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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3146
BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19 (https://dejure.org/2020,3146)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.2020 - 5 C 5.19 (https://dejure.org/2020,3146)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 5 C 5.19 (https://dejure.org/2020,3146)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unterhaltsvorschussleistungen an den Auszubildenden sind Einkommen im Sinne des BAföG, das dem allgemeinen Einkommensfreibetrag unterfällt

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 21, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG
    Ausbildungsförderung; Einkommen; Unterhaltsvorschuss

  • doev.de PDF

    Unterhaltsvorschussleistungen an den Auszubildenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsvorschussleistungen als Einkommen im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ( BAföG )

  • rechtsportal.de

    BAföG § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Hs. 1
    Einordnung von Unterhaltsvorschussleistungen an den Auszubildenden als Einkommen im Sinne des BAföG ; Geltung des allgemeinen Einkommensfreibetrags

  • datenbank.nwb.de

    Unterhaltsvorschussleistungen an den Auszubildenden sind Einkommen im Sinne des BAföG, das dem allgemeinen Einkommensfreibetrag unterfällt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Grundsätzlich keine Kürzung von BAföG um die vom Staat gewährten Unterhaltsvorschussleistungen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Grundsätzlich keine Kürzung von BAföG um die vom Staat gewährten Unterhaltsvorschussleistungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BAföG - und die erhaltenen Unterhaltsvorschussleistungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BAföG - und die vom Staat gewährten Unterhaltsvorschussleistungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Kürzung von BAföG um die vom Staat gewährten Unterhaltsvorschussleistungen ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine BAföG-Kürzung um vom Staat gewährte Unterhaltsvorschussleistungen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Keine Kürzung von BAföG um Unterhaltsvorschussleistungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

  • datev.de (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Kürzung von BAföG um die vom Staat gewährten Unterhaltsvorschussleistungen

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Keine Kürzung von BAföG um die vom Staat gewährten Unterhaltsvorschussleistungen

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung von Unterhaltsvorschuss auf BAföG bis zur Höhe des Freibetrages

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 21, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG
    Ausbildungsförderung; Einkommen; Unterhaltsvorschuss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 168, 15
  • NJW 2020, 2204
  • FamRZ 2020, 1230
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.12.2017 - 5 C 36.16

    Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für in Portugal lebende Kinder

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19
    Sie dienen der Behebung oder zumindest Milderung einer gegenwärtigen Notlage, die nach der Wertung des Gesetzes durch das Alleinerziehen durch einen Elternteil und ausbleibende oder nur unzureichende Unterhaltszahlungen des barunterhaltspflichtigen anderen Elternteils gekennzeichnet ist (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2017 - 5 C 36.16 - BVerwGE 161, 130 Rn. 19).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 5 C 1.18

    Keine Kürzung des Anspruchs von Tagespflegepersonen auf hälftige Erstattung ihrer …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19
    Deren Voraussetzungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 5 C 1.18 - NVwZ-RR 2019, 653 Rn. 14) liegen nicht vor.
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19
    Diese rechtliche Einordnung widerspricht eindeutig den gesetzlichen Vorgaben und bindet überdies als sog. norminterpretierende Verwaltungsvorschrift die Gerichte nicht (vgl. zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 3.09 - Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 6 Rn. 38).
  • BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 3.14

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung; Vorausleistung; Ausbildungsförderung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19
    Sollte das Urteil des Senats vom 9. Dezember 2014 - 5 C 3.14 - (…Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 18 Rn. 19) dahin zu verstehen sein, dass die Freibetragsregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG nur hinsichtlich solcher Einnahmen greift, die dem Auszubildenden einen Anreiz vermitteln, die Sozialleistungen im Wege der Selbsthilfe aufzustocken, hält der Senat hieran nicht fest.
  • BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 10.87

    Ausbildungsförderung - Förderungsbegrenzung - Subsidiaritätsprinzip - …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19
    Der Begriff der Ausbildungsbeihilfen und gleichartigen Leistungen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwG, Urteil vom 21. September 1989 - 5 C 10.87 - BVerwGE 82, 323 ).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 22.85

    Geringe Dauer des Alternativstudiums - Öffentliches Interesse an der Fortsetzung …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19
    Diese Leistungen haben die allgemeine Zweckrichtung der Ausbildungsförderung, sie werden eigens zum Zwecke der Durchführung einer Ausbildung gewährt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 18. Februar 1988 - 16 A 2230/85 - FamRZ 1988, 109 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1988 - 16 A 2230/85
    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19
    Diese Leistungen haben die allgemeine Zweckrichtung der Ausbildungsförderung, sie werden eigens zum Zwecke der Durchführung einer Ausbildung gewährt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 18. Februar 1988 - 16 A 2230/85 - FamRZ 1988, 109 ).
  • BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19

    Grenzen der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen …

    Rn. 26 Darüber hinaus setzt eine teleologische Reduktion voraus, dass sich dem Plan des Gesetzgebers mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen lässt, in welcher Weise die gesetzliche Regelung einzuschränken ist, um den Gesetzeszweck zu erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 5 C 5.19 - BVerwGE 168, 15 Rn. 15).
  • BVerwG, 12.12.2024 - 5 C 1.23

    Kein Anspruch von Tagespflegepersonen auf hälftige Erstattung des auf …

    Des Weiteren muss dem Plan des Gesetzgebers mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, in welcher Weise die gesetzliche Regelung einzuschränken ist, um den Gesetzeszweck zu erreichen (BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2020 - 5 C 5.19 - BVerwGE 168, 15 Rn. 15 …und vom 11. Dezember 2020 - 5 C 9.19 - BVerwGE 171, 49 Rn. 26).
  • BVerwG, 11.04.2024 - 2 WRB 3.23

    Unbegründete Rechtsbeschwerde betreffend die Verhängung einer Disziplinarbuße

    Denn rein norminterpretierende Verwaltungsvorschriften können und sollen den Inhalt der Gesetze nicht ändern und entfalten gegenüber Gerichten keine Bindungswirkung (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Oktober 2015 - 6 C 17.14 - BVerwGE 153, 129 Rn. 34 und vom 27. Februar 2020 - 5 C 5.19 - BVerwGE 168, 15 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 14 ZB 23.1449

    Zur Höhe des Witwergeldes eines Ruhestandsbeamten, dessen Ehefrau bei einem …

    Rn. 10 Soweit der Beklagte auf Teilziffer 54.2.1.2 BeamtVGVwV bzw. sonstige Erlasse verweist, ist darauf hinzuweisen, dass den gesetzlichen Vorgaben widersprechende Erlasse oder Verwaltungsvorschriften gesetzliche Vorschriften nicht abwandeln können und als bloße norminterpretierende Verwaltungsvorschriften die Gerichte nicht binden (stRspr, vgl. nur BVerwG, U.v. 27.2.2020 - 5 C 5.19 - BVerwGE 168, 15 Rn. 11 m.w.N.).
  • VG München, 10.07.2024 - M 21b K 22.137

    Anforderungen an die nach den "Beurteilungsrichtlinien für die bei der Deutschen …

    Rn. 22 Den gesetzlichen Vorgaben widersprechende Erlasse oder Verwaltungsvorschriften können gesetzliche Vorschriften nicht abwandeln und binden als bloße norminterpretierende Verwaltungsvorschriften die Gerichte nicht (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 27.2.2020 - 5 C 5.19 - juris Rn. 11).
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