Rechtsprechung
| ArbG Lörrach, 17.12.2007 - 5 Ca 410/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV Ärzte ZfP
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Eingruppierung als "Oberarzt" in die Entgeltgruppe Ä 3 des § 12 Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an den Zentren für Psychiatrie des Landes Baden-Württemberg i.d.F.v. 5.2.2007 (TV Ärzte ZfP); Notwendigkeit des Bestehens von Aufsichtsbefugnissen und Weisungsbefugnissen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 323/06
Sonderzahlung - Bezugnahme in einem Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag
Auszug aus ArbG Lörrach, 17.12.2007 - 5 Ca 410/07
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z.B. BAG 23.5.2007, 10 AZR 323/06). - ArbG Düsseldorf, 12.07.2007 - 14 Ca 669/07
Eingruppierung eines Oberarztes nach dem TV-Ärzte
Auszug aus ArbG Lörrach, 17.12.2007 - 5 Ca 410/07
In der ersichtlichen Instanzrechtsprechung wird zum einen vertreten, dass das Erfordernis erfüllt sei, wenn dem Betroffenen Aufsichtfunktionen über ärztliches oder nichtärztliches Personal übertragen wurden (ArbG Düsseldorf, 12.7.2007, 14 Ca 669/07). - ArbG Darmstadt, 26.07.2007 - 12 Ca 122/07
Eingruppierung eines Oberarztes
Auszug aus ArbG Lörrach, 17.12.2007 - 5 Ca 410/07
Ebenso wird vertreten, dass die Weisungsbefugnis gegenüber Assistenzärzten und medizinischem Pflegepersonal es noch nicht rechtfertige, von der Übertragung "medizinischer Verantwortung" auszugehen, da bereits Fachärzte den Ärzten in der Weiterbildung und den Pflegekräften gegenüber weisungsbefugt seien (ArbG Darmstadt, 26.7.2007, 12 Ca 122/07).
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 9 Sa 302/08
Eingruppierung - Facharzt für Allgemeinmedizin - Zum Begriff der Übertragung …
Zum einen wird vertreten, dass erforderlich ist, dass dem Betroffenen Aufsichtfunktionen über ärztliches oder nichtärztliches Personal übertragen wurden (z.B. ArbG Düsseldorf, 12.07.2007, 14 Ca 669/07) bzw. das Tarifmerkmal nur erfüllt ist, wenn dem Oberarzt auch die Verantwortung für fremdes fachärztliches Tun obliegt (LAG Rheinland-Pfalz 26.8.2008 -3 Sa 768/07-; ArbG Lörrach 17.12.2007 -5 Ca 410/07-).Die Berufungskammer schließt sich insoweit der auch von der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (U.v. 26.8.2008 - 3 Sa 768/07 zu § 16 TV-Ärzte/VKA vertretenen Auffassung an (ebenso etwa LAG Düsseldorf v. 24.4.2008 -13 Sa 1910/07; ArbG Lörrach v. 17.12.2007 -5 Ca 410/07-).
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07
Eingruppierung als Oberarzt - selbstständiger Teilbereich - medizinische …
Soll der Arzt "Oberarzt" i.S.d. § 16c - Entgeltgruppe III - TV-Ärzte/VKA sein, müssen in dem Teilbereich nachgeordnete andere Fachärzte tätig sein, für deren Tätigkeit der Arbeitgeber dem Arzt die medizinische Verantwortung übertragen hat, - der Oberarzt muss also medizinische Verantwortung für fremdes fachärztliches Tun tragen (so LAG Düsseldorf v. 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 - ArbG Lörrach v. 17.12.2007 - 5 Ca 410/07 -). - LAG Bremen, 11.08.2009 - 1 Sa 175/08
Eingruppierung eines Krankenhausarztes; unbegründete Feststellungsklage bei …
Der Oberarzt muss also medizinische Verantwortung für fremdes fachärztliches Tun tragen (…vgl. LAG Düsseldorf, Urt. v. 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07; ArbG Lörrach, Urt. v. 17.12.2007 - 5 Ca 410/07;… LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.08.2008 - 3 Sa 768/07;… LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.12.2008 - 9 Sa 302/08;… ArbG Düsseldorf, Urt. v. 12.07.2007 - 14 Ca 669/07;… LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.12.2008 - 3 Sa 12/08). - LAG Köln, 03.07.2008 - 13 Sa 1526/07
Eingruppierung: Oberarzt
Das Arbeitsgericht Lörrach (Urteil vom 17.12.2007 - 5 Ca 410/07) leitet aus der Stufenfolge der Entgeltgruppen "Ärztin/Arzt" (Ä1), "Fachärztin/Facharzt" (Ä2), "Oberärztin/Oberarzt" (Ä3) und Fachärzte als ständige Vertretung des Chefarztes (Ä4) sowie aus dem Begriff "Ober"-arzt ab, dass eine hierarchische Rangfolge der Ärzte im Klinikum als Grundlage für die Eingruppierung dienen soll. - ArbG Rostock, 31.07.2008 - 3 Ca 745/08 Ein Teil- oder Funktionsbereich i. S. d. TV-Ärzte könne daher auch nur aus dem Oberarzt selbst bestehen (Bruns, Arztrecht 2007 S. 60, 67) (Amtsgericht Lörrach vom 17.12.2007, 5 Ca 410/07).
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