Rechtsprechung
| BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BVFG § 6 Abs. 1 und 2
Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes Merkmal; Vermittlung bestätigender Merkmale; deutsche Sprache als bestätigendes Merkmal für die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum; deutsches Volkstum, deutsche Sprache als bestätigendes ... - Judicialis
BVFG § 6 Abs. 1 und 2
- Wolters Kluwer
Bestätigende Merkmale - Sprache - Erziehung - Kultur - Sprache als bestätigendes Merkmal - Vermittlung bestätigender Merkmale - Deutsche Sprache - Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum - Deutsches Volkstum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVFG § 6 Abs. 1, 2
Vertriebenenrecht - Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes Merkmal; Vermittlung bestätigender Merkmale; deutsche Sprache als bestätigendes Merkmal für die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum; deutsches Volkstum, deutsche Sprache ... - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 19.02.1998 - W 8 K 97.1391
- VGH Bayern, 12.10.1998 - 24 B 98.972
- BVerwG, 22.12.1999 - 5 B 72.99
- BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99
Papierfundstellen
- BVerwGE 112, 112
- NVwZ 2001, 809 (Ls.)
- NVwZ-RR 2001, 342
- FamRZ 2001, 624 (Ls.)
- DVBl 2001, 479
- DÖV 2002, 440
Wird zitiert von ... (139) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96
Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung, …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99
An der auf solchen Ansätzen beruhenden bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 102, 214; 105, 60) wird nicht festgehalten.Ein bloßes Lippenbekenntnis genügt nicht, vielmehr muss das Bekenntnis in der Lebenswirklichkeit eine Entsprechung finden (BVerwGE 102, 214 ).
Die deutsche Sprache muss nicht als Hochsprache vermittelt worden sein, es reicht aus, wenn sie so vermittelt worden ist, wie sie im Elternhaus - z.B. in Form des Dialekts - gesprochen wurde (BVerwGE 102, 214 ).
- BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94
Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99
Diese Unterscheidung hat der Gesetzgeber nicht übernommen (BVerwGE 99, 133 ).§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BVFG macht anders als § 6 Abs. 1 BVFG die Eigenschaft, deutscher Volkszugehöriger zu sein, kumulativ (Nummer 2 a.E.: "und") von drei Voraussetzungskomplexen abhängig, wobei es allerdings genügen kann, wenn innerhalb eines Voraussetzungskomplexes nur eine von zwei oder mehreren möglichen Voraussetzungen erfüllt ist (BVerwGE 99, 133).
- BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94
Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene - …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99
Das alte, bis zum 31. Dezember 1992 geltende Recht unterschied zwischen drei Personengruppen: Bei den bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen bereits bekenntnisfähigen Personen musste zu dem Bekenntnis zum deutschen Volkstum ein das Volkstumsbekenntnis bestätigendes Merkmal wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur hinzutreten (BVerwGE 98, 367 ).Bei den bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen wegen ihres Alters noch bekenntnisunfähigen Frühgeborenen kam es für die deutsche Volkszugehörigkeit auf die kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in der Familie prägende Bekenntnislage an, die ihnen zugerechnet wurde (BVerwGE 92, 70 ), während bei den nach dem Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborenen Spätgeborenen erforderlich war, dass in der Person des Spätgeborenen ein die Identifikation mit der volksdeutschen Bekenntnislage der Eltern bestätigendes Merkmal vorlag (BVerwGE 98, 367 ).
- BVerwG, 17.06.1997 - 9 C 10.96
Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids bzw. auf Einbeziehung in einen …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99
An der auf solchen Ansätzen beruhenden bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 102, 214; 105, 60) wird nicht festgehalten.Ein Beweisangebot der Klägerin zu ihrem Sprachverhalten in ihrer Jugend lehnte das Berufungsgericht mit der Begründung ab, es sei nach BVerwGE 105, 60 "für das Vorliegen des Bestätigungsmerkmals Sprache nicht ausreichend, dass diese lediglich in den Jahren der Kindheit in einfacher Form erlernt und später nicht weiter praktiziert wurde".
- BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92
Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99
Bei den bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen wegen ihres Alters noch bekenntnisunfähigen Frühgeborenen kam es für die deutsche Volkszugehörigkeit auf die kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in der Familie prägende Bekenntnislage an, die ihnen zugerechnet wurde (BVerwGE 92, 70 ), während bei den nach dem Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborenen Spätgeborenen erforderlich war, dass in der Person des Spätgeborenen ein die Identifikation mit der volksdeutschen Bekenntnislage der Eltern bestätigendes Merkmal vorlag (BVerwGE 98, 367 ). - BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 4.97
Spätgeborene aus Rumänien; Indizwirkung der Bestätigungsmerkmale des § 6 BVFG für …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99
Soweit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 3. November 1998 - BVerwG 9 C 4.97 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 90) zum Begriff der Muttersprache weitergehend davon ausgegangen worden ist, sie müsse "so vertieft worden (sein), dass sie auch im Erwachsenenalter entsprechend der Herkunft und dem Bildungsstand als die dem Betreffenden eigentümliche Sprache umfassend beherrscht wird", kann daran für § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG nicht festgehalten werden. - VGH Bayern, 12.10.1998 - 24 B 98.972
Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99
BVerwG 5 C 44.99 VGH 24 B 98.972.
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2001 - 6 S 1992/99
Spätaussiedlerbescheinigung: Bestätigungsmerkmal der deutschen Sprache
Zu den Voraussetzungen der Vermittlung des Bestätigungsmerkmals der deutschen Sprache (entsprechend BVerwG, Urteil vom 19.10.2000 - 5 C 44/99 -, DVBl 2001, 479).Im Urteil vom 19.10.2000 - 5 C 44.99 - (DVBl. 2001, 479) hat das Bundesverwaltungsgericht die besondere Bedeutung der Sprache unter Rückgriff auf die Gesetzesmaterialien erneut betont; die Vermittlung von Erziehung und Kultur werde regelmäßig über die Sprache erfolgen.
Rn. 23 Von diesen Ansätzen ist das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 19.10.2000 a.a.O. weithin abgerückt.
Zwar ist die Kenntnis der deutschen Sprache zur Zeit der Aussiedlung nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.10.2000 - 5 C 44.99 -, DVBl. 2001, 479) im Zusammenhang des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG kein Tatbestandsmerkmal; ihr kommt jedoch im Rahmen des Beweises Bedeutung als Indiz für eine frühere Vermittlung der deutschen Sprache zu.
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 19.10.2000 a.a.O. ausgeführt, unabhängig vom Fiktionstatbestand des § 6 Abs. 2 Satz 2 BVFG sei zu berücksichtigen, dass Vermittlung der deutschen Sprache im Herkunftsgebiet oft nur im Familienkreis und nur mit begrenzten Mitteln möglich gewesen sei.
Zum einen spricht nichts dafür, dass derartige krankheitsbedingte Rezeptionsprobleme, selbst wenn sie vorlägen, zu den vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 19.10.2000, a.a.O., gemeinten Erschwernissen zählen könnten; nach Einschätzung des Senats geht es dort in erster Linie um zeitgeschichtlich bedingte allgemeine Hindernisse für die Vermittlung des Deutschen, nicht jedoch um persönliche Eigenschaften der Beteiligten.
Rn. 41 Weiter setzt die Fiktion voraus, dass die Vermittlung der Bestätigungsmerkmale während der Prägungsphase des Betreffenden unmöglich oder unzumutbar war; diese endet im Zeitpunkt der Selbständigkeit, die spätestens - und zugleich typischerweise - mit der Volljährigkeit erreicht wird, bei Vorliegen besonderer Umstände, wie etwa früherem Loslösen von der Familie, jedoch auch schon früher erreicht werden kann (vgl. jüngst BVerwG, Urteil vom 19.10.2000 a.a.O.; an seiner Auffassung in den Beschlüssen vom 4.3.1997 - 16 S 1604/96 - und vom 6.5.1997 - 16 S 3377/96 -, der Prägungszeitraum umfasse die ersten 16 Lebensjahre, hält der Senat in dieser Form nicht mehr fest).
