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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1955 - V C 73.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,47
BVerwG, 24.06.1955 - V C 73.54 (https://dejure.org/1955,47)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1955 - V C 73.54 (https://dejure.org/1955,47)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1955 - V C 73.54 (https://dejure.org/1955,47)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Weitergeltung von Reichsrecht als Bundesrecht bei fehlender Zuständigkeit des Bundes als Gesetzgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 161
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.03.1955 - I B 128.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1955 - V C 73.54
    Nach Auffassung des Senats ist diese Vorschrift aber nur dann anzuwenden, wenn so ernste Zweifel über die Fortgeltung bestehen, daß die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahrung der Rechtseinheit unerläßlich erscheint (vgl. auch Beschluß des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 1955 - I B 128.54 -).
  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 20.67

    Gebührenpflicht der Deutschen Bundesbahn für Genehmigungen auf Grund des …

    Auch wenn Lücken des Landesrechts durch entsprechende Vorschriften des Bundesrechts geschlossen werden oder im Rahmen des Landesrecht allgemeine, dem Bundesrecht entnommene Rechtsgrundsätze, wie zum Beispiel der Grundsatz von Treu und Glauben, angewendet werden, Handelt es sich nicht um revisibles Bundesrecht (BVerwGE 2, 161; Beschluß vom 27. Juli 1956 - BVerwG V B 50.56 - Buchholz BVerwG 312, § 56 BVerwGG Nr. 23).
  • BVerwG, 23.12.2015 - 4 B 42.15

    Befürchtung eines bauplanungsrechtlichen Trading-down-Effekts durch die …

    Auch wenn Lücken des Landesrechts durch entsprechende Vorschriften des Bundesrechts geschlossen werden oder im Rahmen des Landesrechts allgemeine, dem Bundesrecht entnommene Rechtsgrundsätze, wie zum Beispiel der Grundsatz von Treu und Glauben, angewendet werden, handelt es sich nicht um revisibles Bundesrecht (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1955 - 5 C 73.54 - BVerwGE 2, 161 ;… Beschlüsse vom 8. Juli 2008 - 6 B 25.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 45 Rn. 4 m.w.N. und vom 27. Juli 1956 - 5 B 56.56 - Buchholz 321 § 56 BVerwGG Nr. 23).
  • BVerwG, 23.07.1962 - VII CB 147.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung dargelegt, daß die Schankerlaubnissteuer eine Verkehrsteuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis im Sinne des Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG ist (vgl. z.B. BVerwGE 2, 161; Urteile vom 14. August 1959 - BVerwG VII C 230.57 und BVerwG VII CB 231.57 - [Buchholz BVerwG 401.67, Schankerlaubnissteuer, Nr. 3 und 4]; Beschluß vom 21. April 1961 - BVerwG VII B 13.61 -).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits für die Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Steueranpassungsgesetzes und des Reichsbewertungsgesetzes entschieden, soweit diese bei der Bestimmung des Steuerschuldners und bei der Bemessung der Schankerlaubnissteuer heranzuziehen sind (BVerwGE 2, 161).

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