Rechtsprechung
| BVerwG, 16.09.1975 - 5 C 44.75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Schlussfeststellung/Planerfüllung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ArgeLandentwicklung (Leitsatz)
Planerfüllung; Schlussfeststellung
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Plankonforme Gestaltung - Plankongruente Ausführung - Plangerechte Erledigung - Flurbereinigungsplan - Plan-Erfüllung - Schlußfeststellung - Planänderungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.1973 - VII 1055.72
- BVerwG, 16.09.1975 - 5 C 44.75
Papierfundstellen
- BVerwGE 49, 176
Wird zitiert von ... (64)
- VGH Bayern, 05.10.2009 - 13 A 08.1678
Flurbereinigung; Änderung des Flurbereinigungsplans im neuen Rechtszustand; …
Dementsprechend wird allgemein davon ausgegangen, dass § 64 FlurbG eng auszulegen ist und nur die Plankorrekturen in Betracht kommen, die unumgänglich erscheinen (vgl. BVerwG vom 16.7.1975 BVerwGE 49, 176/181 ff.; vom 10.11.1993 RdL 1994, 35; BayVGH vom 28.11.1974 RzF 13 zu § 64 FlurbG;… Schwantag, a.a.O., RdNr. 2 zu § 64).Aus der dritten Alternative der Tatbestandsvoraussetzungen des § 64 FlurbG, nämlich das Bekanntwerden einer rechtskräftigen, die Plangestaltung berührenden gerichtlichen Entscheidung, wird in Bezug auf das notwendige Gewicht des öffentlichen Interesses ersichtlich, "wie intensiv das Korrekturerfordernis sein muss, um einem gerichtlichen Verpflichtungsausspruch gleichgesetzt zu werden" (BVerwG vom 16.7.1975 a.a.O.).
Hieraus folgt, dass bei den beiden erstgenannten Alternativen eine Änderung oder Ergänzung des Flurbereinigungsplans nur in Erwägung gezogen werden darf, wenn die in § 64 FlurbG angeführten, als besonders wichtig anzusehenden Interessen eine solche Plankorrektur erfordern, sie also unumgänglich notwendig erscheinen lassen, "um die Neugestaltung so zu bewirken, wie es den gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten entspricht und wie es das Wohl der Allgemeinheit erfordert" (BVerwG vom 16.7.1975 a.a.O.; vom 29.4.1976 BVerwGE 49, 3 = RzF 11 zu § 60 Abs. 1; vom 26.3.1981 RdL 1981, 180; vom 24.5.1989 RdL 1989, 183;… vom 10.11.1993 a.a.O.).
- BVerwG, 09.01.2013 - 9 B 20.12
Zulässigkeit der Klage; Sachentscheidungsvoraussetzungen; gesetzliche Vertretung; …
So ist die Befugnis der Flurbereinigungsbehörde, nach § 60 Abs. 1 Satz 2 FlurbG "andere" - d.h. nicht durch begründete Widersprüche veranlasste - Änderungen des Flurbereinigungsplans vorzunehmen, zeitlich beschränkt auf die Spanne des Verfahrensablaufs zwischen Planerstellung und Ausführungsanordnung; von da an gilt die strengere Regelung des § 64 FlurbG (Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 5 C 44.75 - BVerwGE 49, 176 ).Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 16. September 1975 (a.a.O.) keineswegs "im Rahmen von § 64 FlurbG eine bloße Interessenabwägung" genügen lassen.
- BVerwG, 12.06.2007 - 9 B 28.07
Flurbereinigungsverfahren; Flurbereinigungsplan; Nachtrag; Ausgleich; Schaden; …
Diese Verfahrensstufung hat zur Folge, dass die in den einzelnen Verfahrensabschnitten ergangenen Regelungen einer selbständigen Anfechtbarkeit unterliegen und Einwendungen, die in einem früheren Verfahrensabschnitt gegen eine konkrete Regelung hätten vorgebracht werden müssen, in einem späteren Stadium regelmäßig unbeachtlich sind, sofern nicht eine Nachsichtgewährung nach § 134 Abs. 2 und 3 FlurbG in Betracht kommt (vgl. Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 5 C 44.75 - BVerwGE 49, 176 ).Dass das Flurbereinigungsgericht daraufhin im hier angegriffenen Urteil einen Anspruch gemäß § 51 FlurbG verneint hat, weil der Kläger mit einem solchen Anspruch wegen der Unanfechtbarkeit der ergangenen Schlussfeststellungen ausgeschlossen sei, entspricht der dargestellten Rechtslage (vgl. Urteil vom 16. September 1975 a.a.O. S. 184).
