG vom 27.6.2002 - 5 C 43/01 - BVerwGE 116, 342).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 7 SO 619/21

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …

    Entsprechend ist eine Sterbegeldversicherung nicht angemessen, wenn noch keine Wahrscheinlichkeit besteht, dass für den gleichen Zweck ein sozialhilferechtlicher Bedarf entstehen wird oder wenn über die Beerdigungskosten hinaus weitere Leistungen bezogen werden sollen (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2002 - 5 C 43/01 - BVerwGE 116, 342).

    Bei der Sterbegeldversicherung ist zudem zu berücksichtigen, dass es letztlich nicht um die Abdeckung eines eigenen Risikos des Hilfeempfängers geht, sondern die Versicherung indirekt der Kapitalbildung für die zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Erben dient (OLG Koblenz, Beschluss vom 22. August 2018 - 13 WF 638/18 - juris; (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2002 - 5 C 43/01 - BVerwGE 116, 342, juris Rdnr. 13).

  • SG Karlsruhe, 12.01.2021 - S 12 SO 3577/18

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …

    Rn. 19 Die "Angemessenheit" von Vorsorgeaufwendungen beurteilt sich somit sowohl nach der individuellen Lebenssituation des:der Hilfesuchenden als auch danach, für welche Lebensrisiken (Grund) und in welchem Umfang (Höhe) Bezieher:innen von Einkommen knapp oberhalb der Sozialhilfegrenze solche Aufwendungen zu tätigen pflegen (vgl. BVerwG v. 27.06.2002 - 5 C 43/01 - BVerwGE 116, 342; BSG v. 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R - BSGE 104, 207;… Schmidt in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., § 82 SGB XII (Stand: 01.02.2020), Rn. 95).
  • SG Düsseldorf, 07.01.2008 - S 29 SO 49/06

    Streit über die Höhe gewährter Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei …

    zu § 76 Abs. 2 Nr. 3 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG): Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27. Juni 2002 - 5 C 43/01 -, BVerwGE 116, 342 m. w. N.
  • BVerwG, 28.05.2003 - 5 C 8.02

    Haftpflichtversicherung, Übernahme der Beiträge zu einer - im Rahmen der …

    Der Begriff "angemessen" ist unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der jeweiligen Vorschrift auszulegen, zu deren Tatbestandsmerkmalen er gehört; er ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, dessen Auslegung und Anwendung durch die Verwaltung gerichtlich voll überprüfbar sind (vgl. Urteile des Senats vom 21. Dezember 2001 - BVerwG 5 C 27.00 - und vom 27. Juni 2002 - BVerwG 5 C 43.01 - ).

    Diese Betrachtungsweise entspricht den Kriterien, welche der Senat in seinem Urteil vom 27. Juni 2002 - BVerwG 5 C 43.01 - (…a.a.O.) betreffend die Absetzungsfähigkeit von Beiträgen zu einer Sterbegeldversicherung zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "angemessen" im § 76 Abs. 2 Nr. 3 BSHG mit Blick auf Sinn und Zweck dieser Regelung entwickelt hat.

  • BFH, 26.09.2007 - III R 4/07

    Kindergeld: Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht …

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von …

  • OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 565/13

    Erstattung von Betriebskosten der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft

  • SG Berlin, 28.10.2019 - S 70 SO 21/18
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 2/06 R

    Rücknahme des Verwaltungsaktes für die Zeit nach Entstehen der ständigen …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 39/06

    Anspruch auf Gewährung der Kosten für eine angemessene Alterssicherung; Volle …

  • BSG, 26.09.2024 - B 8 SO 13/22 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vorsorgebedarf - …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - L 34 AS 1130/11

    Berücksichtigung von Beiträgen zur Kapitallebensversicherung bzw. privaten …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2022 - L 15 SO 243/20

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …

  • LSG Hessen, 09.06.2006 - L 9 SO 13/06

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2008 - 7 A 10142/08

    Angemessene Altersicherung i.S.v. § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB 8

  • LSG Hamburg, 11.11.2010 - L 5 AS 58/07
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 9 SO 160/19

    Anspruch auf Bewilligung von Vorsorgeaufwendungen nach dem SGB XII ; …

  • SG Berlin, 27.02.2006 - S 77 AL 742/05

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsablehnung - zumutbare Beschäftigung - …

  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2006 - L 7 SO 5014/06
  • SG Düsseldorf, 21.05.2007 - S 29 (35) SO 8/05

    Sozialhilfe

  • LSG Hessen, 09.12.2021 - L 4 SO 246/21

    Sozialhilfe, Prozessrecht

  • BSG, 30.03.2021 - B 8 SO 37/20 BH

    Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII Grundsatzrüge im …

  • VG Würzburg, 28.02.2013 - W 3 K 11.204

    Kinder- und Jugendhilfe; Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Hortbesuch; …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.07.2009 - L 8 B 12/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 12 A 2687/12

    Absetzen von Aufwendungen für eine private Rentenversicherung vom Einkommen …

  • OVG Thüringen, 01.06.2017 - 3 KO 360/13

    Festsetzung von Erstattungen durch Verwaltungsakt im zwischenbehördlichen Über- …

  • VG Gelsenkirchen, 17.02.2006 - 3 K 4954/04

    Absetzungsfähigkeit von Beiträgen zu einer privaten Haftpflichtversicherung …

  • SG Duisburg, 25.03.2019 - S 2 SO 396/18
  • VG Stuttgart, 26.05.2004 - 8 K 1268/04

    Anrechnung einer kündbaren Kapitallebensversicherung auf den Todesfall auf das …

  • SG Aurich, 08.03.2012 - S 35 AS 1104/10

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung einer Versicherungspauschale

  • VG Düsseldorf, 23.11.2005 - 20 K 3466/04

    Gewährung einer Hilfeleistung zur Betreuung eines Behinderten; Voraussetzungen …

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