Rechtsprechung
| BVerwG, 24.11.1983 - 5 C 92.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausbildung im Ausland - Unterrichts- und vorlesungsfreie Zeit - Förderungsfähige Ausbildung - Zuschlag - Aufenthalt im Ausbildungsland - Auslandszuschlag ist für vorlesungsfreie Zeit im Anschluss an Besuch der Ausbildungsstätte zu gewähren, wenn Auszubildender sich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1984, 2374 (Ls.)
- FamRZ 1984, 522
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11
Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss; …
Damit ist die allgemeine Förderlichkeit für die Inlandsausbildung gemeint, nämlich dass der Auszubildende über die reine Erweiterung seines Fachwissens hinaus durch Einblick in einen anderen Lebens- und Kulturkreis eine allgemeine Horizonterweiterung erfährt, die ihm in seinem späteren Berufsleben von Nutzen sein kann (Urteile vom 24. November 1983 - BVerwG 5 C 92.80 - Buchholz 436.36 § 13 BAföG Nr. 6 S. 3 und vom 5. Dezember 2000 - BVerwG 5 C 25.00 - BVerwGE 112, 248 unter Hinweis auf BTDrucks 8/2868 S. 25). - BVerwG, 05.12.2000 - 5 C 25.00
Ausbildungsförderung für den Besuch einer ausländischen Hochschule; …
Gemeint ist vielmehr die allgemeine Förderlichkeit für die Inlandsausbildung, nämlich dass der Auszubildende über die reine Erweiterung seines Fachwissens hinaus durch Einblick in einen anderen Lebens- und Kulturkreis eine allgemeine Horizonterweiterung erfährt, die ihm in seinem späteren Berufsleben von Nutzen sein kann (vgl. BTDrucks 8/2868 S. 25 und BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - BVerwG 5 C 92.80 - ). - VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 7 S 92/95
Ausbildungsförderung für ein Auslandsstudium - zur Abgrenzung von …
Ausbildungsförderung kann aber nur - wie ausgeführt - für die vorlesungsfreie Zeit gewährt werden, die in verwaltungsmäßiger Hinsicht von dem zeitlichen Rahmen einer förderungsfähigen Ausbildung nach § 5 Abs. 2 sowie § 16 BAföG erfaßt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1983, FamRZ 1984, 522, 523). - BVerwG, 08.07.1986 - 5 B 48.86
Ausbildungssemester an einer österreichischen Universität - Aufnahme als …
Zwar hat der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des beschließenden Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 5 C 92.80 - (FamRZ 1984, 522 ) zutreffend ausgeführt, daß der Zweck der Förderung einer Ausbildung im Ausland auch darin liege, dem Auszubildenden die Möglichkeit zu eröffnen, einen anderen Lebens- und Kulturkreis intensiver kennenzulernen.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.01.1984 - 5 C 92.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für das Revisionsverfahren
Verfahrensgang
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