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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 60.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,692
BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 60.78 (https://dejure.org/1979,692)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1979 - 5 C 60.78 (https://dejure.org/1979,692)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1979 - 5 C 60.78 (https://dejure.org/1979,692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Beurteilungsspielraum bezüglich der Eignung für ein Amt - Folgen des Verstoßes gegen einen allgemein vorgegebenen Beurteilungsstatus - Gleichheitssatz bei veränderten Beurteilungsmaßstäben - Anspruch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 204
  • FamRZ 1980, 508
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 60.78
    Jedoch sind auch in diesem Zusammenhang einer an sachbezogenen Merkmalen zu orientierenden Typisierung Grenzen durch den insoweit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz verflochtenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gezogen (vgl. BVerfGE 9, 338; 13, 230 [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 148/57]; 17, 1sowie BVerwGE 55, 54).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 60.78
    Jedoch sind auch in diesem Zusammenhang einer an sachbezogenen Merkmalen zu orientierenden Typisierung Grenzen durch den insoweit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz verflochtenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gezogen (vgl. BVerfGE 9, 338; 13, 230 [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 148/57]; 17, 1sowie BVerwGE 55, 54).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 60.78
    Jedoch sind auch in diesem Zusammenhang einer an sachbezogenen Merkmalen zu orientierenden Typisierung Grenzen durch den insoweit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz verflochtenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gezogen (vgl. BVerfGE 9, 338; 13, 230 [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 148/57]; 17, 1sowie BVerwGE 55, 54).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 5 C 68.76

    Studierender - Wohnung bei Elternteil - Auszubildender - Ausbildungsförderung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 60.78
    Jedoch sind auch in diesem Zusammenhang einer an sachbezogenen Merkmalen zu orientierenden Typisierung Grenzen durch den insoweit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz verflochtenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gezogen (vgl. BVerfGE 9, 338; 13, 230 [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 148/57]; 17, 1sowie BVerwGE 55, 54).
  • BVerwG, 22.06.1978 - 5 C 32.77

    Gesetzliche Rentenversicherung - Nachentrichtete freiwillige Beiträge - Übernahme …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 60.78
    Sachgerecht ist es, eine "mittlere Arbeitszeiterwartung" zugrunde zu legen (vgl. Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 5 C 32.77 - zu Art. 2 des 3. ÄndG/BSHG).
  • LSG Sachsen, 16.07.2018 - L 3 AL 91/14

    Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe

    Das Gesetz gehe davon aus, dass die Pauschalen im Regelfall ausreichend seien, um die Kosten der Lebensführung für die Eltern und ihre Kinder zu decken, und mute den Eltern zu, das oberhalb der Pauschbeträge verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung des Auszubildenden einzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 5 C 60/78 - BVerwGE 59, 204 [207] = juris Rdnr. 33; BVerwG…, Urteil vom 21. November 1991 - 5 C 32/87 - juris Rdnr. 12; vgl. auch VG München…, Urteil vom 1. März 2006 - M 15 K 05.2798 - juris Rdnr. 43;… Hartmann, in: Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz [5. Aufl., Stand: 42. Erg.-Lfg., August 2017], § 21 Rdnr. 17 und 14.1;… Stopp, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG [6. Aufl., 2016], § 21 Rdnr. 20).

    Zu den pauschal anzusetzenden Freibeträgen tritt dann ein individuell zu errechnender Freibetrag, soweit dies zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 5 C 60/78 - BVerwGE 59, 204 [208] = juris Rdnr. 34; Sächs. LSG…, Beschluss vom 11. März 2014, a. a. O., juris Rdnr. 15).

    Den Eltern werden Mittel für die Altersvorsorge vielmehr dadurch belassen, dass die Aufwendungen für die Alterssicherung schon bei der Ermittlung des Einkommens (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BAföG) berücksichtigt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979, a. a. O., juris Rdnr. 36).

    Dies bedeutet, dass dann, wenn die sozialen Aufwendungen die Pauschale in erheblichem Umfang übersteigen, dies allenfalls in außergewöhnlichen, eindeutig atypischen Fällen über die Härtefallregelung des § 25 Abs. 6 BAföG Berücksichtigung finden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979, a. a. O.; BVerwG…, Urteil vom 21. November 1991, a. a. O., juris Rdnr. 12; BVerwG…, Urteil vom 17. Juli 1998 - 5 C 14/97 - BVerwGE 107, 164-169 = juris Rdnr. 12;… BSG, a. a. O., juris Rdnr. 18; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 22. August 2008 - 4 PA 758/07 - juris Rdnr. 3; VG Stuttgart…, Urteil vom 13. Januar 2011 - 11 K 289/10 - juris Rdnr. 33, juris;… Hartmann, a. a. O., Rdnr. 14.1;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a. a. O., § 25 Rdnr. 24).