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10875/04
Flurbereinigungsrecht - Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung des …
Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts, durch die das (weitergehende) Abfindungsbegehren eines Teilnehmers abgewiesen wurde, muss sich die Flurbereinigungsbehörde einer Abänderung des Plans enthalten, soweit dadurch die rechtskräftig bestätigte Abfindung berührt würde (im Anschluss an BVerwGE 49, 176).Im vorliegenden Fall bewirkt nämlich die die Kläger betreffende rechtskräftige Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts, durch die ihr weitergehendes Abfindungsbegehren abgewiesen wurde, dass die Flurbereinigungsbehörde sich einer Abänderung des Plans enthalten muss, soweit dadurch die rechtskräftig bestätigte Abfindung der Kläger berührt würde (s. auch BVerwG, Urteil vom 16. September 1975, - VC 44.75 - BVerwGE 49, 176).
- BVerwG, 03.06.1987 - 5 B 74.86
Kein Anspruch der Gemeinde auf Zuweisung bestimmter Grundstücksflächen für …
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich zu diesen Vorschriften, ihrer Reichweite und dem Verhältnis, in dem sie zueinander stehen, schon mehrfach geäußert (vgl. vor allem Urteil vom 8. November 1973 - BVerwG 5 C 17.72 -BayVBl. 1975, 49>; BVerwGE 49, 176 [BVerwG 16.09.1975 - V C 44/75]; Beschluß vom 31. Januar 1979 - BVerwG 5 B 72/76.77 - ; Urteil vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 46.79 - RdL 1981, 41>). Darüber hinaus ist der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch zu entnehmen, daß sich auf § 60 Abs. 1 Satz 2 FlurbG, der die Flurbereinigungsbehörde ermächtigt, in der Zeitspanne zwischen Planoffenlegung und Ausführungsanordnung (§§ 61, 63 FlurbG) von ihr für erforderlich gehaltene Änderungen des Flurbereinigungsplanes auch dann vorzunehmen, wenn sie nicht gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 FlurbG der Abhilfe begründeter Widersprüche dienen, Ansprüche der Beteiligten auf eine bestimmte Plangestaltung nicht stützen lassen (vgl. BVerwGE 49, 176 [BVerwG 16.09.1975 - V C 44/75]).
Das gleiche ist für § 64 FlurbG anzunehmen, der die Befugnis der Flurbereinigungsbehörde regelt, den Flurbereinigungsplan auch nach der Ausführungsanordnung zu ändern oder zu ergänzen, Ansprüche der Beteiligten auf eine Planänderung jedoch allenfalls dann begründen könnte, wenn sich nachträglich nicht vorhersehbar gewesene öffentliche Interessen oder wichtige wirtschaftliche Bedürfnisse der Beteiligten ergeben, die eine Plankorrektur erfordern (vgl. BVerwGE 49, 176 [BVerwG 16.09.1975 - V C 44/75]).
- BVerwG, 19.09.1989 - 5 C 3.87
Flurbereinigung - Abfindung - Planungshoheit der Flurbereinigungsbehörde - …
Das Ermessen, von der insoweit eingeräumten Ermächtigung Gebrauch zu machen, also eine Änderung des Flurbereinigungsplanes vor Ergehen der Ausführungsanordnung vorzunehmen, ist der Flurbereinigungsbehörde in der Weise überantwortet, daß die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Plankorrektur an den verfahrensbestimmenden Planungszielen und Abfindungsgrundsätzen der §§ 1, 37, 44 ff. FlurbG auszurichten sind (vgl. BVerwGE 49, 176 ; Urteile vom 29. April 1976 - BVerwG 5 C 40.75 - und vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 46.79 -RdL 1981, 41>; ferner Beschluß vom 3. Juni 1987 - BVerwG 5 B 74.86 - ). Die genannte Vorschrift prolongiert die planerischen Gestaltungsbefugnisse der Flurbereinigungsbehörde über die Planaufstellung hinaus bis zum Erlaß der Ausführungsanordnung nach den §§ 61, 63 FlurbG (vgl. BVerwGE 49, 176 ) und bindet die Planänderungsbefugnis nur an die schon erwähnte Voraussetzung, daß die Flurbereinigungsbehörde Änderungen des Flurbereinigungsplanes für erforderlich hält.
