Rechtsprechung
| BVerwG, 08.10.1965 - V C 60.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtswidrigkeit eines an einen Erben gerichteten, den Erblasser von der Schadensfeststellung und von Ausgleichszahlungen ausschließenden Bescheids im Lastenausgleichsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FG § 41; LAG § 360
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 23.08.1963 - N 32 IV 63
- BVerwG, 08.10.1965 - V C 60.64
Papierfundstellen
- BVerwGE 22, 190
- MDR 1966, 78
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63
Geltendmachung von Vertrauensschutz durch den Erben bei Verschulden des …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1965 - V C 60.64
Hat jemand - auch ein Erblasser durch Täuschung einen begünstigenden Verwaltungsakt erschlichen, so kann die Behörde diesen, um den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen, nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts - auch dem Erben gegenüber - zurücknehmen (§ 335 a Abs. 2 LAG), wobei sich die Erben nicht auf ihren guten Glauben berufen können (Beschluß des IV. Senats vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 - [MDR 1964, 440 = Mtbl. - BVerwG, 29.08.1963 - III C 22.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.10.1965 - V C 60.64
Der bisher zuständige III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Ausschließung von der Schadensfeststellung nach § 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (Feststellungsgesetz) vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 534) in der jetzt gültigen Fassung - FG - und von den Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz entsprechend § 360 Abs. 1 des Gesetzes über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz) vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) in der jetzt gültigen Fassung - LAG - als eine "Verwirkung" des Anspruchs angesehen mit der Folge, daß auch ein Toter noch von ihr erfaßt werden könne (Urteil des III. Senats vom 29. August 1963 [BVerwGE 16, 262 [BVerwG 29.08.1963 - BVerwG III C 22.61] und die dort angegebene Rechtsprechung des III. Senats]), während sie der ebenfalls bisher zuständig gewesene IV. Senat als eine strafähnliche Maßnahme betrachtet hat, die gegen einen Toten ausgeschlossen sei (Vorlagebeschluß des IV. Senats an den Großen Senat vom 22. November 1963 - BVerwG IV C 187.62 -). - BVerwG, 22.01.1964 - V C 5.63
Rückforderung überzahlter Requisitionsentschädigungen - Selbständige Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1965 - V C 60.64
Diese "echte" Verwirkung ist auch dem öffentlichen Recht nicht fremd (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 -[DVBl. 1965, 728] und vom 30. Juni 1965 - BVerwG V C 3.63 -). - BVerwG, 24.02.1965 - V C 51.64
Auszug aus BVerwG, 08.10.1965 - V C 60.64
Die Rechtsnatur der Ausschließung ergibt sich jedoch aus folgendem: Der erkennende Senat ist in seinem Urteil vom 24. Februar 1965 - BVerwG V C 51.64 - der Rechtsauffassung der bisher für die Ausschließung nach § 41 Abs. 1 FG und § 360 Abs. 1 LAG zuständig gewesenen Senate des Bundesverwaltungsgerichts dahin beigetreten, daß der Ausschließungsbescheid rechtsgestaltend sei. - BVerwG, 30.06.1965 - V C 3.63
Rückforderung überzahlter Requisitionsentschädigungen - Verwirkung eines …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1965 - V C 60.64
Diese "echte" Verwirkung ist auch dem öffentlichen Recht nicht fremd (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 -[DVBl. 1965, 728] und vom 30. Juni 1965 - BVerwG V C 3.63 -).
- BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00
Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 2 SGB X; -, entsprechende Anwendung der §§ 45, …
Die Klägerin kann sich gegen den Erstattungsanspruch nur mit den ihr als Erbin zustehenden Haftungsbeschränkungen nach §§ 1975 ff. BGB wehren (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1963 - BVerwG 4 B 68.63 - Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 51 m.w.N.), hat aber keinen in eigener Person begründeten Anspruch auf Vertrauensschutz; bei der Zumutbarkeit der Rückgewähr ist vielmehr allein auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Erblassers abzustellen (BVerwG 22, 190 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 - Buchholz 427.3 § 290 LAG Nr. 15). - BVerwG, 16.04.1969 - V C 200.66
Begründung einer Rückforderung von Entschädigungen nach den allgemeinen …
Wer aber durch sein Verhalten dieses Vertrauehsverhältnis zerstört, macht sich des in ihn gesetzten Vertrauens unwürdig (BVerwGE 22, 190 [BVerwG 08.10.1965 - V C 60/64] [193]) und verdient es nicht mehr, aus den Mitteln der Allgemeinheit einen Schadensausgleich zu erhalten.Nicht anders beurteilt sich die Rechtslage, wenn die Ausschließung als strafähnliche Maßnahme angesehen wird, wie der erkennende Senat die Ausschließung nach § 360 LAG gewertet hat (BVerwGE 22, 190 [BVerwG 08.10.1965 - V C 60/64]).
- BVerwG, 11.10.1967 - V C 194.65
Die Natur der Ausschließung von Lastenausgleichsleistungen bei …
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 8. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 190) ausgesprochen, daß er die Ausschließung nach § 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (Feststellungsgesetz) vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 534) in der jetzt gültigen Fassung - FG - und nach § 360 Abs. 1 des Gesetzes über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz) vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) in der jetzt gültigen Fassung - LAG - als eine höchstpersönliche Maßnahme ansieht, die denjenigen trifft, der durch unlauteres Verhalten das zwischen Ausgleichsfonds und Berechtigten vorauszusetzende Vertrauensverhältnis in einem Ausmaß gestört hat, daß er als "lastenausgleichsunwürdig" anzusehen ist.Auch können die Verwaltungsakte, durch die der Verstorbene zu Unrecht begünstigt worden ist, zurückgenommen werden, ohne daß sich die Erben gegenüber einer Rückforderung des zuviel Geleisteten auf ihren guten Glauben berufen könnten (BVerwGE 22, 190 [193]).
