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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.04.1985

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84   

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BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84 (https://dejure.org/1986,202)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1986 - 5 C 72.84 (https://dejure.org/1986,202)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1986 - 5 C 72.84 (https://dejure.org/1986,202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld oder als Sachleistung für einen alkoholabhängigen Obdachlosen - Pflichtgemäßes Ermessen des Trägers der Sozialhilfe bei der Bestimmung der Form der Hilfe - Anspruch eines Obdachlosen auf den Regelsatz eines Alleinstehenden mit eigenem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 3 Abs. 1, Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 22 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 354
  • NVwZ 1986, 380
  • DÖV 1986, 568
  • JR 1986, 277
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 145.83

    Sozialhilfe - Ausländer - Einschränkungsmöglichkeit - Laufende Geldleistungen - …

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84
    Der Hinweis des Klägers auf das Urteil vom 14. März 1985 (BVerwGE 71, 139) geht fehl.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.10.1984 - 6 S 1816/83

    Sozialhilfe in Form bloßer Sachleistungen an Alkoholiker

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84
    Mit dem angefochtenen Urteil (ESVGH 35, 59) hat der Verwaltungsgerichtshof - nachdem er insbesondere zu der Frage, ob aus medizinisch-psychiatrischer Sicht die Entziehung der bisherigen Hilfegewährung als Geldleistung nach dem Regelsatz bei Angebot von Naturalleistungen geeignet sei, der Alkoholabhängigkeit des Klägers nachhaltig entgegenzuwirken und eine Resozialisierung einzuleiten, das Gutachen eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie eingeholt hatte - die auf Abweisung der Klage zielende Berufung der Beklagten zurückgewiesen und auf die Anschlußberufung des Klägers dessen Klage in vollem Umfange stattgegeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1982 - 6 S 429/82

    Sozialhilfe für Nichtseßhafte - Geldleistung - Sachleistung - Anordnungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84
    Nunmehr begründete sie - wohl im Hinblick auf die Gründe, mit denen das Berufungsgericht durch einstweilige Anordnung (Beschluß vom 26. Mai 1982 [NDV 1982, 365]) die Beklagte verpflichtet hatte, dem Kläger vorläufig die Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld und in Höhe des einem Haushaltsangehörigen, der nicht Haushaltsvorstand ist, zustehenden Regelsatzbetrages zu gewähren - ihre Maßnahme wie folgt: Form, Art und Maß der Hilfe richteten sich nach der Person des Hilfeempfängers, der Art seines Bedarfs und nach den örtlichen Verhältnissen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1982 - 6 S 1932/82

    Gemeinnützige Arbeit nach BSHG § 19 für Nichtseßhafte

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84
    Im Anschluß an den Beschluß des Berufungsgerichts vom 16. November 1982 (FEVS 32, 326 [330]) hat es die Beklagte zur Gewährung von 310 DM monatlich verpflichtet.
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung bei …

    Wörtlich heißt es dort: "Ein Bedarf ist zB anderweitig gedeckt, wenn der Leistungsberechtigte einzelne Leistung von dritter Seite erhält, zB unentgeltliches Essen." Dementsprechend wurden im früheren Recht der Sozialhilfe in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unentgeltliche Einnahmen außerhalb von Beschäftigungen, wie beispielsweise kostenlose Verpflegung, in der Regel nicht als Einkommen iS des § 76 Abs. 1 BSHG, sondern als abweichender Bedarf nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG behandelt, der dort zur Kürzung des sozialhilferechtlichen Regelsatzes berechtigte (Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 5 B 47/96 - FEVS 47, 337 zur unentgeltlichen Kfz--Nutzung; BVerwG Urteil vom 16. Januar 1986 - 5 C 72/84 - BVerwGE 72, 354).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in …

    Denn abzustellen ist im Rahmen einer erforderlichen Gesamtbetrachtung (vgl BVerwGE 72, 354, 360) nur auf erheblich vom durchschnittlichen Bedarf abweichenden Bedarf von nicht nur unbedeutendem wirtschaftlichen Umfang sowie auf nicht nur möglicherweise eintretende Ersparnisse.
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 32/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Haushaltsgemeinschaft - …