- OVG Thüringen, 27.05.2025 - 7 F 297/23
Zum Anspruch auf Neuregelung eines bereits verwirklichten Bodenordnungsplans vor …
Die Voraussetzung für eine nachträgliche Plankorrektur aufgrund der beiden ersten Alternativen des § 64 Satz 1 FlurbG ist nur dann erfüllt, wenn als besonders wichtig anzusehende Interessen sie "unumgänglich" erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1975 - V C 44.75 -, juris).So ist die Befugnis der Behörde, nach § 60 Abs. 1 Satz 2 FlurbG "andere" (vgl. Satz 1 der Vorschrift) d. h. nicht durch begründete Widersprüche veranlasste Änderungen des Flurbereinigungsplans vorzunehmen, zeitlich beschränkt auf die Spanne des Verfahrensablaufs zwischen Planerstellung und Ausführungsanordnung; von da an gilt die strengere Regelung des § 64 FlurbG (BVerwG; Urteil vom 16. September 1975 5 C 44.75 BVerwGE 49, 176 ).
Die Voraussetzung für eine nachträgliche Plankorrektur aufgrund der beiden ersten Alternativen des § 64 Satz 1 FlurbG ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann erfüllt, wenn als besonders wichtig anzusehende Interessen sie "unumgänglich" erscheinen lassen (Urteile vom 16. September 1975 V C 44.75 und Beschluss vom 9. Januar 2013 9 B 20.12 jeweils zitiert nach juris).
- BVerwG, 20.12.1983 - 5 B 86.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ergänzung eines …
Die in der Beschwerde aufgeworfenen, an die Rechtsnatur der Schlußfeststellung nach § 149 FlurbG anknüpfenden Fragen sind durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (BVerwGE 49, 176 [180, 181]; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos, vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1976 - 1 BvR 30/76).In dem Beschwerdevortrag hierzu wird übersehen, daß die Schlußfeststellung nach § 149 Abs. 1 Satz 1 FlurbG nicht bereits dann ergehen darf, wenn die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist, sondern zuvor noch ("und") festgestellt werden muß, "daß den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen." Daß Ansprüche, die der Schlußfeststellung entgegenstehen können, in aller Regel sich unmittelbar aus dem Plan entnehmen lassen müssen oder aufgrund der Planausführung sich mittelbar daraus ergeben, ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwGE 49, 176 [180]); desgleichen daß darin solche ergänzenden Ansprüche eingeschlossen sind, die sich aus Plannachträgen, Planänderungen und Ergänzungen ergeben können und rückwirkend Planbestandteile werden sowie aus Beanstandungen hinsichtlich der Ausführungsart, der Qualität und der Funktionsfähigkeit der Maßnahmen.
Da das Flurbereinigungsgericht im Rahmen der vorliegenden Anfechtungsklage gegen die Schlußfeststellung sich einer Überprüfung des gesamten Verfahrensablaufs enthalten hat, stellt sich auch, nicht die Frage, ob es befugt wäre, sämtliche Maßnahmen von der Einleitung des Verfahrens bis zur Planausführung (erneut) zu überprüfen, abgesehen davon, daß bereits entschieden ist, daß unanfechtbare behördliche Festsetzungen und Feststellungen in den vorausgegangenen Verfahrensabschnitten den darauf aufbauenden Entscheidungen in den nachfolgenden Stadien als rechtswirksam und verbindlich zugrunde zu legen sind und die Verbindlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung darüber nicht bis zur Schlußfeststellung in Frage gestellt werden kann (BVerwGE 49, 176 [178]).
- BVerwG, 10.11.1993 - 11 C 21.92
Zulässigkeit der Änderung eines bestandskräftigen und ausgeführten …
Die Vorschrift ermächtigt danach zu Eingriffen in die durch den ausgeführten Plan bereits neugestalteten Privatrechtsverhältnisse der Teilnehmer; doch ist diese Befugnis auf Fälle beschränkt, in denen eine Plankorrektur durch besonders gewichtige Interessen unumgänglich geworden ist (BVerwGE 49, 176 [BVerwG 16.09.1975 - V C 44/75]; BVerwG, Urteile vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 67.79 - undvom 25. April 1989 - BVerwG 5 C 41.84 - ).Mit der Schlußfeststellung endet schließlich auch die Änderungsbefugnis nach § 64 Satz 1 FlurbG (BVerwG, Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 5 C 44.75 - ; Kaiser, RdL 1972, 281/282).