Hat die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit nicht die ganze Zeit gewährt, so ist zugunsten des Betreffenden zu berücksichtigen, dass sich die Sprachvermittlung nicht über die ganze Länge der Prägephase erstrecken konnte (vgl. auch hierzu BVerwG, Urteil vom 19.10.2000, a.a.O.).
Umgekehrt wird die Herabsetzung der Anforderungen an die Vermittlung der deutschen Sprache im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.10.2000, a.a.O., eher zu strengeren Anforderungen an die Unmöglichkeit oder die Unzumutbarkeit der Vermittlung führen.
- BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14
Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet; …
Durch sie wollte der Gesetzgeber wieder zu der Rechtslage zurückkehren, die bis zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 (- 5 C 44.99 - BVerwGE 112, 112 u.a.) in der Verwaltungspraxis von Bund und Ländern und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Anwendung kam. - BVerwG, 20.12.2005 - 5 B 84.05
Beschwerdezulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; …
Die von dem Beklagten aufgeworfene Frage betrifft, wie insbesondere die Bezugnahme auf die zur Auslegung dieser Regelung ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Oktober 2000 BVerwG 5 C 44.99 BVerwGE 112, 112) unterstreicht, die Auslegung des § 6 Abs. 2 BVFG in der Fassung, die diese Regelung durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2094) erhalten hatte, und damit ein Übergangsproblem zu ausgelaufenem Recht (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2005 BVerwG 5 B 111.04 ).Allerdings beanspruchen worauf auch der Beklagte verweist (Schriftsatz vom 19. Oktober 2005) - nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. Urteil vom 12. März 2002 BVerwG 5 C 2.01 BVerwGE 116, 114; Urteil vom 4. September 2003 BVerwG 5 C 35.02 Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 101) nach § 100a BVFG die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG (i.d.F. des Art. 1 des Gesetzes zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus vom 30. August 2001 ) Geltung auch für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG, selbst wenn die Antragsteller bereits Jahre vor In-Kraft-Treten des neuen Rechts im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG in das Bundesgebiet eingereist sind; dies bestätigt die Entstehungsgeschichte der Neuregelung (s. BTDrucks 14/6310 S. 7 zu § 100a), die erkennen lässt, dass der Gesetzgeber auf die Rechtsprechung des Senats zu § 6 Abs. 2 BVFG (i.d.F. des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 ) (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2000 BVerwG 5 C 44.99 BVerwGE 112, 112; s.a. Urteil vom 12. Juli 2001 BVerwG 5 C 36.00 ) hat reagieren wollen.
6 Es kommt hinzu, dass das Berufungsgericht mit Blick darauf, dass die Kläger zu 1 und 2 bereits am 27. März 1991 in das Bundesgebiet eingereist sind und am 6. Februar 1992 die Ausstellung von Vertriebenenausweisen beantragt haben, dahin erkannt hat (Berufungsurteil S. 9, 18 f.), dass § 100 Abs. 5 BVFG nicht einschlägig sei und nach § 100 Abs. 1 und 2 Satz 1 BVFG die vor dem 1. Januar 1993 geltenden Bestimmungen für die Klage Anwendung finden, so dass auf § 15 Abs. 1 und 2, § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 6 BVFG in der vor dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung abzustellen sei und daher die von dem Beklagten herangezogene, zu § 6 Abs. 2 BVFG (i.d.F. des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 ) ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2000 BVerwG 5 C 44.99 BVerwGE 112, 112) nicht übertragbar sei.
Die Beschwerde hat nicht, wie es erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 BVerwG 6 B 35.95 NVwZ-RR 1996, 712), aufgezeigt, dass das Berufungsgericht mit einem tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in dem herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 ( BVerwG 5 C 44.99 BVerwGE 112, 112) in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht, indem es hier dem Bestätigungsmerkmal der deutschen Sprache als Muttersprache besondere Bedeutung beigemessen und einen weiteren Nachweis, wie die Pflege des deutschen Volkstums erfolgt sei und wie die deutsche Volkszugehörigkeit zusätzlich zu den vorhandenen Indizien nach außen hin besonders zum Ausdruck gekommen sei, als in diesem Fall nicht erforderlich erachtet hat.
