Rechtsprechung
| BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 48.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auslegung des Begriffs des " jeweils erreichten Fachsemesters" im Sinne des § 48 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 15.11.1979 - 5 K 2320/78
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1981 - 16 A 69/80
- BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 48.81
- BVerwG, 27.09.1983 - 5 C 48.81
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 65.79
Voraussetzungen für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 48 …
Auszug aus BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 48.81
Im Urteil BVerwGE 62, 253 hat der Senat den Begriff des "jeweils erreichten Fachsemesters" unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Vorschrift dahin ausgelegt, daß darunter in der Regel das dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung vorangegangene Semester zu verstehen ist. - BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 38.77
Vorlage der Eignungsbescheinigung - Auszubildender - Überschreitung der …
Auszug aus BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 48.81
Da die Klägerin am 1. Oktober 1977 das fünfte Fachsemester ihres Studiums der Rechtswissenschaft begonnen hatte, ist ihre Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in dem noch streitigen Zeitraum von November 1977 bis April 1978 von der Vorlage einer hier allein in Betracht kommenden Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1976 (BGBl. I S. 989) - BAföG - abhängig (vgl. BVerwGE 57, 79).
- BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch …
Nach dieser Vorschrift hätte es nämlich ausgereicht, wenn sie sich in der Zeit vom Beginn des Sommersemesters 1991 bis zum Vorliegen des Ergebnisses ihrer mißlungenen Klausur eine Bescheinigung ihrer Hochschule hätte ausstellen lassen, daß sie die bei geordnetem Verlauf ihrer Ausbildung bis zum Ende des dritten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hatte (vgl. BVerwGE 62, 253 [BVerwG 04.06.1981 - 5 C 65/79]; BVerwG, Urteile vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 48.81 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 34.85 -sowie Beschluß vom 14. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 21.86 - ). - BVerwG, 14.05.1992 - 5 C 50.88
BAföG - Ausbildungsförderung - Eignungsbescheinigung - Leistungsbescheinigung
Der in § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG verwendete Begriff des "jeweils erreichten Fachsemesters" ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dahin auszulegen, daß darunter in der Regel das dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung vorangegangene Semester zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 64, 168 mit weiteren Nachweisen sowie Urteil vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 48.81 - ). - BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 10.81
Bewilligung von Ausbildungsförderung - Erbringung der üblichen Leistungen bis zum …
Von welchem genauen Zeitpunkt an das laufende Semester zugleich das jeweils erreichte Semester im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG ist, läßt sich im Hinblick auf das variable Ende der jeweiligen Vorlesungsperiode nicht generell bestimmen (so Urteil des Senats vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 48.81 -). - BVerwG, 14.10.1987 - 5 B 21.86
Klage auf Ausbildungsförderung für das fünfte Semester eines Studiums an einer …
Die Bescheinigung entspricht daher bei dieser Fallgestaltung nur dann den Anforderungen des § 48 BAföG, wenn sie sich auf den Leistungsstand des laufenden Semesters erstreckt (Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 65.79 - <BVerwGE 62, 253, 257 f, 260> [BVerwG 04.06.1981 - 5 C 65/79]; Urteil vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 48.81 - ). - BVerwG, 21.06.1985 - 5 B 80.84
Revisionsgrund der grunsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Revisionsgrund …
Der angefochtene Beschluß weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 48.81 - (Buchholz, BVerwG, 436.36 § 48 BAföG Nr. 5) ab.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.09.1983 - 5 C 48.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit
Verfahrensgang
- VG Münster, 15.11.1979 - 5 K 2320/78
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1981 - 16 A 69/80
- BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 48.81
- BVerwG, 27.09.1983 - 5 C 48.81
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