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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 21.07.1980 | BVerwG, 22.12.1981

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 87.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1751
BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 87.79 (https://dejure.org/1981,1751)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1981 - 5 C 87.79 (https://dejure.org/1981,1751)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1981 - 5 C 87.79 (https://dejure.org/1981,1751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Umwandlung - Zuschuß - Ausbildungsförderung - Darlehn - Allgemeine Grundsätze über die Rücknahme - Rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakt - Sorgfaltspflicht des Auszubildenden - Ausfüllung von Antragsformularen - Bewilligungsbescheide

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 97
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 B 54.78

    Verpflichtung des Auszubildenden zur Rückzahlung des Förderungsbetrages - …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 87.79
    Mit Recht hat das Berufungsgericht für die Begriffsbestimmung fahrlässigen Verhaltens § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB herangezogen (Beschluß des Senats vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 54.78 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 6), wonach fahrlässig derjenige handelt, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht läßt.

    Maßstab für die dabei zu fordernde Sorgfalt kann aber nur das Begriffs- und Erkenntnisvermögen des durchschnittlichen, mit den Einzelheiten der gesetzlichen Regelungen nicht besonders vertrauten Auszubildenden sein (Beschluß des Senats vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 54.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.12.1972 - I C 32.71

    Ausstellung eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises - Feststellung einer …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 87.79
    Dabei spielen auf selten des Begünstigten Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes eine wesentliche Rolle (z.B. BVerwGE 41, 277 [279/280] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 17.04.1980 - 5 C 66.78

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Bundesausbildungsförderung als Zuschuss …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 87.79
    Der hier vertretenen Auslegung des § 20 Abs. 1 BAföG steht schließlich auch das Urteil des Senats vom 17. April 1980 - BVerwG 5 C 66.78 - (FamRZ 1980, 1170) nicht entgegen.
  • BVerwG, 25.06.2015 - 5 C 15.14

    Ausbildungsförderung; Ausbildungsunterbrechung; Beurlaubung vom Studium; …

    Rn. 24 Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht nach Inkrafttreten des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren - die Rücknahme und Aufhebung von Bewilligungsbescheiden als Voraussetzung für die Rückforderung geleisteter Förderungsbeträge zunächst grundsätzlich nach den §§ 45 und 48 SGB X beurteilt und angenommen, dass § 53 BAföG auf Fälle "außerhalb des Bereiches der Leistungserstattung" beschränkt sei (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 1987 - 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 und vom 24. September 1981 - 5 C 87.79 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 13).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Beides - die Streichung der bisherigen Nummern 1 und 2 und der dadurch veranlaßte Hinweis auf die §§ 44 ff. SGB X - kann im Lichte des § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB X nur dahin verstanden werden, daß in den von § 20 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 BAföG nicht erfaßten Fällen die Aufhebung des Förderungsbescheides (wie die Pflicht zur Erstattung) an die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der allgemeinen Vorschriften des Sozialgesetzbuches gebunden sein soll (vgl. auch schon Senatsurteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 87.79 - FamRZ 1982, 97/98>).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 5 C 33.97

    Ausbildung, Rückforderung von Ausbildungsförderung trotz nicht zu vertretender …

    Allerdings hatte der Senat nach Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches Verwaltungsverfahren die Rücknahme und Aufhebung von Bewilligungsbescheiden als Voraussetzung für die Rückforderung geleisteter Förderungsbeträge zunächst grundsätzlich (Ausnahmen § 20 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BAföG) nach den §§ 45 und 48 SGB X beurteilt (siehe BVerwGE 78, 101 ; Urteil vom 24. September 1981 BVerwG 5 C 87.79 ; Urteil vom 17. September 1987 BVerwG 5 C 75.84 ) und angenommen, daß demgegenüber § 53 BAföG auf Fälle "außerhalb des Bereiches der Leistungserstattung" beschränkt sei (siehe BVerwGE 78, 101 ).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 16.86

    Rückforderung von Ausbildungsförderung - Teilaufhebung von Bewilligungsbescheiden

