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| VGH Bayern, 18.01.1996 - 5 C 95.2829 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
Auszug aus VGH Bayern, 18.01.1996 - 5 C 95.2829
Geht man davon aus, daß die umstrittenen Äußerungen den Kläger in seiner Ehre verletzen, ist die Ehrverletzung rechtswidrig, wenn der stellvertretende Leiter der Justizvollzugsanstalt Straubing nicht in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hat (vgl. BVerfGE 21, 362/372; BVerwGE 64, 202/205). - BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus VGH Bayern, 18.01.1996 - 5 C 95.2829
Für die Klage darf Prozeßkostenhilfe nicht verweigert werden, weil nicht nur eine entfernte Möglichkeit besteht, daß der Kläger analog § 1004 Abs. 1 BGB einen Unterlassungsanspruch hat (vgl. BVerfG vom 13.3.1990 DVBl 1990, 926/927). - BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78
Einrichtung eines Ladehofs - Umschlagplatz für den Güterfernverkehr - Öffentliche …
Auszug aus VGH Bayern, 18.01.1996 - 5 C 95.2829
Geht man davon aus, daß die umstrittenen Äußerungen den Kläger in seiner Ehre verletzen, ist die Ehrverletzung rechtswidrig, wenn der stellvertretende Leiter der Justizvollzugsanstalt Straubing nicht in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hat (vgl. BVerfGE 21, 362/372; BVerwGE 64, 202/205).
- VGH Bayern, 11.06.2008 - 5 C 08.1035
Erfolgreiche Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
Das Prozesskostenhilfeverfahren will den vom Rechtsstaatsprinzip gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG vom 13.3.1990 DVBl 1990, 926/927; v. 27.9.2006 Az. 2 BvR 1292/06 u.a.; BayVGH Beschluss vom 18.1.1996 Az. 5 C 95.2829).
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