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| BVerwG, 05.10.1972 - V C 71.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Heranziehung Unterhaltsverpflichteter zum Kostenbeitrag für Jugendhilfen - Überleitung von Unterhaltsansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BSHG § 91 Abs. 3; JWG §§ 81, 82
Verfahrensgang
- BVerwG, 05.10.1972 - V C 71.71
- BVerwG, 19.02.1973 - V C 71.71
Papierfundstellen
- BVerwGE 41, 26
- FamRZ 1973, 372
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.06.1970 - V C 39.69
Rechtmäßigkeit der Heranziehung der Eltern für die Kosten der Fürsorgeerziehung - …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - V C 71.71
So hat der Senat in der Entscheidung BVerwGE 35, 304 u.a. ausgeführt, daß mit Rücksicht hierauf die Eltern eines Heimkindes nicht etwa in einer Weise heranzuziehen sind, daß sie dies als Strafe empfinden müssen.
- BGH, 21.04.2004 - XII ZR 251/01
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gebenüber ihren Eltern
Deshalb würde der Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe eine unbillige Härte bedeuten (…ebenso Schaefer/Wolf aaO § 91 Rdn. 42;… vgl. auch Münder aaO § 91 Rdn. 41; BVerwG NDV 1973, 139, 140 für den Fall der Inanspruchnahme eines Großvaters für den Unterhalt eines Enkelkindes, zu dessen Mutter dieser jahrelang keine Verbindung mehr hatte). - OLG Hamm, 06.08.2009 - 2 UF 241/08
Elternunterhalt
Außerdem ist auf die Belange der betroffenen Familie, die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zueinander und die soziale Lage der Beteiligten Rücksicht zu nehmen (vgl. BGH FamRZ 2004, 1097, 1098; BVerwG FamRZ 1973, 372;… Mergler/Zink/Gerenkamp, Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, Stand: August 2008, § 94 SGB XII, Rz. 73;… Schellhorn/Schellhorn/Hohm, Kommentar zum Sozialgesetzbuch XII, § 94 Rz. 102). - BGH, 23.07.2003 - XII ZR 339/00
Begriff der unbilligen Härte beim Übergang des Unterhaltsanspruchs eines …
- BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93
Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation
Bei der Prüfung, ob eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG vorliegt, muß das Verwaltungsgericht beachten, daß die besondere Härte ein gerichtlich voll überprüfbares Tatbestandsmerkmal darstellt (Urteil vom 5. Oktober 1972 - BVerwG 5 C 71.71 - BVerwGE 41, 26 ; Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ), und bei Bejahung dieses Merkmals jedenfalls in der Regel für eine Ausübung des danebenstehenden Ermessens in einem negativen Sinn kein Raum mehr ist, weil grundsätzlich beim Vorliegen einer besonderen Härte, die eine Berücksichtigung und Wertung aller Gesamtumstände voraussetzt, kaum noch Umstände denkbar sind, die gleichwohl die Versagung der beantragten Ausnahme rechtfertigen könnten (Urteil vom 5. Oktober 1972 - BVerwG 5 C 71.71 - a.a.O.; Urteil vom 17. August 1978 - BVerwG 5 C 33.77 - BVerwGE 56, 220 ). - OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18
Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei …
Mit der Härtefallregelung des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 NSchG sollen regelmäßig die schwerwiegenden Umstände erfasst werden, denen sich eine Schülerin und ein Schüler bzw. ihre/seine Familie nicht entziehen kann (vgl. zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Härte" in anderen Rechtsgebieten auch BVerwG, Urt. v. 12.4.2017 - 2 C 16.16 -, juris Rn. 36, BVerwGE 158, 364 - 387, Urt. v. 5.10.1972 - 5 C 71.71 - BVerwGE 41, 26 ff, zur Härteklausel des § 88 Abs. 3 BSHG; Beschl. v. 30.9.1998 - 1 B 92.98 -, Buchholz 402.240 Nr. 5 zu § 19 AuslG 1990; B. v. 13.5.1991 - 3 B 36.91 -, Buchholz 427.3 Nr. 4 zu § 301 b LAG). - BVerwG, 06.12.1994 - 5 C 43.92
Anforderungen an die Härte der Inanspruchnahme Unterhaltspflichtiger durch den …
Was in früheren Zeiten im Rahmen eines Familienverbandes als selbstverständlicher Einsatz der Mitglieder der Familie ohne weiteres verlangt wurde, wird heute vielfach als Härte empfunden (BVerwGE 41, 26 ; s. auch BVerwGE 58, 209 ).Im Rahmen der Prüfung, wann eine Härte durch eine Heranziehung Unterhaltspflichtiger vorliegt, ist auch dies zu berücksichtigen (BVerwGE 41, 26 ).
- BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 35.78
Hilfe zum Lebensunterhalt
Bis zu diesem Zeitpunkt war die Weitläufigkeit der Verwandtschaft - unterhielten der Hilfeempfänger und diese Verwandten seit längerem keine Beziehungen mehr - ein Härteaspekt, der in der Begründung zum damaligen § 84 des Entwurfs eines Bundessozialhilfegesetzes besonders hervorgehoben worden ist (…Deutscher Bundestag, 3. Wahlperiode, Drucks. 1799, S. 55; s. ferner BVerwGE 41, 26 [28];… Nr. 27 a der Empfehlungen für die Heranziehung Unterhaltsverpflichteter, Heft 17 der Kleineren Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, 1. Aufl. 1965; Jehle in ZfSH 1966, 8 [14]). - BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76
Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe - …
Entgegen der Ansicht des Oberbundesanwalts hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 5. Oktober 1972 (BVerwGE 41, 26) einem Wandel der Anschauung darüber, was unter "Familie" - besonders im Sinne der Regelung des Jugendwohlfahrtsgesetzes - zu verstehen ist, nicht das Wort geredet. - BVerwG, 14.10.1988 - 5 C 48.85
Jugendwohlfahrt - Häusliche Ersparnis - Erstattungsanspruch - Elterneinkommen - …
Nichts anderes gilt, wenn die Eltern eines Minderjährigen nach § 82 JWG in Anspruch genommen werden, für die in diesem Fall gebotene entsprechende Anwendung der §§ 90 und 91 BSHG, in die nach Absatz 1 Satz 2 der zuletzt genannten Vorschrift die dort angeführten Bestimmungen des Abschnitts 4 des Bundessozialhilfegesetzes einzubeziehen sind (vgl. auch BVerwGE 41, 26 [BVerwG 05.10.1971 - V C 71/71]). - OVG Bremen, 13.04.1976 - II BA 48/75
Anspruch auf Unterhaltsleistungen ; Beurteilung persönlicher und wirtschaftlicher …
Das kann der Senat abschließend entscheiden, denn dabei handelt es sich um eine von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang zu prüfende und zu entscheidende Rechtsfrage (BVerwG, Urt. v. 5.10.1972 in BVerwGE 41, 26, 30 [BVerwG 05.10.1971 - V C 71/71];… OVG Berlin, Urt. v. 19.5.1971 in FEVS 18, 462, 469; Gottschick-Giese, Kom.Es kann darum auch unter heutigen gewandelten gesellschaftlichen Vorstellungen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 5.10.1972 in BVerwGE 41, 26) keine Härte darin gesehen werden, daß die Beklagte nach wie vor darauf besteht, daß der Kläger zu den Kosten der Unterbringung seiner selbst mittellosen früheren Ehefrau das als Beitrag leistet, was er ihr kraft rechtskräftiger Verurteilung aufgrund seiner Vermögensverhältnisse billigerweise als Unterhalt schuldet.
- OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Sozialhilfeträger - Ausschluß wegen …
- BVerwG, 04.07.1974 - V C 42.73
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung der Eltern eines zum Zwecke der …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.11.1990 - 4 L 122/89
Außenstelle; Teil einer Einrichtung; Organisatorische Zuordnung; Sachliche …
- OVG Niedersachsen, 12.12.1991 - 4 L 69/90
Anstalt; Heim; Jugendheim; Sozialhilfe; Aufenthaltskosten; Arbeiterwohlfahrt
- OVG Niedersachsen, 11.09.1991 - 4 L 261/89
Eingliederungshilfe; Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten; …
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1987 - 6 S 2419/85
Zumutbarkeitsgrenze des Kostenbeitrags zur Erziehungshilfe
- BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 25.76
Kriterien für die Feststellung sozialhilferechtlicher Bedürftigkeit
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 9 S 905/94
Schülerbeförderung: Kostenerstattung in Härtefällen - Finanzausgleich
- BVerwG, 23.11.1988 - 5 B 72.88
Anspruch auf Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem …
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| BVerwG, 19.02.1973 - V C 71.71 |
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- BVerwG, 05.10.1972 - V C 71.71
- BVerwG, 19.02.1973 - V C 71.71
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.02.1973 - V C 71.71
Die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren ist in der Regel zu bejahen, da ohne rechtskundigen Rat der Bürger nur in Ausnahme fällen - ein solcher Fall liegt hier nicht vor - in der Lage ist, seine Rechte im Vorverfahren ausreichend zu wahren (BVerwGE 17, 245).
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