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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.10.1970 - V C 7.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1506
BVerwG, 07.10.1970 - V C 7.69 (https://dejure.org/1970,1506)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1970 - V C 7.69 (https://dejure.org/1970,1506)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1970 - V C 7.69 (https://dejure.org/1970,1506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Heimkehrer - Kriegsgefangenschaft eines der deutschen Feldgendarmerie angehörigen Belgiers - Rechtliche Beendung der Kriegsgefangenschaft durch gelungene Flucht - Unbeachtlichkeit des Wechsels des Festhaltegrundes bei fortdauerndem Gewahrsam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56

    Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1970 - V C 7.69
    Die Gefangennahme geschieht also aus Sicherheitsgründen (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]).
  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56

    Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1970 - V C 7.69
    Denn nur bei fortdauerndem Gewahrsam ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186]) ein Wechsel des Festhaltegrundes unbeachtlich.
  • LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 AS 143/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer …

    Dies hat zur Folge, dass ein den Freibetrag übersteigendes und tatsächlich vorhandenes Vermögen über den gesamten Anspruchszeitraum hinweg mit seinem vollen jeweiligen Wert angesetzt und dem Antragsteller dadurch Monat für Monat aufs neue entgegengehalten werden kann, dass er seinen Bedarf zunächst durch Verwertung dieses Vermögens unabhängig davon decken muss, ob es zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausreicht (so auch zum BSHG: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/69 - Rn. 33, zitiert nach Juris) oder die Verwertbarkeit des Vermögens für einen vorhergehenden Leistungszeitraum im Streit steht (…BVerwG, a.a.O., Rn. 36).

    Dies hat zur Folge, dass ein den Freibetrag übersteigendes und tatsächlich vorhandenes Vermögen über den gesamten Anspruchszeitraum hinweg mit seinem vollen jeweiligen Wert angesetzt und dem Kläger dadurch Monat für Monat aufs neue entgegengehalten werden kann, dass er seinen Bedarf zunächst durch Verwertung dieses Vermögens unabhängig davon decken muss, ob es zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausreicht (so auch zum BSHG: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/69 - Rn. 33, zitiert nach Juris) oder die Verwertbarkeit des Vermögens für einen vorhergehenden Leistungszeitraum im Streit steht (…BVerwG, a.a.O., Rn. 36).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - L 6 AS 15/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Vielmehr kann das im Bedarfszeitraum vorhandene und den Freibetrag übersteigende Vermögen mit seinem vollen jeweiligen Wert angesetzt werden, und zwar unabhängig davon, ob es zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausreicht (ebenso LSG Sachsen, Urteil vom 13.03.2008 - L 2 AS 143/07-, juris, so schon zum BSHG: Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - , Urteil vom 19.12.1997 - 5 C 7/69 - Rn. 33, juris).

    Das gilt schließlich auch bei Berücksichtigung schon in vorangehenden Bedarfsperioden (kein "fiktiver Vermögensverbrauch", vgl. BSG, aaO, zustimmend Berlit, jurisPR-SozR 7/2009 vom 02.04.2009, Anm. 1, mit Hinweis auf BVerwG , Urteil vom 19.12.1997, aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2011 - L 7 AS 815/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der in § 3 Abs. 1 und 3 sowie § 9 Abs. 1 SGB II statuierte Grundsatz der Subsidiarität spricht vielmehr dafür, dass tatsächlich vorhandenes Vermögen bis zu den in § 12 SGB II vorgegebenen Grenzen zu berücksichtigen ist (BSG…, Beschluss vom 30.07.2008, Az.: B 14 AS 14/08, Rdn. 5, BVerwG, Urteil vom 19.12.1997, Az.: 5 C 7/69, Rdn. 33).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2009 - L 6 AS 15/09
    Vielmehr kann das im Bedarfszeitraum vorhandene und den Freibetrag übersteigende Vermögen mit seinem vollen jeweiligen Wert angesetzt werden, und zwar unabhängig davon, ob es zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausreicht (ebenso LSG Sachsen, Urteil vom 13.03.2008 - L 2 AS 143/07-, juris, so schon zum BSHG : Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - , Urteil vom 19.12.1997 - 5 C 7/69 - Rn. 33, juris).

    Das gilt schließlich auch bei Berücksichtigung schon in vorangehenden Bedarfsperioden (kein "fiktiver Vermögensverbrauch", vgl. BSG, aaO, zustimmend Berlit, jurisPR-SozR 7/2009 vom 02.04.2009, Anm. 1, mit Hinweis auf BVerwG , Urteil vom 19.12.1997, aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 6 AS 299/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dies gilt unabhängig davon, ob es zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausreicht (…Senatsurteil vom 01.06.2010 - L 6 AS 15/09 juris Rn. 43; ebenso LSG Sachsen Urteil vom 13.03.2008 - L 2 AS 143/07-, juris, vgl auch schon zum BSHG: BVerwG Urteil vom 19.12.1997 - 5 C 7/69 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 03.02.1987 - 9 B 154.86

    Auswirkungen erneuter Haft wegen überwiegend krimineller Delikte auf die …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es jedoch in Fällen der vorliegenden Art nicht darauf an, ob durch die Flucht die Kriegsgefangenschaft nach völkerrechtlichen Grundsätzen beendet ist, ob also die Flucht im Sinne des Art. 91 des Genfer Abkommens gelungen ist; vielmehr ist entscheidend, ob der Kriegsgefangene nach seiner Flucht ein solches Maß an persönlicher Freiheit gewinnt, daß von einer Fortdauer des Gewahrsams der Siegermacht nicht mehr gesprochen werden kann (Urteil vom 7. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 7.69 - Buchholz 412.2 § 1 HkG Nr. 9).
  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 101.72

    Antrag auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Voraussetzung für das …

    Gelingt es dagegen dem Kriegsgefangenen aus ausländischem Gewahrsam zu entkommen, so kann er im Falle seiner Wiederergreifung für die nachfolgende Zeit seiner Festhaltung nur dann Kriegsgefangenenentschädigung beanspruchen, wenn auch seine erneute Festnahme aus den in § 2 Abs. 1 oder 2 KgfEG angeführten Gründen erfolgt ist (vgl. auch Urteil vom 7. Oktober 1970 - BVerwG V C 7.69 -).
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