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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1079
BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91 (https://dejure.org/1993,1079)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1993 - 5 C 49.91 (https://dejure.org/1993,1079)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1993 - 5 C 49.91 (https://dejure.org/1993,1079)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Zuzahlung - Eigenbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 211
  • NJW 1994, 811
  • NVwZ 1994, 489 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 11.91

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechstanwalts

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91
    Eine Begrenzung des Leistungsumfangs der Krankenhilfe dahin, daß diese nur in der Höhe gewährt werden kann, in der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht kommen, ist § 37 Abs. 2 Satz 2 BSHG nicht zu entnehmen (wie Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 5 C 11.91 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Wie der Senat in seinem den Beteiligten des hiesigen Verfahrens zur Kenntnis gegebenen Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 5 C 11.91 - (Urteilsabdruck S. 3 f.) bereits entschieden hat, bedeutet die Regelung des § 37 Abs. 2 Satz 2 BSHG nur, daß der Sozialhilfeträger darauf beschränkt ist, das als Bedarf an Krankenhilfe anzuerkennen, was nach dem Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Versicherungszweig seiner Art nach und hinsichtlich der näheren Leistungsmodalitäten als Bedarf anerkannt werden kann.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Geringfügigkeit im Sinne dieser Vorschrift dann anzunehmen, wenn die erforderlichen Mittel, gemessen am konkreten Einkommen des Hilfesuchenden, bei objektiver Betrachtungsweise wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallen (Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 5 C 11.91 - ).

  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 27.86

    Sozialhilfe - Gesundheitshilfe - Erholungskur - Kostenübernahme - …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91
    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die dieser Bedarf nicht in voller Höhe gedeckt wird, können deshalb zwar - im Hinblick auf den Vorrang dieser Leistungen (§ 2 Abs. 2 BSHG) - zur Kürzung, nicht aber zum gänzlichen Wegfall der Sozialhilfe führen (vgl. BVerwGE 79, 356 ).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 61.86

    Sozialhilfe - Einkommensanrechnung - Kur - Kalendermonate

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91
    Bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen stellt § 79 Abs. 1 BSHG als Bezugsgröße für die Einkommensgrenzen auf das monatliche Einkommen während der Dauer des Bedarfs ab (vgl. BVerwGE 84, 206 ).
  • BSG, 12.10.1988 - 8 RK 15/87

    Regelung über Eigenbeteiligung - Krankenhauskosten - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91
    Das weist die Zuzahlung als Eigenbeteiligung des Versicherten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB V) an den Kosten der Krankenhausbehandlung aus (vgl. noch zu § 184 Abs. 3 RVO BSG, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3/8 RK 15/87 - <…">184%20RVO%20Nr.%2032#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 184 RVO Nr. 32>).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1988 - 6 S 3091/86

    Sozialhilfe - Krankenhilfe: Übernahme von Zuzahlungsbeträgen

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91
    Der Verwaltungsgerichtshof hat die Zurückweisung der Berufung der Klägerin unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 4. November 1988 (FEVS 38, 390) im wesentlichen wie folgt begründet:.
  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 6.11

    Anspruchsberechtigung; Bedarf; Behinderung; Behinderung, geistige; …

    Aus dem in dieser Norm verankerten Bedarfsdeckungsprinzip folgt, dass im Sozialhilferecht grundsätzlich der gesamte im konkreten Einzelfall anzuerkennende Hilfebedarf abzudecken ist (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 11.89 - BVerwGE 91, 114 und vom 30. September 1993 - BVerwG 5 C 49.91 - BVerwGE 94, 211).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 20.95

    Sozialhilferecht: Dolmetscherkosten als Teil der Krankenhilfe im Sozialhilferecht

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, ist § 37 Abs. 2 Satz 2 BSHG eine Begrenzung des Leistungsumfangs der Krankenhilfe dahin, daß diese nur in der Höhe gewährt werden kann, in der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht kommen, nicht zu entnehmen (BVerwGE 92, 336 zu von der Krankenkasse nicht getragenen Restkosten des Zahnersatzes; BVerwGE 94, 211 zur Eigenbeteiligung des Versicherten an den Kosten der Krankenhausbehandlung).

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die dieser Bedarf nicht in voller Höhe gedeckt wird, können deshalb zwar - im Hinblick auf den Vorrang dieser Leistungen (§ 2 Abs. 2 BSHG) - zur Kürzung, nicht aber zum gänzlichen Wegfall der Sozialhilfe führen (BVerwGE 92, 336 [337]; 94, 211 [213]; vgl. auch BVerwGE 79, 356 [360] zu § 36 Abs. 2 Satz 2 BSHG).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Die Ausrichtung des Anspruchs aus § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 3 Abs. 1 Satz 1 RegelsatzVO auf den notwendigen Lebensunterhalt wirkt nicht nur anspruchsbegrenzend, sondern auch anspruchsgestaltend: Die Hilfeleistung ist so zu bemessen, daß der Hilfebedürftige seinen notwendigen Bedarf tatsächlich in vollem Umfang befriedigen kann (vgl. BVerwGE 92, 336 (337) [BVerwG 17.06.1993 - 5 C 11/91]; 94, 211 (213) [BVerwG 30.09.1993 - 5 C 41/91]; s. ferner BVerwGE 97, 53 (57 f.) [BVerwG 20.10.1994 - 5 C 28/91]).
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