Dem Umstand, dass die Entscheidungen jeweils zu unterschiedlichen Fassungen des § 6 Abs. 2 BVFG ergangen sind, trägt auch der Hinweis des Beklagten im Schriftsatz vom 19. Oktober 2005 darauf nicht hinreichend Rechnung, dass das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 19. Oktober 2000 ( BVerwG 5 C 44.99 BVerwGE 112, 112) den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des § 6 Abs. 2 BVFG (F. 1993) eigenständige Bedeutung beigemessen habe.
- BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 30.14
Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet; …
Durch sie wollte der Gesetzgeber wieder zu der Rechtslage zurückkehren, die bis zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 (- 5 C 44.99 - BVerwGE 112, 112 u.a.) in der Verwaltungspraxis von Bund und Ländern und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Anwendung kam. - BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 21.16
Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Bescheinigungsverfahren; …
Rn. 31 2. Ob der Kläger - wie das Berufungsgericht angenommen hat - Spätaussiedler nach §§ 4, 6 BVFG 1993 ist und dabei insbesondere von einer hinreichenden familiären Vermittlung des bestätigenden Merkmals der deutschen Sprache ausgegangen werden kann (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG 1993, vgl. näher BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 5 C 44.99 - BVerwGE 112, 112 ), obwohl eine solche Vermittlung vom Berufungsgericht nur bis zum 12. Lebensjahr festgestellt werden konnte, kann hier offenbleiben. - BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; …
Die bisherige Rechtslage war bis zum Ergehen der Senatsurteile vom 19. Oktober 2000 - u.a. BVerwG 5 C 44.99 - (BVerwGE 112, 112) dahin verstanden worden, dass maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Bestätigungsmerkmale des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG der Zeitpunkt der Aussiedlung sei.Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass insoweit stattdessen der Zeitpunkt des Selbständigwerdens maßgeblich sei, insbesondere also Deutsch nicht auch noch im Erwachsenenalter als die dem Betreffenden entsprechend der Herkunft und dem Bildungsstand eigentümliche Sprache umfassend beherrscht werden muss, wie dies das Bundesverwaltungsgericht unter der Geltung früheren Rechts verlangt hatte (vgl. dazu die genannten Urteile des erkennenden Senats vom 19. Oktober 2000, a.a.O. S. 119 f.), konnte sich deshalb vor dem 19. Oktober 2000 nicht bilden.
- BVerwG, 20.12.2005 - 5 PKH 40.05
Beschwerdezulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Die von dem Beklagten aufgeworfene Frage betrifft, wie insbesondere die Bezugnahme auf die zur Auslegung dieser Regelung ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 5 C 44.99 - BVerwGE 112, 112) unterstreicht, die Auslegung des § 6 Abs. 2 BVFG in der Fassung, die diese Regelung durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2094) erhalten hatte, und damit ein Übergangsproblem zu ausgelaufenem Recht (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2005 - BVerwG 5 B 111.04 -).Allerdings beanspruchen - worauf auch der Beklagte verweist (Schriftsatz vom 19. Oktober 2005) - nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. Urteil vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 [BVerwG 12.03.2002 - 5 C 2/01]; Urteil vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 35.02 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 101) nach § 100a BVFG die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG (i.d.F. des Art. 1 des Gesetzes zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus vom 30. August 2001 <BGBl I S. 2266>) Geltung auch für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG, selbst wenn die Antragsteller bereits Jahre vor In-Kraft-Treten des neuen Rechts im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG in das Bundesgebiet eingereist sind; dies bestätigt die Entstehungsgeschichte der Neuregelung (s. BTDrucks 14/6310 S. 7 zu § 100a), die erkennen lässt, dass der Gesetzgeber auf die Rechtsprechung des Senats zu § 6 Abs. 2 BVFG (i.d.F. des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 <BGBl I S. 2094>) (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 5 C 44.99 - BVerwGE 112, 112; s.a. Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 36.00 -) hat reagieren wollen.