- BVerwG, 10.06.1971 - VII B 80.70
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die Anwendbarkeit und der Inhalt des Begriffs der Verwirkung im öffentlichen Recht ist durch eine Reihe von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (so BVerwGE 6, 204; 22, 190 [191]; Beschluß vom 9. Mai 1958 - BVerwG I B 109.57 - in DVBl. 1958, 619; Urteile vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 - in DVBl. 1965, 728; vom 18. Februar 1964 - BVerwG II C 32.61 -, Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 89; vom 9. Februar 1966 - BVerwG V C 99.65 - in DVBl. 1966, 600; vom 29. April 1966 - BVerwG VII C 110.64 - vom 17. Oktober 1967 - BVerwG VI C 41.65 -, Buchholz 237.5 § 94 HessBG 54 Nr. 1; vom 22. April 1970 - BVerwG V C 11.68 - in DVBl. 1970, 549 [550] = …Die Ausführungen des angefochtenen Urteils, es sei für die Annahme einer Verwirkung erforderlich, daß zu dem Zeitmoment ein illoyales Verhalten des Gläubigers gegenüber einem redlichen Verhalten des Schuldners hinzutrete, stehen nicht im Widerspruch zu dem vom Bundesgerichtshof und vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsatz, für die Annahme der Verwirkung sei eine illoyal verspätete Geltendmachung Voraussetzung (so BGHZ 25, 47 [52]; BVerwGE 22, 190 [191]; BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1964 …und vom 9. Februar 1966 a.a.O.); denn eine illoyal verspätete Geltendmachung ist ein illoyales Verhalten, wie bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 - (DVBl. 1965, 728) ausgesprochen hat.
- BVerwG, 16.05.1991 - 3 C 34.89
Rechtmäßigkeit einer Änderung und Rückforderung von Kriegsschadenrente - …
Zum anderen übersieht es, daß der Erbe eines Empfängers von Ausgleichsleistungen in der Regel keinen in eigener Person begründeten Anspruch auf Vertrauensschutz hat (vgl. u.a. Urteile vom 8. Oktober 1965 - BVerwG 5 C 60.64 - BVerwGE 22, 190/193 und vom 28. Oktober 1975 - BVerwG 3 C 16.75 - Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 56 = Mtbl. BAA 76, 294 = ZLA 76, 78). - BVerwG, 25.10.1968 - V C 55.64
Ausschluss von Schadensfeststellungen und von Leistungen nach dem …
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muß die Behörde zur Gewißheit des Gerichts dartun (Urteil vom 26. Oktober 1966 [BVerwGE 25, 177 [BVerwG 26.10.1966 - V C 53/64]] und Urteil vom 8. Oktober 1965 [BVerwGE 22, 190 [193]]). - BVerwG, 30.05.1988 - 3 B 11.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des …
Von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1965 - BVerwG 5 C 60.64 - (BVerwGE 22, 190) weicht das angefochtene Urteil schon deshalb nicht ab, weil sich das Urteil des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts allein mit der die Vorschriften der §§ 360 LAG, 41 FG betreffenden Frage befaßt, ob ein Lastenausgleichsberechtigter nach dessen Tod von der Schadensfeststellung und von Ausgleichsleistungen noch ausgeschlossen werden kann. - BVerwG, 09.02.1966 - V C 99.65
Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …
Sie setzt voraus, daß die verspätete Geltendmachung eines Rechtes gegen Treu und Glauben verstößt - also illoyal ist - (Urteil vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 - [DVBl. 1965; 728] und die in diesem Urteil angeführte Rechtsprechung; vgl. auch Urteil vom 8. Oktober 1965 - BVerwG V C 60.64 - [MDR 1966, 78 = ZLA 1966, 37]). - BVerwG, 16.12.1991 - 3 B 124.91
Antragsvoraussetzungen bei der Geltendmachung von Vertreibungsschäden durch den …
Die genannten Urteile BVerwG 5 C 60.64, BVerwG 3 C 22.61, BVerwG 4 C 187.62 und BVerwG 5 C 51.64 verhalten sich zur Ausschließung von der Schadensfeststellung bzw. von Ausgleichsleistungen gemäß den §§ 41 FG, 360 LAG, die Urteile BVerwG 5 C 3.63 und BVerwG 5 C 5.63 zum Widerruf und zur Rückforderung überzahlter Requisitionsentschädigungen. - BVerwG, 28.10.1975 - 3 C 16.75
Erben - Erbeserben - Adressat eines Rücknahmebescheides - Adressat eines …
Der Erbe hat in der Regel keinen in eigener Person begründeten Anspruch auf Vertrauensschutz (Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 - [Buchholz 427.2 § 13 Nr. 51] sowie Urteil vom 8. Oktober 1965 - BVerwG V C 60.64 - [BVerwGE 22, 190-193]). - BGH, 10.05.1979 - IX ZR 105/75
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".