    Beides - die Streichung der bisherigen Nummern 1 und 2 und der dadurch veranlaßte Hinweis auf die §§ 44 ff. SGB X - kann im Lichte des § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB X nur dahin verstanden werden, daß in den von § 20 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 BAföG nicht erfaßten Fällen die Aufhebung des Förderungsbescheides (wie die Pflicht zur Erstattung) an die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der allgemeinen Vorschriften des Sozialgesetzbuches gebunden sein soll (vgl. auch schon Senatsurteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 87.79 - FamRZ 1982, 97/98>).
  • BVerwG, 16.02.2021 - 5 B 5.21

    Nichtzulassung der Revision wegen der allein geltend gemachten grundsätzlichen …

    Im Gegenteil hat der Senat dort bereits unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 24. September 1981 - 5 C 87.79 - (Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 13) entschieden, dass die §§ 44 bis 50 SGB X in den Fällen des § 20 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BAföG grundsätzlich nicht zur Anwendung kommen.
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 19.86

    Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden über die Bewilligung von …

    Beides - die Streichung der bisherigen Nummern 1 und 2 und der dadurch veranlaßte Hinweis auf die §§ 44 ff. SGB X - kann im Lichte des § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB X nur dahin verstanden werden, daß in den von § 20 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 BAföG nicht erfaßten Fällen die Aufhebung des Förderungsbescheides (wie die Pflicht zur Erstattung) an die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der allgemeinen Vorschriften des Sozialgesetzbuches gebunden sein soll (vgl. auch schon Senatsurteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 87.79 - FamRZ 1982, 97/98>).
  • BVerwG, 19.10.1990 - 5 B 106.90

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entscheidung über …

    In die gleiche Richtung geht schließlich das Senatsurteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 87.79 - (Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 13 = FamRZ 1982, 97), das die rückwirkende Umwandlung einer als Zuschuß bewilligten und ausgezahlten Ausbildungsförderung in die Förderungsart Darlehen zum Gegenstand hatte.
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 20.84

    Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden über die Bewilligung von …

    Beides - die Streichung der bisherigen Nummern 1 und 2 und der dadurch veranlaßte Hinweis auf die §§ 44 ff. SGB X - kann im Lichte des § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB X nur dahin verstanden werden, daß in den von § 20 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 BAföG nicht erfaßten Fällen die Aufhebung des Förderungsbescheides (wie die Pflicht zur Erstattung) an die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der allgemeinen Vorschriften des Sozialgesetzbuches gebunden sein soll (vgl. auch schon Senatsurteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 87.79 - FamRZ 1982, 97/98>).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 43.84

    Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - …

    Beides - die Streichung der bisherigen Nummern 1 und 2 und der dadurch veranlaßte Hinweis auf die §§ 44 ff. SGB X - kann im Lichte des § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB X nur dahin verstanden werden, daß in den von § 20 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 BAföG nicht erfaßten Fällen die Aufhebung des Förderungsbescheides (wie die Pflicht zur Erstattung) an die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der allgemeinen Vorschriften des Sozialgesetzbuches gebunden sein soll (vgl. auch schon Senatsurteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 87.79 - FamRZ 1982, 97/98>).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 20.86
    Beides - die Streichung der bisherigen Nummern 1 und 2 und der dadurch veranlaßte Hinweis auf die §§ 44 ff. SGB X - kann im Lichte des § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB X nur dahin verstanden werden daß in den von § 20 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 BAföG nicht erfaßten Fällen die Aufhebung des Förderungsbescheides (wie die Pflicht zur Erstattung) an die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der allgemeinen Vorschriften des Sozialgesetzbuches gebunden sein soll (vgl. auch schon Senatsurteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 87.79 - FamRZ 1982, 97/98>).
  • BVerwG, 13.10.1982 - 5 B 123.82

    Rechtmäßigkeit eines Anspruchs auf Erstattung von Leistungen nach dem …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.1980 - 5 C 87.79   

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BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1980 - 5 C 87.79 (https://dejure.org/1980,10508)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1980 - 5 C 87.79 (https://dejure.org/1980,10508)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung eines Armenrechtsgesuchs (Prozesskostenhilfe)

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   BVerwG, 22.12.1981 - 5 C 87.79   

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BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1981 - 5 C 87.79 (https://dejure.org/1981,15238)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1981 - 5 C 87.79 (https://dejure.org/1981,15238)
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