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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 25.05.1973 | BVerwG, 10.10.1972

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.05.1973 - V C 069.72   

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https://dejure.org/1973,1707
BVerwG, 25.05.1973 - V C 069.72 (https://dejure.org/1973,1707)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1973 - V C 069.72 (https://dejure.org/1973,1707)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1973 - V C 069.72 (https://dejure.org/1973,1707)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.01.1962 - II C 83.60

    Unzulässigkeit der Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt eingelegten Revision in …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1973 - V C 069.72
    Eine Rechtsmittelerklärung, die von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten abgegeben wird, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 29. Januar 1962 - BVerwG II C 83.60 - [NJW 1962, 883]) einer solchen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich.
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 25. Mai 1973 - BVerwG V C 069.72 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 24 S. 19) ist bei einer Rechtsmittelerklärung, die - wie hier - von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigtem abgegeben worden ist, kein Raum für eine Umdeutung.
  • BVerwG, 09.12.1974 - VI C 200.73

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …

    Ebensowenig wie eine Rechtsmittelerklärung, die von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten abgegeben wird, einer Umdeutung zugänglich ist (Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG II C 83.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27], vom 25. Mai 1973 - BVerwG V C 069.72 - [Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 24] und vom 19. Juli 1974 - BVerwG VI C 63.74 -), ist dies in der Regel in bezug auf eine Rechtsmittelbegründung möglich.
  • BVerwG, 19.07.1974 - VI C 63.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision wegen …

    Eine Rechtsmittelerklärung, die von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten abgegeben wird, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer Umdeutung nicht zugänglich (vgl. Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG II C 83.60 - [NJW 1962, 883] und vom 25. Mai 1973 - BVerwG V C 069.72 - [Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 24]).
  • BVerwG, 04.03.1975 - VI CB 85.74
    Ebensowenig wie eine Rechtsmittelerklärung, die von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten abgegeben wird, einer Umdeutung zugänglich ist (Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG II C 83.60 - [Buchholz 310 132 VwGO Nr. 27] , vom 25. Mai 1973 - BVerwG V C 069.72 - [Buchholz 310 144 VwGO Nr. 24] und vom 19. Juli 1974 - BVerwG VI C 63.74 -), ist dies in der Regel in bezug auf eine Rechtsmittelbegründung möglich (Beschluß vom 9. Dezember 1974 - BVerwG VI C 200.73 -).
  • BVerwG, 29.07.1997 - 5 B 60.97

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Eine Rechtsmittelerklärung, die von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten abgegeben wird, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 29. Januar 1962 - BVerwG II C 83/60 - <NJW 1962, 883>; Beschluß vom 25. Mai 1973 - BVerwG V C 069.72 - ) einer solchen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich.
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   BVerwG, 25.05.1973 - V C 69.72   

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BVerwG, 25.05.1973 - V C 69.72 (https://dejure.org/1973,12054)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1973 - V C 69.72 (https://dejure.org/1973,12054)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1973 - V C 69.72 (https://dejure.org/1973,12054)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1999 - 16 A 3261/99

    Möglichkeit der Umdeutung eines von einem anwaltlich vertretenen …

    Rn. 5 Ständige Rechtsprechung des beschließenden Gerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 20. Oktober 1998 - 16 B 2203/98 - und vom 27. März 1998 - 24 E 257/98 -, sowie des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 29. Juli 1997 - 5 B 60.97 -, Beschluß vom 29. Januar 1962 - II C 83.60 -, NJW 1962, 883, und Beschluß vom 25. Mai 1973 - V C 69.72 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 144 VwGO Nr. 24.
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   BVerwG, 10.10.1972 - V C 069.72   

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BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1972 - V C 069.72 (https://dejure.org/1972,6595)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1972 - V C 069.72 (https://dejure.org/1972,6595)
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