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| BVerwG, 12.01.1966 - V C 61.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 14.07.1965 - V C 49.65
Feststellung einer fiktiven Nachversicherung durch die zuständige …
Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 61.64
Daß diese Regelung hinzunehmen ist, hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 14. Juli 1965 - BVerwG V C 49.65 - ausgesprochen. - BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge
Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 61.64
Denn daß auch behördliche Feststellungen (sowohl konstitutiver als auch deklaratorischer Art) Gegenstand des Vertrauensschutzes sein können, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. insbesondere Urteile des VI. Senats vom 24. April 1959 [BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [267]] und des III. Senats vom 2. Juli 1964 - BVerwG III C 230.61 - [ZLA 1964, 313]). - BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 61.64
Es ist aber dann - und nur dann - zu schützen, wenn die Begünstigung für eine einschneidende dauernde Änderung seiner Lebensführung ursächlich gewesen ist (Urteile des VI. Senats vom 28. Oktober 1959 [BVerwGE 9, 251] und des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1960 - BVerwG V C 228.59 - [NJW 1961, 1130]; Becker in DÖV 1963, 459).
- BVerwG, 19.12.1963 - III C 72.62
Erstattungsanspruch der Behörde aus veränderter Vermögenslage des Betroffenen - …
Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 61.64
Dies gilt um so mehr, als der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend entschieden hat, daß nicht einmal einer rückwirkenden Entziehung der Kriegsschadenrente der Vertrauensschutz entgegensteht, wenn dieses Vertrauen nicht betätigt worden ist, wenn u.a. die gewährten Leistungen noch nicht verbraucht sind (Urteil vom 19. Dezember 1963 [BVerwGE 17, 335 [338]]). - BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 61.64
Dagegen muß das Interesse des Begünstigten in der Regel zwar auch dann hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurücktreten, wenn der Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (Urteil des VI. Senats vom 20. Mai 1959 [BVerwGE 8, 296 [304]]). - BVerwG, 14.07.1965 - V C 46.65
Möglichkeit einer Nachversicherung für die Zeit als Schutzpolizeibeamter - …
Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 61.64
Dennoch muß hier eine Erörterung der Fragen zu § 72 G 131 außer Betracht bleiben, weil das Verwaltungsverfahren nach dem G 131 sich anders abwickelt als das Vorverfahren nach § 99 AKG und weil im Streitfall auch andere Gerichte zuständig sein können (vgl. Urteil vom 14. Juli 1965 - BVerwG V C 46.65 -); dies gilt zumindest dann, wenn wie hier ein Verfahren nach § 72 G 131 bereits anhängig ist. - BVerwG, 07.12.1960 - V C 228.59
Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 61.64
Es ist aber dann - und nur dann - zu schützen, wenn die Begünstigung für eine einschneidende dauernde Änderung seiner Lebensführung ursächlich gewesen ist (Urteile des VI. Senats vom 28. Oktober 1959 [BVerwGE 9, 251] und des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1960 - BVerwG V C 228.59 - [NJW 1961, 1130]; Becker in DÖV 1963, 459). - BVerwG, 02.07.1964 - III C 230.61
Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 61.64
Denn daß auch behördliche Feststellungen (sowohl konstitutiver als auch deklaratorischer Art) Gegenstand des Vertrauensschutzes sein können, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. insbesondere Urteile des VI. Senats vom 24. April 1959 [BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [267]] und des III. Senats vom 2. Juli 1964 - BVerwG III C 230.61 - [ZLA 1964, 313]).
- BVerwG, 09.11.1966 - V C 193.65
Bescheinigung über die Nachversicherung von Dienstzeiten eines verstorbenen …
Bestätigung von BVerwG V C 61.64 (Urteil vom 12. Januar 1966).Durch Urteil vom 12. Januar 1966 - BVerwG V C 61.64 - ist entschieden worden, daß auch die in der Nachversicherungsbescheinigung getroffene Feststellung ein begünstigender Verwaltungsakt ist, dessen Rücknahme sich demzufolge nach den Grundsätzen über die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte richtet, so daß auch der Vertrauensschutz zu berücksichtigen ist.
- BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 2.84
Einordnung der gerichtlichen Feststellung einer fiktiven Nachversicherungspflicht …
Das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes muß - bei in Rede stehenden laufenden Geldleistungen - zurücktreten, wenn die Begünstigung für eine einschneidende dauernde Änderung der Lebensführung des Betroffenen ursächlich gewesen ist; unter solchen Umständen würde die Rücknahme der Begünstigung einen unzumutbaren Nachteil bedeuten (vgl. u.a. Urteil vom 12. Januar 1966 - BVerwG 5 C 61.64 - auch Urteil vom 7. Dezember 1972 - BVerwG 3 C 33.71 - ).
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