Rechtsprechung
| BVerwG, 09.09.1970 - V C 76.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung von Unterhaltshilfe auf Lebenszeit - Kriegsschadenrente bei Verlust einer "freien Wohnung" - Verlust von künstlerischen Utensilien und Gegenständen der Berufsausübung - Gesichtspunkt der zusammengesetzten Existenzgrundlage - Bezug von Kriegsschadenrente bei ...
Verfahrensgang
- VG Köln, 16.09.1966 - 5 K 7887/64
- BVerwG, 10.04.1967 - V B 179.66
- BVerwG, 09.09.1970 - V C 76.67
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 03.07.1956 - III C 130.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.09.1970 - V C 76.67
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es, wenn sich die Existenzgrundlage aus mehreren Quellen zusammensetzt, für die Frage des Existenzverlustes darauf an, ob die frühere Lebenshaltung derart auf die Summe der verschiedenen Einkünfte gegründet war, daß der Wegfall einer oder mehrerer Nebenquellen sie nachhaltig beeinflussen mußte (Urteile vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 120.55 -, 12. April 1957 - BVerwG IV C 69.56 -, 3. Juli 1956 - BVerwG III C 130.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 13 LAG Nr. 12] …und vom 20. September 1956 - BVerwG III C 143.55 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13]). - BVerwG, 27.11.1959 - IV C 374.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.09.1970 - V C 76.67
Hierbei ist nicht unbeachtlich, daß in Ausnahmefällen der Bezug von Kriegsschadenrente bei Sparerschäden ohne Erreichung des Grundbetrages gerechtfertigt sein kann, weil die Nichterreichung des Grundbetrages die Annahme eines dauernden Existenzverlustes nicht ausschließt (Urteile vom 25. Juni 1959 - BVerwG III C 266.58 - und vom 27. November 1959 - BVerwG IV C 374.57 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 272 LAG Nr. 32 und 33]). - BVerwG, 25.06.1959 - III C 266.58
Vernichtung der Existenzgrundlage durch Verlust der Girokontos - Anerkennung …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1970 - V C 76.67
Hierbei ist nicht unbeachtlich, daß in Ausnahmefällen der Bezug von Kriegsschadenrente bei Sparerschäden ohne Erreichung des Grundbetrages gerechtfertigt sein kann, weil die Nichterreichung des Grundbetrages die Annahme eines dauernden Existenzverlustes nicht ausschließt (Urteile vom 25. Juni 1959 - BVerwG III C 266.58 - und vom 27. November 1959 - BVerwG IV C 374.57 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 272 LAG Nr. 32 und 33]).
- BVerwG, 27.01.1956 - IV C 120.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.09.1970 - V C 76.67
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es, wenn sich die Existenzgrundlage aus mehreren Quellen zusammensetzt, für die Frage des Existenzverlustes darauf an, ob die frühere Lebenshaltung derart auf die Summe der verschiedenen Einkünfte gegründet war, daß der Wegfall einer oder mehrerer Nebenquellen sie nachhaltig beeinflussen mußte (Urteile vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 120.55 -, 12. April 1957 - BVerwG IV C 69.56 -, 3. Juli 1956 - BVerwG III C 130.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 13 LAG Nr. 12] …und vom 20. September 1956 - BVerwG III C 143.55 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13]). - BVerwG, 10.05.1957 - IV C 160.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.09.1970 - V C 76.67
Dabei ist die Frage, ob eine Einnahmequelle allein oder mehrere die Existenzgrundlage gebildet haben, nicht lediglich danach zu beantworten, daß die ertragsreichste Einnahme als Existenzgrundlage anzusehen ist (Urteil vom 10. Mai 1957 - BVerwG IV C 160.55 -). - BVerwG, 12.04.1957 - IV C 69.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.09.1970 - V C 76.67
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es, wenn sich die Existenzgrundlage aus mehreren Quellen zusammensetzt, für die Frage des Existenzverlustes darauf an, ob die frühere Lebenshaltung derart auf die Summe der verschiedenen Einkünfte gegründet war, daß der Wegfall einer oder mehrerer Nebenquellen sie nachhaltig beeinflussen mußte (Urteile vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 120.55 -, 12. April 1957 - BVerwG IV C 69.56 -, 3. Juli 1956 - BVerwG III C 130.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 13 LAG Nr. 12] …und vom 20. September 1956 - BVerwG III C 143.55 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13]). - BVerwG, 22.03.1957 - IV C 137.56
Auszug aus BVerwG, 09.09.1970 - V C 76.67
Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur für den Regelfall, nämlich bei Verlust gemieteten oder sonst entgeltlich genutzten Wohnraums, nicht dagegen auch bei Verlust einer sogenannten freien Wohnung (Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG IV C 137.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 261 LAG Nr. 32 = NJW 1957, 1123 = MDR 1957, 441 = RLA 1957, 201]). - BVerwG, 20.09.1956 - III C 143.55
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Auszug aus BVerwG, 09.09.1970 - V C 76.67
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es, wenn sich die Existenzgrundlage aus mehreren Quellen zusammensetzt, für die Frage des Existenzverlustes darauf an, ob die frühere Lebenshaltung derart auf die Summe der verschiedenen Einkünfte gegründet war, daß der Wegfall einer oder mehrerer Nebenquellen sie nachhaltig beeinflussen mußte (Urteile vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 120.55 -, 12. April 1957 - BVerwG IV C 69.56 -, 3. Juli 1956 - BVerwG III C 130.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 13 LAG Nr. 12] und vom 20. September 1956 - BVerwG III C 143.55 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13]). - BVerwG, 10.02.1959 - III B 91.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.09.1970 - V C 76.67
Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur für den Regelfall, nämlich bei Verlust gemieteten oder sonst entgeltlich genutzten Wohnraums, nicht dagegen auch bei Verlust einer sogenannten freien Wohnung (Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG IV C 137.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 261 LAG Nr. 32 = NJW 1957, 1123 = MDR 1957, 441 = RLA 1957, 201]).
- BVerwG, 19.10.1982 - 3 B 113.81
Bezug von Einkünften sowohl aus selbstständiger wie aus unselbstständiger …
Nach derRechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hängt die Beurteilung der Frage, ob bei dem Bezug von Einkünften sowohl aus selbständiger wie aus unselbständiger Tätigkeit (sog. zusammengesetzte Existenzgrundlage) die selbständige Erwerbstätigkeit das Existenzbild oder Berufsbild des unmittelbar Geschädigten und seines nach § 266 Abs. 2 Satz 2 LAG zu berücksichtigenden Ehegatten entscheidend geprägt hat, nicht allein von einem rein rechnerischen Vergleich der aus den einzelnen Tätigkeiten erzielten Einkünfte oder davon ab, welches die ertragsreichste Einnahmequelle war (vgl. u.a. Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG 5 C 145.66 - [ZLA 1969, 129] und vom 9. September 1970 - BVerwG 5 C 76.67 - [IFLA 71, 103]; Beschluß vom 16. September 1970 - BVerwG 5 B 71.68 -). - BVerwG, 16.09.1970 - V B 71.68
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verlust einer …
Dabei ist die Frage, ob eine Einnahmequelle allein oder mehrere die Existenzgrundlage gebildet haben, nicht lediglich danach zu beantworten, daß die ertragreichste Einnahme als Existenzgrundlage anzusehen ist (Urteil vom 9. September 1970 - BVerwG V C 76.67 - und die dort angeführte Rechtsprechung).
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