Rechtsprechung
| BVerwG, 25.05.1973 - V C 069.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.10.1971 - 178 VII B 69
- BVerwG, 10.10.1972 - V C 069.72
- BVerwG, 25.05.1973 - V C 069.72
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.01.1962 - II C 83.60
Unzulässigkeit der Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt eingelegten Revision in …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1973 - V C 069.72
Eine Rechtsmittelerklärung, die von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten abgegeben wird, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 29. Januar 1962 - BVerwG II C 83.60 - [NJW 1962, 883]) einer solchen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich.
- BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 25. Mai 1973 - BVerwG V C 069.72 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 24 S. 19) ist bei einer Rechtsmittelerklärung, die - wie hier - von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigtem abgegeben worden ist, kein Raum für eine Umdeutung. - BVerwG, 09.12.1974 - VI C 200.73
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
Ebensowenig wie eine Rechtsmittelerklärung, die von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten abgegeben wird, einer Umdeutung zugänglich ist (Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG II C 83.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27], vom 25. Mai 1973 - BVerwG V C 069.72 - [Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 24] und vom 19. Juli 1974 - BVerwG VI C 63.74 -), ist dies in der Regel in bezug auf eine Rechtsmittelbegründung möglich. - BVerwG, 19.07.1974 - VI C 63.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision wegen …
Eine Rechtsmittelerklärung, die von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten abgegeben wird, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer Umdeutung nicht zugänglich (vgl. Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG II C 83.60 - [NJW 1962, 883] und vom 25. Mai 1973 - BVerwG V C 069.72 - [Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 24]). - BVerwG, 04.03.1975 - VI CB 85.74 Ebensowenig wie eine Rechtsmittelerklärung, die von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten abgegeben wird, einer Umdeutung zugänglich ist (Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG II C 83.60 - [Buchholz 310 132 VwGO Nr. 27] , vom 25. Mai 1973 - BVerwG V C 069.72 - [Buchholz 310 144 VwGO Nr. 24] und vom 19. Juli 1974 - BVerwG VI C 63.74 -), ist dies in der Regel in bezug auf eine Rechtsmittelbegründung möglich (Beschluß vom 9. Dezember 1974 - BVerwG VI C 200.73 -).
- BVerwG, 29.07.1997 - 5 B 60.97
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Eine Rechtsmittelerklärung, die von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten abgegeben wird, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 29. Januar 1962 - BVerwG II C 83/60 - <NJW 1962, 883>; Beschluß vom 25. Mai 1973 - BVerwG V C 069.72 - ) einer solchen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.05.1973 - V C 69.72 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1999 - 16 A 3261/99
Möglichkeit der Umdeutung eines von einem anwaltlich vertretenen …
Rn. 5 Ständige Rechtsprechung des beschließenden Gerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 20. Oktober 1998 - 16 B 2203/98 - und vom 27. März 1998 - 24 E 257/98 -, sowie des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 29. Juli 1997 - 5 B 60.97 -, Beschluß vom 29. Januar 1962 - II C 83.60 -, NJW 1962, 883, und Beschluß vom 25. Mai 1973 - V C 69.72 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 144 VwGO Nr. 24.
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| BVerwG, 10.10.1972 - V C 069.72 |
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- Wolters Kluwer
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Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.10.1971 - 178 VII B 69
- BVerwG, 10.10.1972 - V C 069.72
- BVerwG, 25.05.1973 - V C 069.72
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