- OVG Thüringen, 27.05.2025 - 7 F 586/23
Zum Anspruch auf Abänderung des Flurbereinigungsplans nach Erlass der …
Die Voraussetzung für eine nachträgliche Plankorrektur aufgrund der beiden ersten Alternativen des § 64 Satz 1 FlurbG ist nur dann erfüllt, wenn als besonders wichtig anzusehende Interessen sie "unumgänglich" erscheinen lassen (wie BVerwG, Urteil vom 16. September 1975 - V C 44.75 -, juris, und Beschluss vom 9. Januar 2013 - 9 B 20/12 -, juris).So ist die Befugnis der Behörde, nach § 60 Abs. 1 Satz 2 FlurbG "andere" (vgl. Satz 1 der Vorschrift) - d. h. nicht durch begründete Widersprüche veranlasste - Änderungen des Flurbereinigungsplans vorzunehmen, zeitlich beschränkt auf die Spanne des Verfahrensablaufs zwischen Planerstellung und Ausführungsanordnung; von da an gilt die strengere Regelung des § 64 FlurbG (BVerwG; Urteil vom 16. September 1975 - 5 C 44.75 - BVerwGE 49, 176 ).
Die Voraussetzung für eine nachträgliche Plankorrektur aufgrund der beiden ersten Alternativen des § 64 Satz 1 FlurbG ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber nur dann erfüllt, wenn als besonders wichtig anzusehende Interessen sie "unumgänglich" erscheinen lassen (Urteile vom 16. September 1975 - V C 44.75 - und Beschluss vom 9. Januar 2013 - 9 B 20.12 - jeweils zitiert nach juris).
- BVerwG, 19.12.2008 - 9 B 65.08
Rechtliches Gehör bei Erhebung des Einwands der Vernässung eines …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2008 - 9 K 23/04
Befugnis der Flurneuordnungsbehörde
- BVerwG, 12.06.2007 - 9 B 27.07
Umfang der Ausschlusswirkung einer bestandskräftigen Schlussfeststellung nach dem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2020 - 9a D 28/17
Aufhebung des eingetragenen Wegerechts bei der Flurbereinigungsbehörde …
- BVerwG, 14.04.1983 - 5 C 60.80
Flurbereinigungsbehörde - Abhilfebefugnis - Flurbereinigungsplan - …
- VGH Bayern, 08.11.2007 - 13 A 05.2906
Flurbereinigung; Schlussfeststellung
- BVerwG, 31.01.1979 - 5 B 72.77
Wertänderung/Wertänderung, nachträgliche; Eingriff/Abfindung Dritter; …
- BVerwG, 25.04.1989 - 5 C 41.84
Flurbereinigung - Plannachtrag - Privatrechtsverhältnis - Auslegungsfrage - …
- VGH Bayern, 17.03.2005 - 13 A 03.1863
Wiederaufnahme eines Verfahrens; Schlussfeststellung/Anfechtung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - 9a D 29.14
Wiederherstellung der Grenze zwischen dem Abfindungsflurstück und dem …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2009 - 9 K 25/05
Flurneuordnungsverfahren: Voraussetzung der Beurteilung einer ortsnahen …
- OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2012 - 10 KS 1/11
Berechnung der Mindestgröße von Jagdbezirken; Klagebefugnis von …
- BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 67.79
Erlaß der Ausführungsanordnung - Änderung des Flurbereinigungsplans - …
- BVerwG, 30.12.2010 - 9 B 72.10
Flurbereinigung; Anfechtung der Schlussfeststellung; Herstellung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2020 - 7 S 110/18
Flurbereinigung; verjährungsrechtliche Wirkung der anspruchsvernichtenden …
- BVerwG, 12.06.1986 - 5 CB 140.83
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bedeutung des Gebots der …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06
Rechtzeitige Geltendmachung der Geschäftsunfähigkeit eines am …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10
Beteiligung der WoEigG im Flurbereinigungsverfahren
- BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 46.79
Verböserung im Widerspruchsverfahren - Flurbereinigungsplan - Nachträgliche …
- BVerwG, 28.05.2003 - 9 B 33.03
Anforderungen an den Inhalt der Beschwerde einer Divergenzrüge; Geltendmachen von …
