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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1987 - 5 C 44.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2247
BVerwG, 02.07.1987 - 5 C 44.84 (https://dejure.org/1987,2247)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1987 - 5 C 44.84 (https://dejure.org/1987,2247)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1987 - 5 C 44.84 (https://dejure.org/1987,2247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bafög - Ausbildungsförderung - Erreichbarkeit einer Ausbildungsstätte - Geschiedene Eltern - Volljährigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 155
  • NVwZ 1988, 154 (Ls.)
  • FamRZ 1988, 439
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84

    Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1987 - 5 C 44.84
    Eltern im Sinne dieser Vorschrift (wie allgemein im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; vgl. Tz. 11.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 25. August 1976 - BAföGVwV 1976 - ) sind allein die leiblichen und - hier nicht einschlägig - die Adoptiveltern (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1986 - BVerwG 5 C 48.84 - BVerwGE 74, 260 [BVerwG 12.06.1986 - 5 C 48/84] = Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 13 S. 9 = FamRZ 1986, 1157 ).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 49.77

    Auszubildender - Wohnung bei Eltern - Auswärtige Unterbringung - Erreichbare …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1987 - 5 C 44.84
    Zwar kann beim Besuch eines Gmynasiums ein Wechsel der Ausbildungsstätte zwei Jahre vor Abschluß des Ausbildungsabschnitts mit einer wesentlichen Beeinträchtigung der Ausbildung verbunden sein und deswegen einem Auszubildenden nicht mehr zugemutet werden (vgl. BVerwG Urteil vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 49.77 - BVerwGE 57, 198 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 49/77]= FamRZ 1979, 540 ).
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81

    Wohnen bei den Eltern - Erreichbarkeit einer entsprechenden zumutbaren …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1987 - 5 C 44.84
    Im Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - (Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 1 S. 4 = FamRZ 1984, 214 ) hat das Bundesverwaltungsgericht ferner entschieden, daß dies nach der Scheidung der Eltern des Auszubildenden für jeden Elternteil entsprechend gilt, wenn es auf die Möglichkeit der Unterkunftgewährung für volljährige Kinder ankommt.
  • BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 68.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohnung der Eltern

    Sind die Eltern geschieden, gilt dies für jeden Elternteil entsprechend, wenn es - wie hier - auf die Möglichkeit der Unterkunftsgewährung für volljährige Kinder ankommt (Urteile des Senats vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - und vom 2. Juli 1987 - BVerwG 5 C 44.84 - ).
  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 10.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngemeinschaft mit Eltern

    Unter diesem Begriff sind in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig solche Räumlichkeiten verstanden worden, in denen - beurteilt nach rein tatsächlichen Merkmalen - die Eltern des Auszubildenden ihre nicht nur vorübergehende, sondern auf eine gewisse Dauer abzielende Unterkunft nehmen, unabhängig davon, ob sie willens sowie tatsächlich und rechtlich in der Lage sind, den Auszubildenden bei sich aufzunehmen (…vgl. Urteil vom 5. Mai 1983 a.a.O. ; BVerwGE 74, 260 ; Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 5 C 44.84 - und vom 27. Februar 1992 - BVerwG 5 C 68.88 - ).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.1991 - 14 A 294/88

    Gewährung von Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v 12.6.1986 - 5 C 48.84 -, BVerwGE 74, 260; 11.12.1986 - 5 C 71.85 - 2.7.1987 - 5 C 44.84 -, FamRZ 1988; 439; 15.12.1988 - 5 C 9.85 -, FamRZ 1989, 678) kommt es danach, auch wenn der Fall des nichtehelichen, volljährigen Auszubildenden im Verhältnis zu seinem leiblichen Vater nicht ausdrücklich entschieden worden ist, nicht auf die wirklichen Beziehungen der Klägerin zu ihrem Vater an.
  • OVG Sachsen, 23.04.2015 - 1 A 667/13

    Kinderbetreuungszuschlag; Änderungsbescheid

    Maßgeblicher Umstand für die Leistung von Ausbildungsförderung ist jede Tatsache, die nach den rechtlichen Vorschriften für die Leistung von Ausbildungsförderung dem Grunde und der Höhe nach bedeutsam ist (BVerwG, Urt. v. 2. Juli 1987 - 5 C 44.84 -, juris Rn. 19).
  • VG Düsseldorf, 09.08.2010 - 19 K 2087/10

    Maßgeblichkeit der Wohnverhältnisse der Eltern i.R.d. § 2 Abs. 1a …

    Rn. 4 vgl. m.w.N. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1987 - 5 C 44.1084 - FamRZ 1988, 439, Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Auflage, § 2 Rdnr. 52 a; Fischer, in Roth/Blanke, BAföG, 5. Auflage, § 2 Anmerkung 16.1.3.
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