Rechtsprechung
| BVerwG, 26.08.1976 - V C 70.74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellung berechtigter Interessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 29.05.1973 - VIII A 121.73
- OVG Berlin, 25.07.1974 - VI B 47.73
- BVerwG, 14.06.1976 - V C 70.74
- BVerwG, 26.08.1976 - V C 70.74
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 149.67
Ablehnung eines Antrages auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Durchsetzung des als …
Auszug aus BVerwG, 26.08.1976 - V C 70.74
Eine solche Fortsetzungsfeststellungsklage ist in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO möglich (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 149.67 - DVBl. 1970, 276 = DÖV 1970, 248 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 24.04.1975 - V C 9.74
Aufstockung von Ausbildungsförderung durch Ausbildungshilfe - Voraussetzungen für …
Auszug aus BVerwG, 26.08.1976 - V C 70.74
Daß einem Studenten grundsätzlich zuzumuten ist, durch gelegentliche Nebentätigkeit, vor allein während der Semesterferien, einen Verdienst zu erzielen, der ausreicht, einen Bedarf zu decken, der mit Rücksicht auf die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - auf das Ganze gesehen - geringfügig erscheint, hat das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich des Sozialhilferechts wiederholt entschieden (BVerwGE 48, 188 und Urteile vom 12. Februar 1976 - BVerwG V C 14.75 - und - BVerwG V C 37.75 - [FEVS 24, 265]). - BVerwG, 12.02.1976 - 5 C 14.75
Auszug aus BVerwG, 26.08.1976 - V C 70.74
Daß einem Studenten grundsätzlich zuzumuten ist, durch gelegentliche Nebentätigkeit, vor allein während der Semesterferien, einen Verdienst zu erzielen, der ausreicht, einen Bedarf zu decken, der mit Rücksicht auf die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - auf das Ganze gesehen - geringfügig erscheint, hat das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich des Sozialhilferechts wiederholt entschieden (BVerwGE 48, 188 und Urteile vom 12. Februar 1976 - BVerwG V C 14.75 - und - BVerwG V C 37.75 - [FEVS 24, 265]). - BVerwG, 12.02.1976 - 5 C 37.75
Auszug aus BVerwG, 26.08.1976 - V C 70.74
Daß einem Studenten grundsätzlich zuzumuten ist, durch gelegentliche Nebentätigkeit, vor allein während der Semesterferien, einen Verdienst zu erzielen, der ausreicht, einen Bedarf zu decken, der mit Rücksicht auf die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - auf das Ganze gesehen - geringfügig erscheint, hat das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich des Sozialhilferechts wiederholt entschieden (BVerwGE 48, 188 und Urteile vom 12. Februar 1976 - BVerwG V C 14.75 - und - BVerwG V C 37.75 - [FEVS 24, 265]). - BSG, 20.02.1975 - 4 RJ 307/73
Auszug aus BVerwG, 26.08.1976 - V C 70.74
Dabei wird wiederum unterstellt - vom Senat also nicht entschieden -, daß der im Weihnachtsmonat entstehende besondere Bedarf zum notwendigen Lebensunterhalt im Sinne der §§ 11 Abs. 1 Satz 1 und 12 Abs. 1 BSHG gehört (…so Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Gutachten vom 12. Dezember 1967, Kleinere Schriften, Heft 32, S. 16; a.A. Bundessozialgericht, Urteil vom 20. Februar 1975 - 4 RJ 307/73 - [SozR n.F. 2200 § 1531 RVO Nr. 3 - ZfS 1976, 127]; Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 14. Dezember 1972 - VIII A 568/72; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 17. August 1960 - FEVS 6, 126 [132]).
- BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80
Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die …
Das Bundesverwaltungsgericht, das diese Frage bisher nicht ausdrücklich entschieden hat (siehe BVerwGE 45, 157 und Urteil vom 26. August 1976 - BVerwG 5 C 70.74 - ; auch mit dem beiläufigen Hinweis auf die Weihnachtsbeihilfe in BVerwGE 52, 16 hat der Senat diese Frage nicht entscheiden wollen), schließt sich dieser Auffassung nicht an.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 14.06.1976 - V C 70.74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung von Weihnachtsbeihilfe - Zumutbarkbeit einer gelegentlichen Nebentätigkeit für einen Studenten
Verfahrensgang
- VG Berlin, 29.05.1973 - VIII A 121.73
- OVG Berlin, 25.07.1974 - VI B 47.73
- BVerwG, 14.06.1976 - V C 70.74
- BVerwG, 26.08.1976 - V C 70.74
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.04.1975 - V C 9.74
Aufstockung von Ausbildungsförderung durch Ausbildungshilfe - Voraussetzungen für …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1976 - V C 70.74
Daß einem Studenten grundsätzlich zuzumuten ist, durch gelegentliche Nebentätigkeit, vor allem während der Semesterferien, einen Verdienst zu erzielen, der ausreicht, einen Bedarf zu decken, der mit Rücksicht auf die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - auf das Ganze gesehen - geringfügig erscheint, hat das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich des Sozialhilferechts wiederholt entschieden (BVerwGE 48, 188 und Urteile vom 12. Februar 1976 [BVerwG V C 14.75 und BVerwG V C 37.75]). - BVerwG, 12.02.1976 - 5 C 14.75
Auszug aus BVerwG, 14.06.1976 - V C 70.74
Daß einem Studenten grundsätzlich zuzumuten ist, durch gelegentliche Nebentätigkeit, vor allem während der Semesterferien, einen Verdienst zu erzielen, der ausreicht, einen Bedarf zu decken, der mit Rücksicht auf die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - auf das Ganze gesehen - geringfügig erscheint, hat das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich des Sozialhilferechts wiederholt entschieden (BVerwGE 48, 188 und Urteile vom 12. Februar 1976 [BVerwG V C 14.75 und BVerwG V C 37.75]). - BVerwG, 12.02.1976 - 5 C 37.75
Auszug aus BVerwG, 14.06.1976 - V C 70.74
Daß einem Studenten grundsätzlich zuzumuten ist, durch gelegentliche Nebentätigkeit, vor allem während der Semesterferien, einen Verdienst zu erzielen, der ausreicht, einen Bedarf zu decken, der mit Rücksicht auf die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - auf das Ganze gesehen - geringfügig erscheint, hat das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich des Sozialhilferechts wiederholt entschieden (BVerwGE 48, 188 und Urteile vom 12. Februar 1976 [BVerwG V C 14.75 und BVerwG V C 37.75]).
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