- VGH Bayern, 11.05.2015 - 13 A 15.501
Vorsitzendenbescheid; Schlussfeststellung; Ausschlusswirkung
- VGH Bayern, 23.04.2015 - 13 A 15.250
Flurbereinigung; Einwendungen gegen Flurbereinigungsplan; Schlussfeststellung; …
- VGH Bayern, 16.07.2013 - 13 A 11.1856
Wenn anstelle eines in einem früheren Flurbereinigungsverfahren gesetzten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2026 - 32 D 24/24
Flurbereinigungsverfahren; Einleitungsbeschluss; Änderungsbeschluss; …
- VGH Bayern, 21.09.2009 - 13 A 08.1057
Flurbereinigungsplan; hofnahe Fläche; qualifizierter Planwunsch; …
- BVerwG, 06.11.1987 - 5 CB 40.85
Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung - Berücksichtigung der …
- BVerwG, 04.02.1981 - 5 B 77.79
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- VGH Bayern, 28.06.2018 - 13 A 17.2473
Einwendungen gegen den Flurbereinigungsplan
- VGH Bayern, 08.01.2015 - 13 A 14.2467
Vorsitzendenbescheid; Schlussfeststellung
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2010 - 9S C 11349/09
Erledigung eines Widerspruchs gegen einen Flurbereinigungsplan
- VGH Bayern, 15.03.2001 - 13 A 98.2877
Planänderungsbefugnis; Änderungsbescheid/Planänderungsbefugnis; …
- BVerwG, 07.03.1995 - 11 PKH 33.94
Auf gerichtlichen Verfahrensmängeln beruhendes Urteil - Pflichtwidrige …
- BVerwG, 30.12.1987 - 5 B 124.86
Voraussetzungen für die Änderung eines Flurbereinigungsplans nach der …
- BVerwG, 16.02.1987 - 5 B 106.85
Zurückweisung der Nichtzulässigkeitsbeschwerde - Neuvermessung der Grenzen an …
- VGH Bayern, 02.12.2010 - 13 A 09.3130
Flurbereinigungsplan; Erfüllung einer Abhilfevereinbarung
- BVerwG, 20.09.1983 - 5 CB 116.81
Widerspruch gegen eine Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts - …
- VGH Bayern, 12.02.2009 - 13 A 08.63
Flurbereinigung; Wiederaufnahmeklage
- VGH Bayern, 06.11.2008 - 13 A 06.3402
Zum Anspruch eines Rechtsnachfolgers auf Änderung eines - bestandskräftigen - …
- BVerwG, 07.03.1995 - 11 B 208.94
Auf gerichtlichen Verfahrensmängeln beruhendes Urteil - Pflichtwidrige …
- BVerwG, 24.04.1991 - 5 B 67.91
Verstoß des Gerichts gegen seine Pflicht zur Erforschung des Sachverhalts durch …
- BVerwG, 07.05.1990 - 5 B 27.90
Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlender Postulationsfähigkeit - Entschädigung …
- OVG Niedersachsen, 04.03.2025 - 15 KF 7/23
Unzuständigkeit der Verwaltungsgerichte für eine Klage einer Erbengemeinschaft …
- VGH Bayern, 12.02.2009 - 13 A 08.66
Flurbereinigung; Wiederaufnahmeklage
- VGH Bayern, 11.03.1999 - 13 AS 98.3419
Planänderungsbefugnis
- BVerwG, 28.06.1978 - 5 B 106.76
Geltendmachung einer Ungleichwertigkeit der Abfindung im …
- BVerwG, 01.06.1977 - 5 B 34.75
Rechtsmittel
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - 9a D 29/14
Schlussfeststellung/Wiederaufnahmeklage; Schlussfeststellung/Unanfechtbarkeit; …
- VGH Bayern, 28.01.1993 - 13 A 91.182
Schlussfeststellung/Sach- und Geldbeiträge; Beitrag/Schlussabrechnung; …
- BVerwG, 10.05.1988 - 5 B 60.88
Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts - Anfechtung der Schlussfeststellung im …
- BVerwG, 20.12.1983 - 5 B 58.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 16.09.1976 - 5 B 1.75
Anwendbarkeit des § 134 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) im beschleunigten …
- BVerwG, 13.07.1981 - 5 B 31.81
Anordnung der Flurbereinigung Karmensölden - Erhebung eines Widerspruchs gegen …
- VGH Bayern, 31.01.2008 - 13 A 07.1217
Flurbereinigung; Planänderung nach Ausführungsanordnung
- VGH Bayern, 01.03.2001 - 13 A 00.3230
Rechte/Anmeldung unbekannter Rechte; Planänderungsbefugnis; …
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