Rechtsprechung
| ArbG Koblenz, 03.05.1988 - 5 Ca 1196/87 N |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05
Betriebsratstätigkeit, Umsetzung, Freistellung, Schichtdienst, Nachtzuschläge
Hierbei handelt es sich um eine angemessene Ruhezeit, um sich für die anstehende - allenfalls zweistündige - Betriebsratssitzung zu regenerieren, sodass keinesfalls von einem unbilligen "Freizeitopfer" gesprochen werden kann (…vgl. ArbG Lübeck, Urt. v. 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 -, zit. n. Juris; ArbG Koblenz, Urt. v. 03.05.1988 - 5 Ca 1196/87 -, AiB 1989, 79). - ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99
Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung eines Betriebsratsmitglieds ; Notwendige …
Das ist mehr, als das Arbeitsgericht Koblenz in einem vergleichbaren Fall (vgl. Urteil vom 03.05.1988 - 5 Ca 1196/87 - AiB 1989, 79) einem Betriebsratsmitglied zugebilligt hat (Unterbrechung der Schicht um 04.15 Uhr bei Sitzungsbeginn 10.00 Uhr) und reicht aus, um sich für eine allenfalls 4stündige Betriebsratssitzung auszuruhen.
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