Rechtsprechung
| VG Meiningen, 04.10.2017 - 5 E 101/17 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Meiningen, 04.10.2017 - 5 E 101/17
- OVG Thüringen, 27.02.2018 - 4 EO 839/17
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Thüringen, 16.04.2026 - 4 KO 556/21
Zur Wirksamkeit einer Umrechnungsformel bei der Beitragsbemessung
Rn. 24 Auf Antrag der Klägerin ordnete das Verwaltungsgericht Meiningen mit Beschluss vom 4. Oktober 2017 (Az.: 5 E 101/17 Me) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an.Rn. 48 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens (2 Bände), die Gerichtsakten zu den Verfahren 5 K 554/17 Me (4 ZKO 152/16), 5 E 101/17 Me ( 4 EO 839/17 ) sowie auf die vorgelegten Behördenakten (2 Heftungen) verwiesen.
- OVG Thüringen, 09.11.2021 - 4 EO 630/21
Eintritt der Zahlungsverjährung einer Beitragsforderung
Ob an dieser Praxis, nur bereits tatsächlich gezahlte Beitrage anzurechnen, im Hinblick auf die - gegenwärtig nur als PM 64/21 bekannten - Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2021 (Az.: 9 C 9.20 und 9 C 10.20) festgehalten werden kann, oder ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen darüber hinaus auch "normal" oder "hypothetisch" festsetzungsverjährte Beiträge anzurechnen sind (bejahend: VG Meiningen, Urteil vom 30. November 2015, Az.: 5 K 462/12 Me; ablehnend: VG Meiningen, Urteil vom 27. September 2017, Az. 5 K 624/14 und Beschluss vom 4. Oktober 2017, Az.: 5 E 101/17 sowie Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2018, Az.: 4 EO 839/17 und vom 3. Dezember 2019, Az. 4 ZKO 656/19), ist für die Entscheidung in diesem Beschwerdeverfahren nicht erheblich, da die bereits eingetretene Zahlungsverjährung sich jeweils auf den gesamten festgesetzten Beitrag bezieht.
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