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| AG Esslingen, 24.02.2014 - 5 Ds 73 Js 29625/12 |
Zitiervorschläge
AG Esslingen, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - 5 Ds 73 Js 29625/12 (https://dejure.org/2014,82593)
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Verfahrensgang
- AG Esslingen, 24.02.2014 - 5 Ds 73 Js 29625/12
- LG Stuttgart, 05.09.2014 - 38 Ns 73 Js 29625/12
- OLG Stuttgart, 06.08.2015 - 2 Ss 822/14
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 07.04.2017 - 1 Ws 42/17
Falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft: Bestimmung eines anderen zur …
Rn. 4 Die Verurteilung der Fahrzeugführerin im ersten Fall durch das Amtsgericht Esslingen am 24. Februar 2014 (5 Ds 73 Js 29625/12) wegen falscher Verdächtigung wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart auf deren Revision hin bestätigt, wobei das Oberlandesgericht von der Begehungsweise der mittelbaren Täterschaft ausging, nachdem das Landgericht Stuttgart in seinem Berufungsurteil vom 5. September 2014 (38 Ns 73 Js 29625/12) die Fahrerin als Mittäterin eingestuft hatte ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. August 2015 - 2 Ss 822/14 ); die angebliche Fahrerin wurde vom Landgericht Stuttgart auf ihre Berufung hin lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit der falschen Namensangabe zu einer Geldbuße verurteilt, nachdem das Amtsgericht Esslingen sie wegen Beihilfe zur falschen Verdächtigung zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.
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