Es kommt hinzu, dass das Berufungsgericht mit Blick darauf, dass die Kläger zu 1 und 2 bereits am 27. März 1991 in das Bundesgebiet eingereist sind und am 6. Februar 1992 die Ausstellung von Vertriebenenausweisen beantragt haben, dahin erkannt hat (Berufungsurteil S. 9, 18 f.), dass § 100 Abs. 5 BVFG nicht einschlägig sei und nach § 100 Abs. 1 und 2 Satz 1 BVFG die vor dem 1. Januar 1993 geltenden Bestimmungen für die Klage Anwendung finden, sodass auf § 15 Abs. 1 und 2, § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 6 BVFG in der vor dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung abzustellen sei und daher die von dem Beklagten herangezogene, zu § 6 Abs. 2 BVFG (i.d.F. des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 <BGBl I S. 2094>) ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 5 C 44.99 - BVerwGE 112, 112) nicht übertragbar sei.
Die Beschwerde hat nicht, wie es erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712 [BVerwG 20.12.1995 - 6 B 35/95]), aufgezeigt, dass das Berufungsgericht mit einem tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in dem herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 (- BVerwG 5 C 44.99 - BVerwGE 112, 112) in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht, indem es hier dem Bestätigungsmerkmal der deutschen Sprache als Muttersprache besondere Bedeutung beigemessen und einen weiteren Nachweis, wie die Pflege des deutschen Volkstums erfolgt sei und wie die deutsche Volkszugehörigkeit zusätzlich zu den vorhandenen Indizien nach außen hin besonders zum Ausdruck gekommen sei, als in diesem Fall nicht erforderlich erachtet hat.
Dem Umstand, dass die Entscheidungen jeweils zu unterschiedlichen Fassungen des § 6 Abs. 2 BVFG ergangen sind, trägt auch der Hinweis des Beklagten im Schriftsatz vom 19. Oktober 2005 darauf nicht hinreichend Rechnung, dass das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 19. Oktober 2000 (- BVerwG 5 C 44.99 - BVerwGE 112, 112) den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des § 6 Abs. 2 BVFG (F. 1993) eigenständige Bedeutung beigemessen habe.
- BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14
Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher …
Durch sie wollte der Gesetzgeber wieder zu der Rechtslage zurückkehren, die bis zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 (- 5 C 44.99 - BVerwGE 112, 112 u.a.) in der Verwaltungspraxis von Bund und Ländern und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Anwendung kam. - BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 49.03
Bekenntnis zum deutschen Volkstum; Bekenntnisfähigkeit; Bekenntnisvertretung bei …
Die Auslegungskriterien und -begriffe zu § 6 BVFG a.F. seien bereits auf § 6 Abs. 2 BVFG in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 nicht mehr übertragbar und nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 5 C 44.99 - BVerwGE 112, 112 ff. sei es nicht zulässig, § 6 Abs. 2 BVFG, insbesondere dessen Satz 1 Nr. 2, unter weitgehendem Rückgriff auf die Auslegung des § 6 BVFG a.F. auszulegen, die rechtliche Bedeutung bestätigender Merkmale in § 6 BVFG a.F. einerseits und in § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG andererseits gleichzusetzen und die Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der bestätigenden Merkmale aus § 6 BVFG a. F. auf bestätigende Merkmale nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 BVFG F. 1993 zu übertragen.Dies folgt, wie das Verwaltungsgericht zutreffend aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 6 Abs. 2 BVFG F. 1993 (Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 5 C 44.99 - ) ableitet, aus dem Umstand, dass.
