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| VG Darmstadt, 20.12.2005 - 5 E 1804/04 (3) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Bayreuth, 07.06.2016 - B 5 K 15.422
Reisebeihilfe für Bundespolizeibeamten bei Benutzung einer Bahncard
Zur Begründung nahm er Bezug auf ein Urteil des VG Darmstadt vom 20. Dezember 2012 (Az. 5 E 1804/04) und wies darauf hin, dass in anderen - klageabweisenden - gerichtlichen Entscheidungen eine andere Konstellation zugrunde gelegen habe.Auch aus der Entscheidung des VG Darmstadt vom 20. Dezember 2012 (Az. 5 E 1804/04) ergebe sich, dass die fiktiven Anschaffungskosten einer BahnCard 50 erstattungsfähig seien.
Eine solche private Veranlassung ist hier aber nicht anzunehmen (vgl. VG Darmstadt, U. v. 20.12.2005 - 5 E 1804/04; VGH Hess, B. v. 22.11.2006 - 1 UZ 156/06).
- VG Köln, 15.04.2009 - 27 K 4740/08
Erstattung der Reisekosten eines Soldaten in Höhe der Kosten für eine Fahrkarte …
Rn. 21 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - VI C 75.67 -, BVerwGE 34, 312 ff; VG Darmstadt, Urteil vom 20. Dezember 2005 -5 E 1804/04 (3) -, IÖD 2006, 12 ff. - VG Wiesbaden, 12.08.2008 - 6 K 605/08 Insoweit sei auch die Entscheidung des VG Darmstadt, Urteil vom 20.12.2005, Az.: 5 E 1804/04 - vom VGH bestätigt -, auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
- VG Magdeburg, 11.12.2017 - 8 A 142/17
Nicht als privat, sondern im dienstlichen Interesse angeschaffte BahnCard
Auf die Erzielung finanzielle Vorteile zu Lasten des Beamten hat er jedenfalls keinen Anspruch und kann nicht mit der Treuepflicht des Beamten abgetan werden (VG Darmstadt, Urteil v. 20.12.2005, 5 E 1804/04 (3); juris).
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