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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.01.2009 - 5 CS 08.2765   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,35356
VGH Bayern, 28.01.2009 - 5 CS 08.2765 (https://dejure.org/2009,35356)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.01.2009 - 5 CS 08.2765 (https://dejure.org/2009,35356)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 5 CS 08.2765 (https://dejure.org/2009,35356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahme; Beanstandung eines Vorstandsbeschlusses wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung; Adressierung des Bescheides an den Stiftungsvorstand;Antrags- und Klagebefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.09.1972 - VII C 27.71
    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 5 CS 08.2765
    Daher besteht ein öffentliches, von der Stiftungsaufsicht wahrzunehmendes Interesse daran, dass die Stiftungsorgane ihre besonders weite Handlungsfreiheit nicht in einer dem Gesetz, der Stiftungssatzung oder dem Stiftungsgeschäft widersprechenden Weise ausüben (vgl. BVerwG vom 22.9.1972 BVerwGE 40, 347/350 f; OVG Berlin vom 1.11.2002 Az. 2 S 29.02 in juris RdNr. 13).

    Das bayerische Stiftungsgesetz will auch Gefahren begegnen, die die Stiftung von innen bedrohen (vgl. BVerwG a.a.O., BVerwGE 40, 347/351).

  • OVG Berlin, 01.11.2002 - 2 S 29.02

    Anwendbarkeit des § 80a Verwaltungsgerichtsordnung auf die stiftungsaufsichtliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 5 CS 08.2765
    Daher besteht ein öffentliches, von der Stiftungsaufsicht wahrzunehmendes Interesse daran, dass die Stiftungsorgane ihre besonders weite Handlungsfreiheit nicht in einer dem Gesetz, der Stiftungssatzung oder dem Stiftungsgeschäft widersprechenden Weise ausüben (vgl. BVerwG vom 22.9.1972 BVerwGE 40, 347/350 f; OVG Berlin vom 1.11.2002 Az. 2 S 29.02 in juris RdNr. 13).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.09.1984 - 10 A 102/82

    Umfang der staatlichen Stiftungsaufsicht; Dauerhafte Gewähr des Stifterwillens; …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 5 CS 08.2765
    Entgegen der Ansicht der Antragsteller hat die Stiftungsaufsichtsbehörde damit keinen Verwaltungsakt erlassen, der allein dem Interesse der Beigeladenen dient; dass sich dadurch die Position der Beigeladenen tatsächlich verbessert hat, stellt lediglich eine Reflexwirkung des Beanstandungsbescheides dar (vgl. OVG Lüneburg vom 18.9.1984 NJW 1985, 1572).
  • VG Sigmaringen, 22.01.2020 - 6 K 300/17

    Feststellung des Fortbestehens der Zeppelin-Stiftung; Klage- bzw. …

    Rn. 105 Der Kläger zu 1 ist weder "als Privatperson" (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 5 CS 08.2765 -, juris Rdnr. 23 f.) Adressat einer in seine (potentiellen) organschaftlichen Rechte eingreifenden Verfügung der Stiftungsaufsicht noch streitet er um seine individuelle Rechtsstellung in einer bestehenden Stiftungsstruktur, sondern um die rechtliche Existenz der Stiftung als seiner Auffassung nach "unerlässliche Vorfrage" hierfür.
  • VG Bayreuth, 20.01.2015 - B 5 K 13.391

    Stiftungsaufsichtliche Maßnahme

    Wegen dieser "stiftungstypischen Gefährdungslage" besteht ein öffentliches, von der Stiftungsaufsicht wahrzunehmendes Interesse daran, dass die Stiftungsorgane ihre besonders weite Handlungsfreiheit nicht in einer dem Gesetz, der Stiftungssatzung oder dem Stiftungsgeschäft widersprechenden Weise ausüben (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.1972 - VII C 27.71 - BVerwGE 40, 347/350 f. = BayVBl 1973, 132; BayVGH, B.v. 28.1.2009 - 5 CS 08.2765 - juris Rn. 25).

    Vom Schutzzweck der Stiftungsaufsicht sind nicht nur die Verletzung stiftungsrechtlicher Vorschriften, sondern auch Verstöße gegen andere (öffentlich-rechtliche) Vorschriften erfasst (vgl. auch BayVGH, B.v. 28.1.2009 - 5 CS 08.2765 - zur Beanstandungsbefugnis nach Art. 12 Abs. 4 BayStG).

  • VG Ansbach, 18.06.2012 - AN 10 K 12.00055

    Stiftungsaufsichtliche Maßnahme; Beanstandung eines Vorstandsbeschlusses einer …

    Daher besteht ein öffentliches, von der Stiftungsaufsicht wahrzunehmendes Interesse daran, dass die Stiftungsorgane ihre besonders weite Handlungsfreiheit nicht in einer dem Gesetz, der Stiftungssatzung oder dem Stiftungsgeschäft widersprechenden Weise ausüben (vgl. BayVGH vom 28.1.2009, 5 CS 08.2765 m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Dabei umfasst die Beanstandungsbefugnis der Rechtsaufsicht jegliches rechtswidriges Verhalten der Stiftungsorgane (vgl. zu alledem BayVGH vom 28.1.2009, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 365/20

    Keine Befugnis der Stiftungsbehörde, die Herausgabe aller Stiftungsunterlagen …

    Diese ist selbst Adressatin des Verwaltungsakts, mit dem die der Antragsgegner seinen Informationsanspruch als Stiftungsbehörde ausübt.[Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.7.2017 - 8 LA 145/16 -, und VGH München, Beschluss vom 28.1.2009 - 5 CS 08.2765 -,jeweils bei juris][Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.7.2017 - 8 LA 145/16 -, und VGH München, Beschluss vom 28.1.2009 - 5 CS 08.2765 -,jeweils bei juris].
  • VG Freiburg, 21.01.2025 - 10 K 693/24

    Abberufung eines Mitglieds des Vorstands einer Stiftung durch die Stiftung

    Die Stiftungsaufsicht ist insbesondere gehalten, Gefahren zu begegnen, welche die Stiftung von innen bedrohen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.01.2009 - 5 CS 08.2765 -, juris Rn. 27; VG Bayreuth…, Urteil vom 20.01.2015 - B 5 K 13.391 -, juris Rn. 34; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 04.05.2005 - 1 L 3762/04 -, juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 19.01.2010 - 5 ZB 09.504

    Stiftungsaufsicht; Organteil; abgewähltes Vorstandsmitglied; Anspruch auf …

    Den Vorschriften des Bayerischen Stiftungsgesetzes über die Stiftungsaufsicht fehlt eine auch die Rechte Dritter schützende Funktion (…Voll/Störle, Bayerisches Stiftungsgesetz, 5. Aufl. 2009, RdNr. 4 zu Art. 12; vgl. i.ü. OVG Berlin vom 8.6.1982 OVGE 16, 100 m.w.N., OVG Lüneburg vom 18.9.1984 NJW 1985, 1572 und VGH BW vom 17.9.1984, NJW 1985, 1573; etwas anderes kann nur dann gelten, wenn sich Maßnahmen der Stiftungsaufsicht nicht ausschließlich an die Stiftung als Rechtsträgerin richten, sondern vorrangig an ein einzelnes Organ oder Organmitglied adressiert sind, dessen Rechtsstellung gezielt beeinträchtigt oder beendet wird, vgl. Suerbaum NVwZ 2005, 160/161 Fn. 9 m.w.N., BayVGH vom 28.1.2009 Az. 5 CS 08.2765).
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