Soweit § 6 Abs. 2 BVFG F. 2001 die Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum durch die Zusatzanforderung "nur" in dem Sinne verschärft hat, dass damit ein durchgängiges Bekenntnis zum deutschen Volkstum gefordert ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 13. November 2003 - BVerwG 5 C 40.03 - ), ist der Gesetzesbegründung zu entnehmen, dass die Gesetzesinitiative eine Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Sprachkriterium (Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 5 C 44.99 - a.a.O.) war.
- BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 18.00
Bestätigungsmerkmale, Verhältnisse im Herkunftsgebiet als Hinderungsgrund für …
Auch ist die Kenntnis oder Unkenntnis der deutschen Sprache zur Zeit der Aus- bzw. Einreise nicht Tatbestandsmerkmal jener Bestimmung, wenn diesem Gesichtspunkt auch Bedeutung als Indiz für oder gegen eine frühere Vermittlung deutscher Sprache zukommt (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 5 C 44.99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung der Entscheidungen des Gerichts vorgesehen).Anders als nach früherem Recht (siehe z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1998 - BVerwG 9 C 4.97 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 90) ist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG in der Fassung des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2094) das Merkmal deutscher Sprache nicht davon abhängig, dass Deutsch auch im Erwachsenenalter entsprechend der Herkunft und dem Bildungsstand als die dem Betreffenden eigentümliche Sprache umfassend beherrscht wird (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Oktober 2000, a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19. Oktober 2000, a.a.O.) sind nämlich bei einem Rückschluss von dem bei Aus- bzw. Einreise aktuellen Sprachvermögen bzw. -unvermögen auf zurückliegende Sprachvermittlung beispielsweise die Sprachbegabung und der Bildungsstand des Betreffenden zu berücksichtigen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2002 - 14 A 3827/01
- OVG Niedersachsen, 05.08.2002 - 13 LB 1023/01
Maßgeblicher Zeitpunkt bei Spätaussiedlereigenschaft; Spätaussiedler; …
- BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im …
- BVerwG, 17.07.2003 - 5 B 248.02
Klage auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung - Hinreichende Bezeichnung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2016 - 11 A 2336/14
Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung i.R.d. Rechtslage bei Aufnahme in …
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.2002 - 6 S 1066/01
Spätaussiedler - Betätigungsmerkmal - Sprachkenntnis
- BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 36.00
Recht der Vertriebenen
- BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01
Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; …
- BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 38.99
Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes …
- BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 82.16
Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 11 A 1254/14
Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung i.R.d. Antrags auf Erteilung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 6 S 1067/01
Spätaussiedlerstatus - Änderung der Rechtslage - Vertrauensschutz
- BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 83.16
Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung (hier: Anwendung einer Vorschrift nach …
- VG Köln, 15.12.2020 - 7 K 1894/18
- OVG Niedersachsen, 10.01.2002 - 13 LB 1023/01
Spätaussiedlerstatusgesetz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 11 A 802/13
Beurteilung der Spätaussiedlereigenschaft einer Person nach der Rechtslage bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2011 - 12 A 2561/09
Abstellen auf die Sachlage und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt bei …
- BVerwG, 12.09.2001 - 5 B 65.01
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 2739/08
Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2017 - 11 A 3043/15
Übertragbarkeit der zum Aufnahmebescheid entwickelten Rechtsprechnung des BVerwG …
- BVerwG, 07.05.2001 - 5 B 87.00
Zulässigkeit der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung unter dem Gesichtspunkt …
- BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 29.01
Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - und familiäre Sprachvermittlung durch …
- OVG Brandenburg, 17.11.2003 - 4 A 213/02
Antrag auf Zulassung der Berufung im Rahmen der Ablehnung einer Bescheinigung …
- BVerwG, 20.02.2002 - 5 B 32.01
Relevanter Zeitpunkt einer Sprachvermittlung in Aussiedlungsgebieten - …
- BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 25.14
Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2003 - 2 A 4234/99
