Rechtsprechung
| BVerwG, 27.04.1993 - 5 C 6.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zugehörigkeit von Spielzeug zum Regelbedarf gemäß § 22 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Einmalige Leistungen zur Finanzierung eines Kinderfahrrades - Annahme des Regelsatzsystems als geschlossenes System zur Vermeidung unzähliger einmaliger Leistungen und umfänglicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 27.08.1991 - 3 A 468/90
- OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 4 L 2273/91
- BVerwG, 12.03.1993 - 5 C 6.93
- BVerwG, 27.04.1993 - 5 C 6.93
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88
Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug
Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 5 C 6.93
Die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 87, 212) halte einer experimentellen Überprüfung nicht stand.Denn das Regelsatzsystem ist ein, geschlossenes System, bei dem ein Bedarf ohne ausdrückliche Regelung nicht allein wegen der Höhe des zu seiner Deckung erforderlichen finanziellen Aufwands aus dem in § 22 BSHG in Verbindung mit der Regelsatzverordnung genannten Regelbedarf herausfällt (dazu vgl. die Urteile des Senats vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 5 C 17.88 - und vom 18. Februar 1993 - BVerwG 5 C 40.91 - ).
Nach der Definition des Senats (BVerwGE 87, 212 [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 17/88] ) bildet der Regelbedarf den ohne Besonderheiten des Einzelfalles bei vielen Hilfeempfängern gleichermaßen bestehenden, nicht nur einmaligen Bedarf aus den in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppen.
- BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 19.92
Anspruch auf eine einmalige Sozialhilfeleistung zur Anschaffung eines gebrauchten …
Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 5 C 6.93
Insoweit scheiden einmalige Leistungen grundsätzlich aus (wie Urteil vom 5. November 1992 - BVerwG 5 C 19.92 -).Die Gründe dafür hat er bereits in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 5. November 1992 - BVerwG 5 C 19.92 - ausgeführt; sie gelten unverändert auch im vorliegenden Verfahren.
- BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92
Sozialhilfe - Einmaliger Bedarf - Lebensunterhalt - Einschulung - Schultüte
Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 5 C 6.93
So ist der Einschulungsbedarf ein einmaliger Bedarf, der nicht durch die laufenden Leistungen nach Regelsätzen, sondern durch einmalige Leistungen abzudecken ist (Urteil des Senats vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 34.92 - ). - BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 40.91
Sozialhilfe - Hochzeitsfeier
Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 5 C 6.93
Denn das Regelsatzsystem ist ein, geschlossenes System, bei dem ein Bedarf ohne ausdrückliche Regelung nicht allein wegen der Höhe des zu seiner Deckung erforderlichen finanziellen Aufwands aus dem in § 22 BSHG in Verbindung mit der Regelsatzverordnung genannten Regelbedarf herausfällt (dazu vgl. die Urteile des Senats vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 5 C 17.88 - und vom 18. Februar 1993 - BVerwG 5 C 40.91 - ).
- VGH Baden-Württemberg, 08.09.1993 - 6 S 1467/91
Sozialhilfe: Sozialhilfeleistungen für eine Familienfeier/Tauffeier; …
Rn. 95 Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 27.04.1993 - 5 C 6.93 - entschieden, ein Kinderfahrrad als Sportgerät und Spielzeug gehöre zur Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens und damit seiner Art nach uneingeschränkt zum Regelbedarf.Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.1990 (5 C 17.88 -, BVerwGE 87, 212, bestätigt durch Urteile vom 27.04.1993 a.a.O. und vom 05.11.1992 - 5 C 31.92 -) umfassen die laufenden Leistungen nach Regelsätzen den Regelbedarf.
- OVG Niedersachsen, 11.10.2000 - 4 L 1963/00
Einmalige Leistungen für die Anschaffung von Kinderfahrradhelmen; Abgeltung durch …
Die genannten Entscheidungen aus dem Jahr 1992 wurden zwar vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben ( BVerwG, Urteile vom 5. November 1992 - 5 C 19/92 - BayVBl. 1993, 378, und vom 27. April 1993 - 5 C 6/93 und 5 C 54/92- V.n.b.), was in der Folgezeit auch zu einer entsprechenden Änderung der Rechtsprechung des Senats führte (vgl. Senat, Urteil vom 10. Mai 1995 - 4 L 601/94 - V.n.b.). - VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 6 S 3076/92
Sozialhilfe: Erstattung der Paßverlängerungskosten eines Ausländers
Rn. 20 Sind somit die strittigen Kosten nicht durch die den Klägern gewährten Regelsatzleistungen gedeckt, so sind sie diesen als einmalige Beihilfe (vgl. zur Zulässigkeit einmaliger Beihilfen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt BVerwG, Urt. v. 18.02.1993, BVerwGE 92, 112 und 102 sowie v. 27.04.1993 - 5 C 6.93 -) zu erstatten.
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| BVerwG, 12.03.1993 - 5 C 6.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- VG Hannover, 27.08.1991 - 3 A 468/90
- OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 4 L 2273/91
- BVerwG, 12.03.1993 - 5 C 6.93
- BVerwG, 27.04.1993 - 5 C 6.93
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