    Zum anderen liegt keine außergewöhnliche, atypische Fallkonstellation vor, in der es angezeigt sein könnte, höhere Aufwendungen nach Maßgabe des § 25 Abs. 6 BAföG zu berücksichtigen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 5 C 60/78 - BVerwGE 59, ff. = juris Rdnr. 36; Bay. VGH…, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 12 B 96.571 - juris Rn. 40).

  • LSG Sachsen, 11.03.2014 - L 3 AL 111/13

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III; Berücksichtigung von …

    Das Gesetz gehe davon aus, dass die Pauschalen im Regelfall ausreichend seien, um die Kosten der Lebensführung für die Eltern und ihre Kinder zu decken, und mute den Eltern zu, das oberhalb der Pauschbeträge verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung des Auszubildenden einzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 5 C 60/78 - BVerwGE 59, 204 [207] = JURIS-Dokument Rdnr. 33; vgl. auch VG München…, Urteil vom 1. März 2006 - M 15 K 05.2798 - JURIS-Dokument Rdnr. 43;… Hartmann, in: Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz [5. Aufl., Stand: 36. Erg.-Lfg., Sept. 2013], § 21 Rdnr. 17 und 14.1;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG [4. Aufl., 2005], § 21 Rdnr. 18).

    Zu den pauschal anzusetzenden Freibeträgen tritt dann ein individuell zu errechnender Freibetrag, soweit dies zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 5 C 60/78 - BVerwGE 59, 204 [208] = JURIS-Dokument Rdnr. 34).

    Den Eltern würden Mittel für die Altersvorsorge vielmehr dadurch belassen, dass die Aufwendungen für die Alterssicherung schon bei der Ermittlung des Einkommens (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BAföG) berücksichtigt seien (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 5 C 60/78 - BVerwGE 59, 204 [209] = JURIS-Dokument Rdnr. 36).

    Dann aber sei nach Maßgabe des § 25 Abs. 6 BAföG ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979, a. a. O.;… Hartmann, a. a. O., Rdnr. 14.1;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a. a. O., Rdnr. 24).

    Um entscheiden zu können, ob vorliegend die formellen und materiellen Voraussetzungen für einen Härtefall im Sinne von § 25 Abs. 6 BAföG gegeben ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 5 C 60/78 - BVerwGE 59, 204 [210 ff.] = JURIS-Dokument Rdnr. 37 ff.; BVerwG…, Urteil vom 17. Juli 1998 - 5 C 14/97 - BVerwGE 107, 164 [166 ff.] = JURIS-Dokument Rdnr. 12 ff.), sind zunächst die entscheidungserheblichen Tatsachen zu ermitteln, Sodann ist den Beteiligten Gelegenheit zu geben, zur Frage eines Härtefalles Stellung zu nehmen.

  • BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Unterhalt aus sittlicher Verpflichtung - …

    Prüfungsmaßstab sind nicht die §§ 1601 ff. BGB, sondern die Bestimmungen in Abschnitt IV (Einkommensanrechnung) des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, die geschaffen wurden, um das Gesetz vollzugsfähig zu gestalten (vgl. BVerwGE 59, 204 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 60/78]).

    Das Gesetz mutet den Eltern zu, das oberhalb der Pauschbeträge verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung des Auszubildenden einzusetzen (s. BVerwGE 59, 204 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 60/78]; 62, 154 ; 67, 280 ; 70, 189 ) Über die in den Absätzen 1 bis 3 des § 25 BAföG vorgesehenen Freibeträge hinaus kann deshalb nach Absatz 6 dieser Vorschrift ein weiterer Teil des Einkommens nur anrechnungsfrei bleiben, wenn dem Einkommensbezieher außergewöhnliche Aufwendungen erwachsen, die er aus den ihm nach den Absätzen 1 bis 3 zu belassenden Mitteln nicht tragen kann, und soweit dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist.

    Zu den pauschal anzusetzenden Freibeträgen tritt dann ein individuell zu errechnender Freibetrag (vgl. BVerwGE 59, 204 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 60/78]).

