Rechtsprechung
| BVerwG, 26.05.1977 - V C 47.73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Abfindung; Abfindungsanspruch; Geldabfindung; Landabfindung statt Geldabfindung; Widerspruch; Zulassung, nachträgliche
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Klageerhebung durch die Ehefrau im Falle der Prozessunfähigkeit des Ehemannes bei vorliegender Gütergemeinschaft der Eheleute - Voraussetzungen für die Wiederaufnahme eines Verfahrens im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Vertretung des zeitweilig ...
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Geldabfindung/Landabfindung statt Geldabfindung; Abfindung/Abfindungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 24.05.1973 - 48 XII 65
- BVerwG, 26.05.1977 - V C 47.73
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 07.05.1965 - IV C 78.65
Inhalt der Abfindungsbeschwerde nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1977 - V C 47.73
Dabei ist davon auszugehen, daß eine nachträgliche Zulassung von Einwendungen regelmäßig in Betracht kommt, wenn dem Betroffenen zu der Zeit, als die Beschwerdefrist lief, der jetzt geltend gemachte Grund noch nicht zur Seite stand und wenn seit Kenntnis dieses Grundes nicht unangemessen lange Zeit verstrichen ist (BVerwGE 21, 93 [BVerwG 07.05.1965 - BVerwG IV C 78.65]).Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden (vgl. insbesondere BVerwGE 15, 271 [BVerwG 12.02.1963 - BVerwG I B 141.61] [276/277]; 21, 93), daß im Rahmen der nach § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG zu treffenden Ermessensentscheidung auch der Zeitablauf zwischen Eintritt der Säumnis und Erhebung der verspäteten Beschwerde berücksichtigt werden muß.
- BVerwG, 03.02.1960 - I CB 135.59
Beschwerde gegen einen Flurbereinigungsplan mit der Begehr auf Wiederzuteilung …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1977 - V C 47.73
Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde der Eheleute Z. die u.a. unter Vorlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Ingolstadt vom 12. November 1959 geltend gemacht hatten, JZ sei während des gesamten Verfahrens nicht geschäftsfähig gewesen und deshalb unter vorläufige Vormundschaft gestellt worden, wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 3. Februar 1960 - BVerwG I CB 135.59 - zurück und verwarf die gleichzeitig damit erhobene Revision als unzulässig. - BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Unbillige Härte; Beschleunigungsgrundsatz
Auszug aus BVerwG, 26.05.1977 - V C 47.73
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden (vgl. insbesondere BVerwGE 15, 271 [BVerwG 12.02.1963 - BVerwG I B 141.61] [276/277]; 21, 93), daß im Rahmen der nach § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG zu treffenden Ermessensentscheidung auch der Zeitablauf zwischen Eintritt der Säumnis und Erhebung der verspäteten Beschwerde berücksichtigt werden muß.
- BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58
Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zuteilung eines Flurstücks - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1977 - V C 47.73
Dadurch soll verhindert werden, daß die im Flurbereinigungsplan getroffene Neuordnung des Verfahrensgebiets, die für die Beteiligten und die Behörden verbindlich ist (Urteil vom 25. Kai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [RdL 61, 274), noch nach längerer Zeit wieder umgestoßen werden kann mit der Folge, daß die mit der Flurbereinigung erstrebte Verbesserung der Agrarstruktur im Bereinigungsgebiet verzögert wird. - BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Wertermittlung/Wertermittlungsfeststellung; …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1977 - V C 47.73
Er muß sich vielmehr mit einer Geldabfindung begnügen, wenn ihm dadurch nicht ein unzumutbarer Nachteil entsteht (Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG I C 160.57 -[RdL 1959, 221]). - OLG Köln, 18.05.1973 - 9 U 143/72
Vollmacht; Wirksamkeit; Abstraktionsprinzip; Grundverhältnis; Prozeßvollmacht
Auszug aus BVerwG, 26.05.1977 - V C 47.73
Auch die Prozeßhandlungen eines solchen Bevollmächtigten sind, sofern er nicht zurückgewiesen worden ist, nicht wirkungslos (OLG Köln, MDR 74, 310 mit Nachweisen). - BVerwG, 28.06.1972 - V C 2.72
Erhebung von Beiträgen im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens
Auszug aus BVerwG, 26.05.1977 - V C 47.73
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß der Teilnehmergemeinschaft zur Deckung ihres Anteils an den Ausführungskosten, zu denen auch die durch die nachträgliche Gewährung eines Geldausgleichs in Fällen der vorliegenden Art entstandenen Aufwendungen gehören, von staatlichen Zuschüssen abgesehen, andere Mittel als die von den Teilnehmern nach § 19 Abs. 1 FlurbG zu erbringenden Leistungen nicht zur Verfügung stehen (vgl. BVerwGE 40, 190 [BVerwG 28.06.1972 - BVerwG V C 2.72] [193]).
- BVerwG, 10.11.1993 - 11 C 21.92
Zulässigkeit der Änderung eines bestandskräftigen und ausgeführten …
Daß auch die Gewährung von Nachsicht nach § 134 Abs. 2 Satz 1 FlurbG mit Rücksicht auf den Zeitablauf nach dem Erlaß des Nachtrages 1 nicht in Betracht kommt, entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Nachsichtgewährung (vgl. BVerwGE 15, 271 ; 21, 93 ; BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1977 - BVerwG 5 C 47.73 - ;Beschluß vom 2. September 1977 - BVerwG 5 CB 62.74 - ;Urteil vom 21. März 1978 - BVerwG 5 C 57.76 -). - BVerwG, 21.03.1978 - 5 C 57.76
Vertrauen auf eine Auskunft - Unbebaubarkeit eines Grundstücks aus Rechtsgründen …
Es soll dadurch verhindert werden, daß die im Flurbereinigungsplan getroffene Neuordnung des Verfahrensgebiets, die für die Beteiligten und die Behörden verbindlich ist, noch nach längerer Zeit wieder umgestoßen werden kann, mit der Folge, daß die mit der Flurbereinigung erstrebte Verbesserung der Agrarstruktur im Bereinigungsgebiet verzögert wird (Urteil vom 26. Mai 1977 - BVerwG 5 C 47.73 -). - BVerwG, 17.12.1979 - 5 B 18.78
Voraussetzungen einer Ortsbesichtigung im Flurbereinigungsverfahren - …
Die Frage der Nachsichtgewährung bei unverschuldeter oder verschuldeter Versäumung gesetzlicher Fristen zur Abgabe von Erklärungen und Anträgen sowie zur Einlegung von Beschwerden ist - soweit für Entscheidungen "nach Lage des einzelnen Falles" überhaupt Grundsätze aufgestellt werden können - durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG 1 C 160.57 - [RdL 1959, 221 [223], BVerwGE 15, 271 [276], Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 -, Urteile vom 26. Mai 1977 - BVerwG 5 C 47.73 - und vom 21. März 1978 - BVerwG 5 C 57.76 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".