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Anforderungen an die deutsche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2001 - 2 A 778/00
Anforderungen an die Erteilung eines Aufnahmebescheides zur deutschen …
- BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 14.00
Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes …
- BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 12.00
Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes …
- VG Arnsberg, 01.08.2003 - 13 K 106/00
Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung an eine in der früheren Sowjetunion …
- VG Köln, 29.04.2002 - 17 K 1526/02
- VG Köln, 26.10.2021 - 7 K 4423/19
- VG Köln, 07.09.2016 - 10 K 7107/14
Ablehnung eines Antrags auf Aufnahme als Aussiedler aufgrund mangelnder …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2010 - 12 A 411/05
Anforderungen an den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft bei einem Abkömmling …
- BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 37.99
Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - 12 A 3769/04
Erteilung eines Aufnahmebescheides eines russischen Volkszugehörigen nach dem …
- OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 170/04
Vertriebene, Spätaussiedler, Aufnahmeverfahren, Sprache, Bekenntnis, …
- VG Köln, 06.05.2003 - 17 K 7881/02
- VG Arnsberg, 08.06.2001 - 13 K 106/00
Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung; Muttersprachliche Vermittlung der …
- VG Köln, 07.06.2022 - 7 K 1607/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 12 A 2720/04
Kenntnis der deutschen Sprache im Zeitpunkt der Ausreise bzw. Einreise als Indiz …
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2001 - 6 S 747/00
Anwendung des neuen BVFG § 6 Abs 2 auf laufendes Verfahren
- VGH Bayern, 30.07.2002 - 8 A 00.40034
Auf das Eigentum an einem Grundstück gestützte Klagebefugnis bei …
- BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 36.99
Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes …
- BVerwG, 14.03.2007 - 5 B 175.06
Beweislast für die Abstammung einer Person von einem deutschen Staatsangehörigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2003 - 2 A 4763/99
- BVerwG, 18.03.2002 - 5 B 9.02
Anforderungen an den Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren …
- BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 100.03
Mangelnde Zumutbarkeit der familiären Sprachvermittlung - Berücksichtigung der …
- BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 46.99
Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 3219/08
Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz wegen Einbürgerung im damaligen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2007 - 12 A 1718/05
Anforderungen an das Führenkönnen eines einfachen Gesprächs auf Deutsch; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 2 A 4116/02
- BVerwG, 10.01.2001 - 5 B 55.00
Zulassung der Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen …
- BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 40.99
Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes …
- BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 22.00
Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2011 - 12 A 864/07
Notwendigkeit des Vorliegens der Voraussetzungen eines Spätaussiedlers für einen …
- BVerwG, 28.11.2002 - 5 B 249.02
Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die …
- BVerwG, 28.11.2002 - 5 B 250.02
Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die …
- BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 11.00
Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes …
- BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 16.00
Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2006 - 12 A 2498/04
- BVerwG, 08.07.2002 - 5 B 213.02
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage …
- VG Köln, 18.08.2020 - 7 K 7983/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2017 - 11 E 1066/16
Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung durch Nachweis des Bekenntnisses …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 12 A 4008/06
Anerkennung der deutschen Volkszugehörigkeit bei fehlender Grundlage zur Führung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2002 - 2 A 524/00
Antrag auf Aufnahme als Aussiedler; Ablehnung der Anerkennung zur deutschen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - 12 A 310/09
Anforderungen an die Anerkennung eines Minderjährigen als deutscher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2007 - 12 A 401/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 2 A 3181/04
Anforderungen an das Vorliegen des zuwanderungsrechtlichen Aufnahmeanspruchs …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2001 - 2 A 1033/01
Deutsche Volkszugehörigkeit wegen der Bekennung zum deutschen Volkstum in seiner …
- BVerwG, 02.01.2001 - 5 B 81.00
Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör als Verfarhensmangel und …
