Rechtsprechung
| BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 6.01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BSHG § 97
- Wolters Kluwer
Örtliche Zuständigkeit - Sozialhilfe - Zuständigkeit - Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG § 97
Zuständigkeit, örtliche -; Sozialhilfe, örtlich zuständiger -träger; Fortbestand der Zuständigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen - LK 2820/97
- VG Sigmaringen, 26.03.1998 - 2 K 2820/97
- VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 7 S 1110/99
- BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 6.01
- BVerwG, 18.11.2002 - 5 C 6.01
Papierfundstellen
- BVerwGE 115, 142
- NVwZ 2002, 606
- FamRZ 2002, 1028 (Ls.)
- DVBl 2002, 912
- DÖV 2003, 303
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Sachsen, 01.11.2004 - 4 B 74/03
Jugendhilfemaßnahme, Mutter-Kind-Bereich, Vollzugsanstalt, Leistungsklage, …
Eine fortbestehende Zuständigkeit für eine außerhalb eines Zuständigkeitsbereiches sichergestellte Hilfeleistung endet daher, wenn die Hilfe im Weiteren - faktisch - eingestellt wird; eine zunächst bestehende Zuständigkeit besteht nach einem Ortswechsel nicht fort, wenn die Hilfe - faktisch - nicht weiter gewährt wird (BVerwG, Urt. v. 20.9.2001, NVwZ 2002, 606). - SG Augsburg, 01.07.2010 - S 15 SO 143/09
Zuständigkeitsklärungsverfahren - örtlich zuständiger Leistungsträger - …
Zum anderen stellt der Gesetzgeber die weitere Zuständigkeit nach § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB XII in das Ermessen des leistenden Sozialhilfeträgers als er sie von seiner (weiteren) Leistungsbereitschaft abhängig macht (BVerwG vom 20.09.2001 - 5 C 6/01 zur insoweit vergleichbaren Vorgängervorschrift des § 97 Abs. 1 Satz 2 Bundessozialhilfegesetz - BSHG -). - VG Hannover, 22.04.2008 - 3 A 4393/04
Kostenerstattung für Leistungen nach dem AsylbLG an Opferzeugin
Die Beklagte hat zutreffend darauf hingewiesen, dass eine Zuständigkeit nach dieser Vorschrift nur bestehen kann, wenn die zunächst zuständige Behörde die Leistung auch nach der Beendung des tatsächlichen Aufenthalts des Hilfeempfängers in ihrem Zuständigkeitsbereich tatsächlich fortführt oder jedenfalls zum Ausdruck bringt, dass sie für den gesamten Bedarf auch am neuen Wohnort aufkommen will (vgl. zur ersten Alternative im Hinblick auf die ähnliche Regelung in § 97 Abs. 1 S. 2 BSHG: Urt. des BVerwG v. 20.09.2001, Az. 5 C 6/01, BVerwGE 115, 142ff.; zur zweiten Alternative: Urt. d. Sächs. OVG v. 01.11.2004, Az. 4 B 74/03, FEVS 56, 445ff.;… GK AsylbLG, 31. EL 2006, § 10 a, Rn. 37). - SG Konstanz, 21.07.2009 - S 3 SO 2784/08
Anspruch auf Eingliederungshilfe für die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger an …
Der Wortlaut dieser Vorschrift lässt erkennen, dass die fortbestehende Zuständigkeit rein faktisch von dem Umstand der tatsächlichen Hilfegewährung abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 5 C 6.01 -, BVerwGE 115, 142;… Wahrendorf in: Grube / Wahrendorf, SGB XII, 2. Aufl. 2008, § 98 SGB XII Rdnr. 15;… Schoch in: LPK-SGB XII, 8. Aufl. 2008, § 98 SGB XII Rdnr. 22). - VG Hannover, 09.03.2004 - 7 A 3832/03
Absetzbarkeit; Angemessenheit; Einkommen; Grundsicherung; Kabelanschluss; …
Nur ausnahmsweise dann, wenn der Vermieter einen Kabelanschluss bei Abschluss des Mietvertrages verlangt und der Mieter auch durch Verhandlungen den Vermieter nicht von dieser Forderung hat abbringen können, sind sie als Unterkunftskosten in die Bedarfsberechnung mit einzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.09.2001 - 5 C 6.01 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 18.11.2002 - 5 C 6.01 |
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen - LK 2820/97
- VG Sigmaringen, 26.03.1998 - 2 K 2820/97
- VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 7 S 1110/99
- BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 6.01
- BVerwG, 18.11.2002 - 5 C 6.01
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