Rechtsprechung
| BVerwG, 11.04.1983 - 5 C 60.82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pauschaliertes Pflegegeld - Rentengleiche wirtschaftliche Dauerleistung - Versorgungscharakter - Sozialhilfe - Notlage
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.1981 - 8 A 55.80
- BVerwG, 23.03.1983 - 5 C 60.82
- BVerwG, 11.04.1983 - 5 C 60.82
Wird zitiert von ... (13)
- BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91
Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision
Denn während sich die Hilfe zur häuslichen Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 1 BSHG auf die Wartung und Pflege des Pflegebedürftigen für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, zu denen ausschließlich personenbezogene Verrichtungen zählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 - (Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 3 = FEVS 26, 1/5) und vom 11. April 1983 - BVerwG 5 C 60.82 - (Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 9)), beschränkt, erfaßt das Leistungsspektrum der häuslichen Pflegehilfe der Krankenkassen neben der gleichartigen Grundpflege auch die "hauswirtschaftliche Versorgung" (§ 55 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 SGB V). - BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
Zur Hilflosigkeit iSd § 33 b EStG - Gewährung von Pflegehilfe durch den …
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß die Pflegebedürftigkeit und die Hilfebedürftigkeit im Sinne dieser Vorschrift nicht ausschließlich nach medizinischen Kriterien zu beurteilen sind, über die ärztliche Begutachtung hinaus kommen u.a. Feststellungen des Trägers der Sozialhilfe durch seinen fürsorgerischen Dienst an Ort und Stelle in Betracht; neben der medizinischen Beurteilung des Gesundheitszustandes erscheinen Feststellungen (durch Vernehmung von Zeugen) dazu, wie der Hilfesuchende tatsächlich mit den den Alltag bestimmenden Verrichtungen fertig wird, nicht minder bedeutsam (Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 -und Urteil vom 11. April 1983 - BVerwG 5 C 60.82 - ). - BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 7.92
Anrechenbarkeit einer Geldleistung nach § 57 Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch (SGB …
Denn während sich die Hilfe zur häuslichen Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 1 BSHG auf die Wartung und Pflege des Pflegebedürftigen für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, zu denen ausschließlich personenbezogene Verrichtungen zählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 -und vom 11. April 1983 - BVerwG 5 C 60.82 - ), beschränkt, erfaßt das Leistungsspektrum der häuslichen Pflegehilfe der Krankenkassen neben der gleichartigen Grundpflege auch die "hauswirtschaftliche Versorgung" (§ 55 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 SGB V).
- BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93
Beurteilung des Verhältnisses von als Hilfe zur häuslichen Pflege gewährten …
Denn während sich die Hilfe zur häuslichen Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 1 BSHG auf die Wartung und Pflege des Pflegebedürftigen für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, zu denen ausschließlich personenbezogene Verrichtungen zählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 -und vom 11. April 1983 - BVerwG 5 C 60.82 - ), beschränkt, erfaßt das Leistungsspektrum der häuslichen Pflegehilfe der Krankenkassen neben der gleichartigen Grundpflege auch die "hauswirtschaftliche Versorgung" (§ 55 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 SGB V). - BVerwG, 03.05.1985 - 5 C 73.84
Hilfe zur Pflege - Pflegegeld für Schwerstbehinderten - Pflegegeldgewährung
Hieraus ergibt sich zugleich, daß sich die Frage, ob die Klägerin zum Personenkreis der Schwerstbehinderten i.S. des § 24 Abs. 2 BSHG gehört, nicht in Würdigung der tatsächlichen Feststellungen beurteilen läßt, die das Oberverwaltungsgericht unter Beachtung der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 11. April 1983 - BVerwG 5 C 60.82 - (Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 9) getroffen hat, um entscheiden zu können, ob die Klägerin Anspruch auf Pflegegeld nach Maßgabe des § 69 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 BSHG hat. - BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 20.92
Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistung auf das …
Denn während sich die Hilfe zur häuslichen Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 1 BSHG auf die Wartung und Pflege des Pflegebedürftigen für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, zu denen ausschließlich personenbezogene Verrichtungen zählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 -und vom 11. April 1983 - BVerwG 5 C 60.82 - ), beschränkt, erfaßt das Leistungsspektrum der häuslichen Pflegehilfe der Krankenkassen neben der gleichartigen Grundpflege auch die "hauswirtschaftliche Versorgung" (§ 55 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 SGB V). - BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 40.92
Gleichartigkeit des Pflegegeldes mit anderen Sozialleistungen - Anrechnung von …
Denn während sich die Hilfe zur häuslichen Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 1 BSHG auf die Wartung und Pflege des Pflegebedürftigen für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, zu denen ausschließlich personenbezogene Verrichtungen zählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 - und vom 11. April 1983 - BVerwG 5 C 60.82 - ), beschränkt, erfaßt das Leistungsspektrum der häuslichen Pflegehilfe der Krankenkassen neben der gleichartigen Grundpflege auch die "hauswirtschaftliche Versorgung" (§ 55 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 SGB V). - BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 8.92
Anrechenbarkeit einer Geldleistung nach § 57 Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch (SGB …
Denn während sich die Hilfe zur häuslichen Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 1 BSHG auf die Wartung und Pflege des Pflegebedürftigen für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, zu denen ausschließlich personenbezogene Verrichtungen zählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 -und vom 11. April 1983 - BVerwG 5 C 60.82 - ), beschränkt, erfaßt das Leistungsspektrum der häuslichen Pflegehilfe der Krankenkassen neben der gleichartigen Grundpflege auch die "hauswirtschaftliche Versorgung" (§ 55 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 SGB V). - BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 42.92
Gewährung von Pflegegeld - Gewährung von Hilfe zur häuslichen Pflege
Denn während sich die Hilfe zur häuslichen Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 1 BSHG auf die Wartung und Pflege des Pflegebedürftigen für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, zu denen ausschließlich personenbezogene Verrichtungen zählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 -und vom 11. April 1983 - BVerwG 5 C 60.82 - ), beschränkt, erfaßt das Leistungsspektrum der häuslichen Pflegehilfe der Krankenkassen neben der gleichartigen Grundpflege auch die "hauswirtschaftliche Versorgung" (§ 55 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 SGB V). - BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 49.92
Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistungen auf das …
Denn während sich die Hilfe zur häuslichen Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 1 BSHG auf die Wartung und Pflege des Pflegebedürftigen für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, zu denen ausschließlich personenbezogene Verrichtungen zählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 - und vom 11. April 1983 - BVerwG 5 C 60.82 - ), beschränkt, erfaßt das Leistungsspektrum der häuslichen Pflegehilfe der Krankenkassen neben der gleichartigen Grundpflege auch die "hauswirtschaftliche Versorgung" (§ 55 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 SGB V). - BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 53.92
Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistung auf das …
- BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 23.92
Hälftige Anrechnung kassenversicherungsrechtlicher Geldleistungen auf das …
- BVerwG, 03.05.1985 - 5 CB 16.85
Kriterien zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit - Ausschluss des Anspruchs …
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