Rechtsprechung
| BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einstellung des Revisionsverfahrens nach Rücknahme der Revisionsschrift - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer bestimmten, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärten und zur Erhaltung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.10.1990 - 14 A 53/88
- BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91
- BVerwG, 24.06.1991 - 5 CB 2.91
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81
Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren …
Auszug aus BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91
Für die Frage, ob der Kläger vom Beklagten die Übernahme der Kosten für seine Unterbringung in dem Internat S. verlangen kann - nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 64, 224 [BVerwG 26.11.1981 - 5 C 56/80] in Verbindung mit BVerwGE 28, 216 [BVerwG 15.11.1967 - V C 71/67]; 66, 342 ) konnte sich dieses Verlangen zulässigerweise nur auf den Zeitraum von August bis November 1986 beziehen - käme es deshalb auch in einem künftigen Revisionsverfahren materiellrechtlich auf Inhalt und Tragweite der einschlägigen Vorschriften des Jugendwohlfahrtsgesetzes an. - BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82
Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über …
Auszug aus BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91
Notwendig ist eine Beiladung nur, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Dritten gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG. Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 -BVerwGE 68, 306 nicht abgedruckt>; Beschlüsse vom 11. September 1986 - BVerwG 5 B 138.84 - und vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - ). - BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 56.80
Jugendhilfe - Unterbringung in Pflegefamilie - Pflegegeld - Verziehen in Ausland …
Auszug aus BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91
Für die Frage, ob der Kläger vom Beklagten die Übernahme der Kosten für seine Unterbringung in dem Internat S. verlangen kann - nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 64, 224 [BVerwG 26.11.1981 - 5 C 56/80] in Verbindung mit BVerwGE 28, 216 [BVerwG 15.11.1967 - V C 71/67]; 66, 342 ) konnte sich dieses Verlangen zulässigerweise nur auf den Zeitraum von August bis November 1986 beziehen - käme es deshalb auch in einem künftigen Revisionsverfahren materiellrechtlich auf Inhalt und Tragweite der einschlägigen Vorschriften des Jugendwohlfahrtsgesetzes an.
- BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 27.85
Verwaltungsgerichtsverfahren - Aufklärungspflicht
Auszug aus BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91
Mit Rücksicht darauf könnte der Vorinstanz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine unzureichende Aufklärung des Sachverhalts nur vorgeworfen werden, wenn unzweifelhaft Anlaß zu ergänzender Sachaufklärung bestanden hätte, d.h. für das Tatsachengericht ohne weiteres erkennbar gewesen wäre, daß weitere Beweismittel vorhanden waren und sie der weiteren Sachaufklärung dienlich sein konnten (vgl. Urteile vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - , vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 27.85 -). - BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …
Auszug aus BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91
Ob anderes dann angenommen werden könnte, wenn noch eine erhebliche Anzahl von dem Fall des Klägers vergleichbaren Fällen nach der alten Rechtslage zu entscheiden wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - und vom 9. März 1984 ), kann offenbleiben, weil sich aus dem Beschwerdevorbringen nicht ergibt, daß hier eine solche Sachlage gegeben sein könnte. - BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84
Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung …
Auszug aus BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91
Mit Rücksicht darauf könnte der Vorinstanz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine unzureichende Aufklärung des Sachverhalts nur vorgeworfen werden, wenn unzweifelhaft Anlaß zu ergänzender Sachaufklärung bestanden hätte, d.h. für das Tatsachengericht ohne weiteres erkennbar gewesen wäre, daß weitere Beweismittel vorhanden waren und sie der weiteren Sachaufklärung dienlich sein konnten (vgl. Urteile vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - , vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 27.85 -). - BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67
Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes - …
Auszug aus BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91
Solche Rechtsfragen haben im allgemeinen keine grundsätzliche Bedeutung mehr, weil mit ihrer Beantwortung das die Zulassung der Revision rechtfertigende Ziel, der Erhaltung der Rechtseinheit oder der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen und in diesem Zusammenhang für die Zukunft Fragen des bestehenden Rechts richtungweisend zu klären regelmäßig nicht mehr erreicht werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - , vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 3 B 90.82 - und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 41.83 - , je mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67
Voraussetzungen des Anspruchs auf Blindenhilfe für Sehbehinderte - Begriff der …
Auszug aus BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91
Für die Frage, ob der Kläger vom Beklagten die Übernahme der Kosten für seine Unterbringung in dem Internat S. verlangen kann - nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 64, 224 [BVerwG 26.11.1981 - 5 C 56/80] in Verbindung mit BVerwGE 28, 216 [BVerwG 15.11.1967 - V C 71/67]; 66, 342 ) konnte sich dieses Verlangen zulässigerweise nur auf den Zeitraum von August bis November 1986 beziehen - käme es deshalb auch in einem künftigen Revisionsverfahren materiellrechtlich auf Inhalt und Tragweite der einschlägigen Vorschriften des Jugendwohlfahrtsgesetzes an. - BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87
Jugendwohlfahrt - Jugendhilfe - Kostenübernahme - Psychotherapie
Auszug aus BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91
In seinem Beschluß vom 25. August 1987 - BVerwG 5 B 50.87 - (Buchholz 436.51 § 5 JWG Nr. 2; s. dazu auch Neumann, Zum Dreiecksverhältnis im Jugendwohlfahrtsrecht, RsDE Heft 2/1988, 45 ff.) hat der beschließende Senat insbesondere klargestellt, daß der zuständige Jugendhilfeträger (auch) verpflichtet ist, die Kosten bereits anderweitig durchgeführter Hilfemaßnahmen zu übernehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Jugendhilfe vorlagen und die Kosten nicht nach den §§ 80 ff. JWG vom Minderjährigen oder seinen Eltern zu tragen sind. - BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 33.79
Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht auf Grund mangelhafter …
Auszug aus BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91
Mit Rücksicht darauf könnte der Vorinstanz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine unzureichende Aufklärung des Sachverhalts nur vorgeworfen werden, wenn unzweifelhaft Anlaß zu ergänzender Sachaufklärung bestanden hätte, d.h. für das Tatsachengericht ohne weiteres erkennbar gewesen wäre, daß weitere Beweismittel vorhanden waren und sie der weiteren Sachaufklärung dienlich sein konnten (vgl. Urteile vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - , vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 27.85 -). - BVerwG, 22.02.1988 - 1 B 21.88
Anforderung an die Notwendigkeit der Beiladung eines Dritten zu einem …
- BVerwG, 11.09.1986 - 5 B 138.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Wertgleichheit von Einlage und …
- BVerwG, 07.12.1983 - 3 B 90.82
Nichtvermarktungsprämie - Gemeinschaftsrecht - Auslegung - Einholung einer …
- BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 41.83
Voraussetzungen für die Ausflaggung eines Frachtschiffs - Zulässigkeit und …
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargetan und ersichtlich sein (vgl. Beschluß vom 19. April 1991 - BVerwG 5 CB 2.91 - Buchholz 436.511, § 6 KJHG Nr. 1). - VG Düsseldorf, 22.01.2001 - 19 K 11140/98
Gewährung von Eingliederungshilfe durchÜbernahme der Kosten einer …
Rn. 66 vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1987 - 5 B 50.87 - , FEVS 37, 133; Beschluss vom 19. April 1991 - 5 CB 2.91 - ; Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 C 41.90 - , FEVS 44, 309; auch Urteil vom 8. Juni 1995 - 5 C 30.93 - , FEVS 46, 94; Urteil vom 27. Januar 2000 - 5 C 19.99 - , FEVS 51, 347. - BVerwG, 30.07.2013 - 5 B 2.13
Darlegung einer konkreten klärungsbedürftigen Frage bzgl. der …
Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist jedoch die Beschwerde darlegungspflichtig; es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargelegt und ersichtlich sein (Beschlüsse vom 19. April 1991 - BVerwG 5 CB 2.91 - Buchholz 436.51 § 1 JWG Nr. 4 …und vom 27. Juni 2011 - BVerwG 5 B 54.10 - juris Rn. 6 m.w.N.).
- BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
Verwaltungsprozeßrecht - Zulassung der Grundsatzrevision bei ausgelaufenem Recht, …
Auch bei ausgelaufenem Recht kann eine grundsätzliche Bedeutung noch gegeben sein, wenn Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargetan und ersichtlich sind (vgl. Beschluß vom 19. April 1991 - BVerwG 5 CB 2.91 -. - BVerwG, 20.12.2012 - 5 B 34.12
Ausbildungsförderung; Altersgrenze für Masterstudiengang
Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist jedoch die Beschwerde darlegungspflichtig; es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargelegt und ersichtlich sein (Beschlüsse vom 19. April 1991 - BVerwG 5 CB 2.91 - Buchholz 436.51 § 1 JWG Nr. 4 …und vom 27. Juni 2011 - BVerwG 5 B 54.10 - juris Rn. 6 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 5 LC 156/20
Altersstufen; Besoldungslebensalter; Erfahrungsstufen; Erfahrungsstufenmodell; …
Es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Anzahl von Altfällen dargetan und ersichtlich sein (BVerwG, Beschluss vom 19.4.1991 - BVerwG 5 CB 2.91 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 20.12.1995 - BVerwG 6 B 35.95 -, juris Rn. 7 [zu auslaufendem Recht];… Kopp/Schenke, VwGO, 29. Auflage 2023, § 132 Rn. 11;… Kraft, a. a. O., § 132 Rn. 21). - BVerwG, 27.06.2011 - 5 B 54.10
Für das Vorliegen der Klärungsbedürftigkeit einer Frage des ausgelaufenen Rechts …
Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist jedoch der Beschwerdeführer darlegungspflichtig; es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargelegt und ersichtlich sein (Beschlüsse vom 19. April 1991 - BVerwG 5 CB 2.91 - Buchholz 436.51 § 1 JWG Nr. 4; vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 und vom 15. Oktober 2009 - BVerwG 1 B 3.09 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 18). - BVerwG, 24.01.2003 - 8 B 141.02
Vorsehen einer rein privatnützigen Enteignung für Umbaumaßnahmen und …
Anderes kann gelten, wenn eine erhebliche Anzahl von dem Fall des Klägers vergleichbaren Fällen nach dieser Rechtslage zu entscheiden wäre (vgl. Beschluss vom 19. April 1991 - BVerwG 5 CB 2.91 - in juris m.w.N.). - VG Düsseldorf, 12.08.2002 - 19 K 8511/98
Anspruch auf Übernahme von Kosten einer Lese-Rechtschreib-Therapie im Wege der …
Rn. 82 vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1987 - 5 B 50.87 -, FEVS 37, 133; Beschluss vom 19. April 1991 - 5 CB 2.91 - Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 C 41.90 -, FEVS 44, 309; auch Urteil vom 8. Juni 1995 - 5 C 30.93 -, FEVS 46, 94; Urteil vom 27. Januar 2000 - 5 C 19.99 -, FEVS 51, 347. - BVerwG, 12.08.1991 - 5 B 112.91
Vorrangige Erfüllbarkeit eines Förderungsanspruchs nach dem …
Doch ist dies nach Art. 24 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit Satz 1 KJHG erst mit Wirkung vom 1. Januar 1991 geschehen; Rückwirkung für wie hier in der Vergangenheit liegende (und abgeschlossene) Zeiträume kommt den materiellrechtlichen Vorschriften des neuen Jugendhilferechts, wie der Senat schon wiederholt klargestellt hat, nicht zu (Beschluß vom 19. April 1991 - BVerwG 5 CB 2.91 - Urteil vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 27.08 -). - VG Aachen, 25.02.2003 - 2 K 392/01
Zur Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme eines Lerntherapeutischen Instituts …
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| BVerwG, 24.06.1991 - 5 CB 2.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung eines Streitwertes
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.10.1990 - 14 A 53/88
- BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91
- BVerwG, 24.06.1991 - 5 CB 2.91
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