Rechtsprechung
| VG Hamburg, 29.09.2008 - 5 E 2240/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis: Rechtskraftprinzip
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zugrundelegung des sog. Rechtskraftprinzips bei der Bestimmung des Punktestandes im Rahmen des § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Sinn und Zweck des abgestuften Maßnahmenkatalogs
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07
Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip; …
Auszug aus VG Hamburg, 29.09.2008 - 5 E 2240/08
Wenn auch Ausnahmen vom Rechtskraftprinzip anerkannt sind (vgl. §§ 2a Abs. 1, 65 Abs. 4 Satz 1 StVG sowie BVerwG, Urteile v. 25.9.2008, 3 C 3.07), so kommt bei der Anwendung des § 4 Abs. 5 StVG im vorliegenden Fall entgegen der Auffassung des Antragstellers keine Ausnahme vom Rechtskraftprinzip in Betracht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. ;… 21.1.2003, a.a.O.;… a.A. OVG Münster, Beschluss v. 9.2.2007, a.a.O.).Darauf, dass der Antragsteller zwischenzeitlich ein Aufbauseminar absolviert und nach Abschluss desselben keine weiteren Verkehrsverstöße begangen hat, kommt es nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil v. 25.9.2008, 3 C 3.07) nicht an.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2007 - 16 B 2174/06
Bezug des Punktsystems auf die Rechtskraft der zu bewertenden Entscheidungen ist …
Auszug aus VG Hamburg, 29.09.2008 - 5 E 2240/08
Für das Rechtskraftprinzip sprechen insbesondere die Gesetzessystematik sowie das Bedürfnis nach Rechtssicherheit und -klarheit (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 21.1.2003, 12 ME 810/02, NJW 2003, 1472; OVG Münster, Beschluss v. 9.2.2007, 16 B 2174/06, NJW 2007, 1768 jeweils m. Nachw.).Wenn auch Ausnahmen vom Rechtskraftprinzip anerkannt sind (vgl. §§ 2a Abs. 1, 65 Abs. 4 Satz 1 StVG sowie BVerwG, Urteile v. 25.9.2008, 3 C 3.07), so kommt bei der Anwendung des § 4 Abs. 5 StVG im vorliegenden Fall entgegen der Auffassung des Antragstellers keine Ausnahme vom Rechtskraftprinzip in Betracht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. ;… 21.1.2003, a.a.O.; a.A. OVG Münster, Beschluss v. 9.2.2007, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 21.01.2003 - 12 ME 810/02
Anforderungen an Darlegungen in Begründung des Rechtsmittels im …
Auszug aus VG Hamburg, 29.09.2008 - 5 E 2240/08
Für das Rechtskraftprinzip sprechen insbesondere die Gesetzessystematik sowie das Bedürfnis nach Rechtssicherheit und -klarheit (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 21.1.2003, 12 ME 810/02, NJW 2003, 1472; OVG Münster, Beschluss v. 9.2.2007, 16 B 2174/06, NJW 2007, 1768 jeweils m. Nachw.).Wenn auch Ausnahmen vom Rechtskraftprinzip anerkannt sind (vgl. §§ 2a Abs. 1, 65 Abs. 4 Satz 1 StVG sowie BVerwG, Urteile v. 25.9.2008, 3 C 3.07), so kommt bei der Anwendung des § 4 Abs. 5 StVG im vorliegenden Fall entgegen der Auffassung des Antragstellers keine Ausnahme vom Rechtskraftprinzip in Betracht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. ; 21.1.2003, a.a.O.;… a.A. OVG Münster, Beschluss v. 9.2.2007, a.a.O.).
- VGH Bayern, 03.05.2010 - 11 CS 09.3149
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen der Fahrerlaubnis nach § 4 …
Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 29. September 2008 (Az. 5 E 2240/08; Juris) und des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 2. Februar 2009 (Az. 1 K 2858/08; Juris) trügen dem Rechnung; beide Entscheidungen stammten aus der Zeit nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (…vgl. außer dem in der Sache 3 C 21.07 ergangenen Erkenntnis [a.a.O.] die in den Verfahren 3 C 3.07 [BVerwGE 132, 48] und 3 C 34.07 [Juris] erlassenen Urteile).Rn. 25 Aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 29. September 2008 (a.a.O.) kann der Antragsteller schon deshalb nichts zu seinen Gunsten herleiten, weil jener Beschluss ersichtlich noch in Unkenntnis der nur vier Tage zuvor ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 erlassen wurde.
- VGH Bayern, 19.12.2011 - 11 B 11.1848
Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG
Rn. 38 f) In sich unschlüssig ist das Vorbringen des Klägers ferner insoweit, als er unter zum Teil wörtlicher Übernahme von Ausführungen im Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 29. September 2008 (Az. 5 E 2240/08 , RdNr. 34) geltend macht, auf der Grundlage des Tattagprinzips könne die Fahrerlaubnisbehörde trotz entsprechender Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes nie sicher sein, welche Maßnahmen sie zu ergreifen hat, da sich nicht ausschließen lasse, dass weitere die gleiche Person betreffende Eintragungen bevorstünden, die sich auf einen schon vor dem Erlass der in Aussicht genommenen Maßnahme begangenen Verkehrsverstoß beziehen. - VG Hamburg, 14.03.2011 - 5 E 337/11
Entziehung der Fahrerlaubnis - Punktesystem und Tattagprinzip
Bei der Bestimmung des Punktestandes gilt im Rahmen des § 4 Abs. 5 StVG das sogenannte Tattagprinzip (Abkehr von VG Hamburg, Beschl. vom 29.09.2008, 5 E 2240/08).
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