Rechtsprechung
| ArbG Bochum, 05.06.2002 - 5 Ca 2948/01 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 22.09.2003 - 8 (19) Sa 1656/02
Kündigung / Rationalisierung / Vermeidbarkeit der Kündigung / Vorhersehbarkeit …
Aus der Aussage des Zeugen E2x bei seiner Vernehmung vor dem Arbeitsgericht im Parallelverfahren des Kollegen L2xxxxx (ArbG Bochum 5 Ca 2948/01 = LAG Hamm 8 Sa 1578/02) ergebe sich deutlich, dass ein wesentlicher Unterschied in den ausgeübten Tätigkeiten nicht bestehe und eine zusätzliche Einarbeitungszeit von ca. einem Monat genüge.Soweit demgegenüber das Arbeitsgericht im Parallelverfahren 5 Ca 2948/01 auf der Grundlage der dort durchgeführten Beweisaufnahme zur gegenteiligen Auffassung gelangt sei, überzeuge dies nicht.
Auch wenn - wie die erstinstanzlich im Parallelverfahren ArbG Bochum 5 Ca 2948/01 durchgeführte Beweisaufnahme ergeben hat - auch in diesem Bereich die Fehlersuche computergestützt abläuft, stellt sich doch die Tätigkeit des Service-Technikers sehr viel weniger als diejenige des Reparateurs als Routinetätigkeit dar.
- LAG Hamm, 31.07.2003 - 8 Sa 1578/02
Kündigung / Rationalisierung / Vermeidbarkeit der Kündigung / Vorhersehbarkeit …
- 5 Ca 2948/01 - abgeändert:.
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