  • BVerwG, 15.11.1990 - 5 C 78.88

    Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung

    Dem trägt § 25 Abs. 6 BAföG mit der Möglichkeit Rechnung, vom maßgeblichen Einkommen einen individuell zu errechnenden weiteren Freibetrag abzusetzen, soweit dies zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist (zum Ganzen s. BVerwGE 59, 204 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 60/78]; 62, 154 ; 67, 280 ; 70, 189 ; 77, 222 ).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 6.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Unterhaltsbetrag - Kinderfreibetrag

    Doch stellt das Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht wie das Bürgerliche Gesetzbuch auf die Umstände des Einzelfalls ab, sondern bedient sich des gesetzestechnischen Mittels der Pauschalierung und Typisierung, indem es generell die Einkommensbeträge bestimmt, die für den angemessenen Lebensunterhalt der Eltern und ihrer Kinder erforderlich erscheinen und von einer Anrechnung auf den Bedarf des Auszubildenden frei zu lassen sind (vgl. BVerwGE 59, 204 ; Urteil vom 7. Mai 1987 - BVerwG 5 C 66.84 - ).
  • BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 32.87

    BAföG - Ausbildungsförderung - Unverzügliches Aktualisierungsbegehren - …

    Der Regelung des § 21 Abs. 2 Satz 1 BAföG liegen - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 13. Dezember 1979 (BVerwGE 59, 204 ) dargelegt hat - Typisierungen und Pauschalierungen zugrunde, die Aufwendungen im Rahmen der Höchstbeträge in aller Regel als ausreichend für eine angemessene soziale Absicherung des Einkommensbeziehers erscheinen lassen; dem Wesen der Typisierung und Pauschalierung entspricht es dabei, daß über die Pauschbeträge hinausgehende Aufwendungen für die soziale Absicherung in der Regel nicht berücksichtigt werden können.

    Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen sind nicht ersichtlich, zumal atypischen Umständen nach Maßgabe der Härteregelung des § 25 Abs. 6 BAföG Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerwGE 59, 204 sowie BVerfG, Beschluß vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 - <FamRZ 1987, 901>).

  • BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79

    Eigener Unterkunftsbedarf - Dauernd getrennt lebender Ehegatte - Pauschaler …

    Gehören nämlich zu den zu berücksichtigenden Personen noch weitere Unterhaltsberechtigte im Sinne des § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG und dürfte auch dann das Einkommen ausnahmslos nur in Höhe der in den genannten Vorschriften bestimmten Pauschalen geschont werden, so wären die Grenzen überschritten, die einer an sachbezogenen Merkmalen orientierten Typisierung durch den insoweit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz verflochtenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gezogen sind (vgl. BVerwGE 55, 54 [60] und Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 60.78 - [Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 1 = FamRZ 1980, 508]).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 105.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Anrechnung von Einkommen - Ehegatteneinkommen

    Das Gesetz geht dabei davon aus, daß die Pauschalen im Regelfall ausreichend sind, um die Kosten der Lebensführung für die Eltern und ihre Kinder zu decken, und mutet den Eltern zu, das oberhalb der Pauschbeträge verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung des Auszubildenden einzusetzen (BVerwGE 49, 331 ; 59, 204 ; 77, 222 ).
  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2025 - 15 K 6349/24

    Ausbildungsförderung, Vermögensanrechnung, unbillige Härte, Waisenrente, …

    Rn. 52 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 5 C 60.78 -, juris Rn. 35; Kuznik in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB Sozialrecht Besonderer Teil, 1. Aufl., § 21 BAföG (Stand: 20.08.2025), Rn. 44.
  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 37.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Elterneinkommen - Erneute Berechnung - …

    Ob in Fällen der vorliegenden Art Aufwendungen, die die Pauschale des § 21 Abs. 2 BAföG übersteigen, zur Vermeidung unbilliger Härten durch Freilassung eines weiteren Teiles des Einkommens berücksichtigungsfähig sein können (vgl. § 25 Abs. 6 BAföG - s. auch BVerwGE 59, 204), kann offenbleiben.
  • VG Mainz, 10.10.2019 - 1 K 734/18

    Neuberechnung und Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung; Anforderungen …

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2008 - 4 PA 758/07

    Berücksichtigung des Schulgelds als Einkommensfreibetrag im Rahmen der Bemessung …

  • BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 104.92

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Anrechnung von …

  • BVerwG, 13.06.1985 - 5 ER 232.84

    Unbegründeter Prozesskostenhilfeantrag - Klärungsbedürftigkeit des Verhältnisses …

  • VG Hamburg, 01.12.2014 - 2 K 1577/13

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer Fachoberschule - zum Begriff des …

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