    Auch insoweit war entscheidend, ob Einkommen im Sinne des § 11 BSHG tatsächlich zufließt (so etwa ausdrücklich die vom LSG herangezogene Entscheidung BVerwGE 108, 36, 39 = juris RdNr 13). Daneben kam zwar auf Grundlage des § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG die Minderung des eigenen Bedarfs durch Hilfeleistungen anderer in Betracht (…vgl BVerwG aaO sowie BVerwG Beschluss vom 30.12.1996 - 5 B 47/96 - FEVS 47, 337; BVerwGE 72, 354). Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG und § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII entsprechende Rechtsgrundlage, die eine abweichende Bestimmung der Bedarfe erlaubt, im SGB II aber nicht ersichtlich (…BSGE 101, 70 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 11 zur Verköstigung während eines Krankenhausaufenthalts und Urteil vom 18.6.2008 - B 14 AS 46/07 R - zur kostenlosen Verpflegung durch Familienangehörige). Insoweit hat sich das SGB II von den zuvor geltenden Grundsätzen der Sozialhilfe gelöst.
  • BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 47.96

    Sozialhilferecht - Vom Regelsatz abweichende Bemessung der Sozialhilfe

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 72.84 - (BVerwGE 12, 354 [BVerwG 14.07.1961 - VII C 170/60]) sei noch unter der Geltung des Warenkorbmodells ergangen.

    Der vorliegende Streitfall bietet keinen Anlaß für eine über BVerwGE 72, 354 (360) [BVerwG 16.01.1986 - 5 C 72/84] hinausgehende Klärung in bezug auf eine von den Regelsätzen abweichende Bemessung laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG.

    Sie haben den Streitfall damit auf der Grundlage der vom Bundesverwaltungsgericht - unabhängig von einem bestimmten Bedarfsbemessungsschema - bereits geklärten Rechtsfrage entschieden, wonach die Frage, "ob die Besonderheit im Einzelfall die abweichende Bemessung gebietet", davon abhängt, "ob eine Gesamtbetrachtung - Kompensationsüberlegungen einschließend - zu dem Ergebnis nötigt, die die Besonderheit ausmachenden Umstände haben auf den Bedarf, wie er in seiner Vielgestaltigkeit der Bemessung der Regelsatzhilfe zugrunde liegt, einen nicht unwesentlichen Einfluß" (BVerwGE 72, 354 [BVerwG 16.01.1986 - 5 C 72/84]).

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 9/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer …

    Demgemäß wurden bereits nach dem früheren, im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geregelten Recht der Sozialhilfe unentgeltliche Einnahmen außerhalb von Beschäftigungen, wie beispielsweise kostenlose Verpflegung, in der Regel nicht als Einkommen iS des § 76 Abs. 1 BSHG, sondern als abweichender Bedarf nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG behandelt, der dort zur Kürzung des sozialhilferechtlichen Regelsatzes berechtigte (vgl BSG, Urteil vom 18.6.2008 - B 14 AS 22/07 R, RdNr 23 mit Hinweisen auf Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 30.12.1996 - 5 B 47/96 - FEVS 47, 337 zur unentgeltlichen Kfz-Nutzung; BVerwG Urteil vom 16.1.1986 - 5 C 72/84 - BVerwGE 72, 354).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1992 - 12 A 11708/92

    Wohnungsloser Hilfebedürftiger; Kürzung des Regelsatzes

    Das mit der Obdachlosigkeit einhergehende Fehlen eines Haushalts stellt jedoch eine nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG zu berücksichtigende Besonderheit des Einzelfalls dar, die je nach den Umständen eine vom Regelsatz abweichende Bemessung gebietet (vgl. BVerwGE 72,354).

    In welcher Höhe diese Kosten eine Kürzung des Regelsatzes für den Haushaltsvorstand/Alleinstehenden rechtfertigen, dazu vertreten die Klägerin und die Beklagte unterschiedliche Meinungen: Die Beklagte knüpft an das Senatsurteil vom 26. April 1990 - 12 A 93/89 - an, in dem unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwGE 72, 354) davon ausgegangen wird, daß sie - geschätzt - um 5 v.H. über dem - gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 RSVO 20 v.H. betragenden - Differenzbetrag zwischen dem die Generalunkosten des Haushalts erfassenden Regelsatz für den Haushaltsvorstand/Alleinstehenden und dem Regelsatz für einen erwachsenen Haushaltsangehörigen liegen.

