Rechtsprechung
| BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 89.80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung eines Antrags zur Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist
- Wolters Kluwer
Ausbildungsförderung für Ausländer - Aufenthaltsdauer der Eltern - Ausbildungsförderung für Ausländer - Aufenthalt der Eltern im Bundesgebiet als Voraussetzung für an Ausländer zu gewährende Förderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BAföG § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
Papierfundstellen
- BVerwGE 65, 282
- FamRZ 1982, 1047
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.10.1979 - 5 C 16.77
Anspruch auf Ausbildungsförderung eines adoptierten Kindes - Ausbildungsförderung …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 89.80
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 16.77 - (BVerwGE 58, 353) den Sinn der in § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG geregelten Aufenthaltsfrist darin gesehen, daß Ausländern u.a. dann ein Anspruch auf Ausbildungsförderung zugebilligt werden soll, wenn sie bereits von ihren Eltern her eine gewachsene engere Beziehung zum deutschen Lebens- und Kulturkreis haben (…a.a.O. S. 357).
- BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 34.81
Ausbildungsförderung für Ausländer - Anspruch eines finnischen Staatsangehörigen …
Wie das Bundesverwaltungsgericht für § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG entschieden hat, ist der Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes zwingende und unverzichtbare Anspruchsvoraussetzung (BVerwGE 65, 282 [BVerwG 29.04.1982 - BVerwG 5 C 89/80] ).(BVerwGE 58, 353 [BVerwG 18.10.1979 - BVerwG 5 C 16.77] ; 65, 282 ).
- BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88
BAföG - Ausbildungsförderung - Aufhebung des Erstattungsbescheides - …
Entscheidungen, die sich in der Sache als richtig erweisen, sollen nicht allein wegen eines - unwesentlichen - Verfahrensfehlers aufgehoben werden, wenn und weil sie sogleich nach materiellem Recht wieder erlassen werden müßten (vgl. BVerwGE 61, 45 (49 f.) [BVerwG 07.10.1980 - 6 C 39/80]; 65, 287 (290) [BVerwG 29.04.1982 - 5 C 89/80]; BFHE 142, 544 (547)). - BVerwG, 14.05.1992 - 5 C 27.89
BAföG - Elternunabhängigkeit - Arbeitslosigkeit
Während § 8 II BAföG durch das Erfordernis der Erwerbstätigkeit der Tatsache Rechnung tragen will, dass die Arbeit des ausländischen Auszubildenden oder seiner Eltern, auf deren Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes und deren Erwerbstätigkeit in § 8 II Nr. 2 BAföG abgestellt wird, nicht unwesentlich dazu beiträgt, Sozialinvestitionen wie die Afö zu ermöglichen (BVerwGE 58, 353, 356 = FamRZ 1980, 84;… BVerwG, Urteil v. 4.6.1981 - 5 C 30.79 -, Buchholz, 436.36, § 8 BAföG Nr. 2, S. 2 f. = FamRZ 1981, 1114; BVerwGE 65, 282, 285 = FamRZ 1982, 1047; BVerwGE 70, 185, 187 = FamRZ 1985, 213), ist die Erwerbstätigkeit in § 11 III S. 1 Nr. 3 BAföG, wie oben schon ausgeführt, der Anknüpfungspunkt dafür, dass der Auszubildende von seinen Eltern die Finanzierung einer Ausbildung nicht mehr verlangen kann. - VG Göttingen, 13.07.2011 - 2 A 266/10
Ausbildungsförderung; Beschäftigungsverhältnis; Daueraufenthalt; Grenzgänger; …
Das Bundesverwaltungsgericht hat ihr darüber hinaus den Zweck zugesprochen, dass Ausländern u.a. dann ein Anspruch auf Ausbildungsförderung zugebilligt werden soll, wenn sie bereits von ihren Eltern her eine gewachsene engere Beziehung zum deutschen Lebens- und Kulturkreis haben (Urteil vom 18.10.1979 - V C 16.77-, BVerwGE 58, 357; Urteil vom 29.4.1982 -5 C 89.80-, BVerwGE 65, 282). - BVerwG, 22.11.1982 - 5 B 62.82
Anforderungen an die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Wie vor allem die unterschiedlich bemessenen Aufenthaltsfristen in § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BAföG nahelegen, kann der Sinn von Nr. 2 der genannten Bestimmung auch darin gesehen werden, daß Ausländer hinsichtlich ihres Anspruchs auf Ausbildungsförderung bevorzugt werden sollen, wenn sie bereits eine von ihren Eltern her gewachsene engere Beziehung zum deutschen Lebens- und Kulturkreis haben (BVerwGE 58, 353 [357]; ferner Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 89.80 - FamRZ 1982, 1047).
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