- VG Köln, 11.06.2024 - 7 K 1518/22
- VG Köln, 26.03.2024 - 7 K 1640/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - 12 A 270/09
Grundlagen der familiären Vermittlung der deutschen Sprache i.S.v. § 6 Abs. 2 S. …
- VG Minden, 18.09.2009 - 2 K 2003/07
Rechtliche Ausgestaltung der Erfüllung der Voraussetzungen als Spätaussiedler …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2007 - 12 A 3310/05
Möglichkeit des Schließens auf die Bekenntnis des Großvaters zum deutschen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 12 A 3919/03
Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit mittels Sprachtests
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2001 - 2 A 2556/00
- BVerwG, 13.03.2001 - 5 B 107.00
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage im …
- BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 39.99
- VG Köln, 26.03.2024 - 7 K 1641/22
- VG Köln, 22.11.2022 - 7 K 6635/18
- VG Köln, 22.11.2022 - 7 K 7145/18
- VG Köln, 18.08.2020 - 7 K 9608/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2010 - 12 A 3393/07
Ein Aufnahmebescheid an eine in der ehemaligen Sowjetunion Geborene wird bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2007 - 12 A 4718/06
Anforderungen an die Substantiierung eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 A 1868/05
Überprüfung der Rücknahme eines Aufnahmebescheides wegen unzutreffender Angaben …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - 2 A 4578/01
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Einbeziehung in den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2002 - 2 A 5494/00
- BVerwG, 10.08.2001 - 5 B 135.00
Zulassung einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht
- VG Köln, 05.02.2019 - 7 K 14745/17
- VG Köln, 20.09.2016 - 7 K 3691/15
Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufnahmebescheides sowie für die …
- VG Köln, 27.05.2014 - 4 K 6342/10
Anspruch auf Aufnahme als Spätaussiedlerin unter Einbeziehung ihres Ehemannes
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2008 - 12 A 2239/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2007 - 12 A 1948/06
Für die Anerkennung eines Vertriebenen zur Zugehörigkeit zum deutschen Volk muss …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - 12 A 768/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2006 - 12 A 478/04
Vertriebenenrechtliche Ausgestaltung der Substantiierungspflicht bzgl. des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - 2 A 519/02
Voraussetzungen des Anspruchs eines in Russland geborenen Abkömmlings deutscher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2002 - 2 E 781/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2001 - 2 A 1253/99
- VG Köln, 02.05.2017 - 7 K 5931/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2006 - 12 A 3889/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2006 - 12 A 3068/05
- VG Köln, 20.08.2004 - 24 K 1677/02
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Vertriebener; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - 2 A 3725/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - 2 A 1454/99
- VG Minden, 10.07.2003 - 9 K 346/03
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides sowie einer Einbeziehung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2003 - 2 A 728/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2003 - 2 A 4168/01
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Bestätigung eines Bekenntnisses …
- VG Köln, 09.08.2002 - 19 K 3637/01
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung eines …
- VG Köln, 28.05.2002 - 2 K 4320/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2001 - 2 B 458/01
- VG Köln, 01.10.2018 - 7 K 952/18
- VG Köln, 08.05.2018 - 7 K 795/16
- VG Köln, 16.08.2011 - 7 K 1781/10
Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache als Voraussetzung für die Erteilung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2007 - 12 A 986/06
- VG Minden, 06.04.2004 - 10 K 6287/03
Vertriebenenrechtliche Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines in der …
- VG Köln, 11.01.2021 - 10 K 4202/19
- VG Köln, 18.02.2020 - 7 K 15765/17
- VG Köln, 13.11.2018 - 7 K 8139/16
- VG Köln, 26.09.2017 - 7 K 8084/16
- VG Köln, 13.06.2017 - 7 K 6743/15
- VG Köln, 08.03.2017 - 10 K 2644/16
- VG Köln, 07.06.2011 - 7 K 585/10
Aus Russland stammender und in Hannover wohnhafter Student ist wegen fehlendem …
- VG Köln, 18.04.2002 - 13 K 4812/98
Rechtsgrundlage für die Rücknahme einer erteilten Aufnahmebescheids wegen …
- VG Köln, 10.11.2020 - 7 K 4051/18
- VG Köln, 25.03.2003 - 7 K 10445/00
Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Aufnahme in die Bundesrepublik …
- VG Köln, 09.07.2002 - 2 K 8256/99
Antrag auf Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland nach dem …
- VG Köln, 07.03.2025 - 10 K 3823/22
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".