    Träfe dieser Ansatz zu, so würden für die weiteren zur Bedarfsgruppe "hauswirtschaftlicher Bedarf" zählenden Aufwendungen wie die Aufwendungen für die Wohnungsreinigung, die Aufwendungen für kleinere Instandsetzungen von Hausrat und für Neubeschaffungen von Hausrat von geringem Anschaffungswert, für ein Scheuertuch sowie für Geschirrspül- und Toilettenreinigungsmittel (vgl. dazu BVerwGE 72, 354) von den vom DV angenommenen 15 v.H. lediglich 4 v.H. verbleiben, was gewissen Bedenken begegnet.

    Denn auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 BSHG hat sich der Beklagte bei der angefochtenen Regelsatzkürzung ebensowenig wie auf den von der Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1986 (BVerwGE 72, 354) angesprochenen Resozialisierungsgedanken berufen.

  • BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89

    Sozialhilfe - Schonvermögen - Hausgrundstück

    Nach Personengruppen aufgeteilte Bedarfswerte müssen so differenziert ausfallen, daß sie die jeweils wesentlichen personen- und sachbezogenen Bedarfsmerkmale erfassen (BVerwGE 69, 146 ; 72, 354 ; 89, 87 ).
  • BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92

    Sozialhilfe - Nachranggrundsatz - Untersuchungsgefangene - Nachrang - Anspruch …

    Die Bemessung des Barbetrages nach einem Bruchteil des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes sodann kann sich auf § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG stützen (vgl. BVerwGE 72, 354 ).
  • SG Berlin, 23.03.2015 - S 175 AS 15482/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - …

    Wörtlich heißt es dort: "Ein Bedarf ist zB anderweitig gedeckt, wenn der Leistungsberechtigte einzelne Leistung von dritter Seite erhält, zB unentgeltliches Essen." Dementsprechend wurden im früheren Recht der Sozialhilfe in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unentgeltliche Einnahmen außerhalb von Beschäftigungen, wie beispielsweise kostenlose Verpflegung, in der Regel nicht als Einkommen iS des § 76 Abs. 1 BSHG, sondern als abweichender Bedarf nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG behandelt, der dort zur Kürzung des sozialhilferechtlichen Regelsatzes berechtigte (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 5 B 47/96 - FEVS 47, 337 zur unentgeltlichen Kfz-Nutzung; BVerwG Urteil vom 16. Januar 1986 - 5 C 72/84 - BVerwGE 72, 354).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2005 - 12 LC 165/04

    Antrag eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung einer einmaligen Leistung zur …

    Insbesondere muss er bei seiner Ermessensentscheidung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BSHG den Besonderheiten des Einzelfalles und den angemessenen Wünschen der Hilfeempfänger Rechnung tragen, sowie der in § 1 Abs. 2 BSHG statuierten Aufgabe der Sozialhilfe entsprechen, den Hilfeempfängern die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (BVerwG, Urt. v. 16.1.1986 - BVerwG 5 C 72.84 -, BVerwGE 72, 354, 355 ff.;… Urt. v. 14.3.1991 - BVerwG 5 C 70.86 -, FEVS 41, 397, 398 ff.;… Dauber, in: Mergler/ Zink , BSHG, Loseblattsammlung, Stand: August 2004, § 4, Rn. 46).

    Hiernach wird der Sozialhilfeträger die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt grundsätzlich in Form von Geld zu leisten haben, um jedenfalls dem erwachsenen Menschen die Möglichkeit zu lassen, im Rahmen der ihm nach dem Gesetz zustehenden Mittel seine Bedarfsdeckung frei zu gestalten (BVerwG, Urt.v. 16.1.1986, a.a.O.;… Roscher/Conradis in: LPK-BSHG, 6. Aufl., 2003, § 4 Rn. 23;… Dauber, in: Mergler/ Zink, a.a.O., § 4, Rn. 46a).

  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86

    Sozialhilfe Gebrauchtmöbel

  • VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93

    Hilfe zum Lebensunterhalt - Bereitstellung einer Unterkunft; Mietkostenübernahme

  • OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 L 7342/95

    Leistungen zum Lebensunterhalt; Laufende Leistungen; Kürzung; Nutzung eines …

  • VGH Hessen, 30.11.1993 - 9 UE 306/91

    Sozialhilfe: Regelsatzkürzung bei Wohngemeinschaften, die nicht …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 8 SO 308/11

    Zulässigkeit einer abweichenden Festlegung des individuellen Bedarfs; Anspruch …

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2001 - 4 L 1030/00

    Angemessenheit; Barleistung; Beihilfe; Besonderheit; Betreuer; Betreuung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2010 - 12 A 2910/09

    Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe bei Vorrang der Sozialhilfe

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - L 23 SO 229/21
  • OVG Hamburg, 21.12.1990 - Bf IV 110/89

    Sozialhilfe; Notwendiger Lebensunterhalt; Kondombedarf; Gleitcremebedarf; …

  • VGH Bayern, 20.03.2006 - 12 BV 05.1845

    Sachleistungen statt Geldleistungen für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89

    Kürzung der Regelsatzhilfe bei Asylbewerbern

  • VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 3499/99

    Sozialhilfe für Asylbewerber - Rangverhältnis der Ersatzformen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.1994 - 6 S 745/94

    Sozialhilfe: Umstellung von Geldleistung auf Sachleistung für Asylbewerber in …

  • VG Münster, 08.06.2004 - 5 K 977/04

    Anspruch auf die Übernahme der Praxisgebühr ; Praxisgebühr als besondere Form der …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 7 S 2308/97

    Hilfe zum Lebensunterhalt: Geldleistung - Sachleistung - Wertgutscheine bei …

  • OVG Hamburg, 21.12.1990 - Bf IV 8/90

    Sozialhilfe; Notwendiger Lebensunterhalt; Aidsvorsorge; …

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1992 - 6 S 2356/92

    Sozialhilfe: Bekleidungsbeihilfe; Verwendungsnachweis durch den …

  • SG Gotha, 08.10.2009 - S 14 SO 3302/08

    Anrechnung von Mittagessen auf Grundsicherungsleistungen nach dem …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1995 - 6 S 1347/95

    Zum Anspruch auf Geldleistungen für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, denen …

  • VGH Hessen, 21.03.1995 - 9 TG 333/95

    Geldleistungen für Personen, die unter AsylbLG § 2 Abs 1 fallen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.02.1988 - 4 B 94/88
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.05.1987 - 4 A 20/87

    Sozialhilfe; Asyl; Asylbewerber; Asylverfahren; Regelsatz; Haushaltsvorstand; …

  • OVG Niedersachsen, 22.04.1997 - 4 M 1686/97

    Sozialhilfe; Anschaffung eines Großgerätes; Verpflichtungsschein

  • OVG Thüringen, 13.02.1997 - 2 EO 514/96

    Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt für bosnische Bürgerkriegsflüchtlingenach …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1995 - 6 S 1264/95

    Zum Anspruch auf Geldleistungen für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, denen …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.1994 - 2 S 355/94

    Einstweilige Anordnung, Sozialhilfe

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.11.1988 - 4 A 160/86
  • VG Meiningen, 17.07.2003 - 8 E 309/03

    Sozialrecht (Asylbewerberleistungsrecht); Hilfe; Form; Geldleistungen; Chipkarten

  • OVG Brandenburg, 09.02.1995 - 4 B 332/94

    Streitigkeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Antrag auf Erlass einer …

  • OVG Brandenburg, 08.09.1994 - 4 B 48/94

    Unterbringung eines Asylbewerbers in einer Gemeinschaftsunterkunft mit …

  • BVerwG, 15.10.1987 - 5 B 63.87

    Abgrenzung einer bestandskräftigen Überleitungsanzeige von einem …

  • VG Leipzig, 11.08.2000 - 2 K 1009/00

    Geltendmachung des Anspruchs auf die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt in …

  • OVG Niedersachsen, 10.10.1997 - 4 L 1062/97

    Regelsatz für Alleinstehende; abweichende Bemessung bei Wohnungslosen; Kürzung; …

  • VG Frankfurt/Oder, 31.03.1995 - 5 K 133/94

    Anspruch auf Neubescheidung eines Antrages auf Gewährung von Barleistungen nach …

  • VG Freiburg, 10.02.1994 - 4 K 163/94

    Prozessfähig eines 16jährigen bei Geltendmachung von Sozialleistungen; …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.05.1987 - 4 A 21/87

    Sozialhilfe; Asyl; Asylbewerber; Asylverfahren; Regelsatz; Haushaltsvorstand; …

  • OVG Niedersachsen, 18.01.1996 - 4 M 7322/95

    Mietkosten geduldeter Bürgerkriegsflüchtlinge; Bürgerkriegsflüchtling; …

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   BVerwG, 16.04.1985 - 5 C 72.84   

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