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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 07.01.2010 - 5 E 3286/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23761
VG Hamburg, 07.01.2010 - 5 E 3286/09 (https://dejure.org/2010,23761)
VG Hamburg, Entscheidung vom 07.01.2010 - 5 E 3286/09 (https://dejure.org/2010,23761)
VG Hamburg, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - 5 E 3286/09 (https://dejure.org/2010,23761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers bei Taxe mit hoher Anzahl privat gefahrener Kilometer

  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 1 PBZugV, § 13 Abs 1 S 1 Nr 1 PBefG
    Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers bei Taxe mit hoher Anzahl privat gefahrener Kilometer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 651 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • OVG Hamburg, 20.06.2008 - 3 Bs 48/08

    Zur Erneuerung einer Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit einer Taxe im Wege …

    Auszug aus VG Hamburg, 07.01.2010 - 5 E 3286/09
    Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit des Unternehmers in diesem Sinne können daher auch dann vorliegen, wenn ihm (bisher noch) keine schweren Verstöße im Sinne von § 1 Abs. 2 PBZugV anzulasten sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.6.2008, 3 Bs 48/08; Beschl. v. 19.11.2008, 3 Bs 153/08).

    Eine unerklärlich hohe Anzahl mit einer Taxe (angeblich) privat gefahrener Kilometer kann bei schwacher Ertragslage den Verdacht nahelegen, dass die Allgemeinheit durch eine erhebliche Zahl "schwarz" gefahrener Kilometer durch Hinterziehung von Einkommens- und Umsatzsteuer geschädigt wird, und damit einen Anhaltspunkt für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers begründen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.6.2008 a.a.O., Beschl. v. 19.11.2008, a.a.O.;… Beschlüsse v. 23.5.2007 a.a.O.).

    Dass die Verfehlungen des Antragstellers im konkreten Fall nicht von hinreichendem Gewicht und nicht geeignet sind, tragfähige Rückschlüsse auf zukünftiges (pflichtwidriges) Verhalten zuzulassen, um die Annahme der Unzuverlässigkeit begründen zu können (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.6.2008 a.a.O., Beschl. v. 19.11.2008, a.a.O.), hat der Antragsteller, dem insoweit die prozessuale Darlegungslast obliegt, nicht dargelegt.

    Da beides nicht geschehen ist, muss befürchtet werden, dass die Fahrzeuge in erheblichem Umfang Einnahmen erwirtschaftet haben, für die keine Abgaben entrichtet wurden (vgl. entsprechend OVG Hamburg, Beschl. v. 23.5.2007, VRS 113, 156 und NVwZ-RR 2007, 760; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.6.2008, 3 Bs 48/08, sowie VG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, 15 E 3255/07, Beschl. v. 20.11.2007, 15 E 3311/07, und Beschl. v. 24.7.2008, 15 E 1702/08).

    Ferner kann offen bleiben, ob insoweit auch aus personenbeförderungsrechtlicher Sicht detaillierte Schichtzettel geführt und vorgelegt werden müssen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.6.2008, 3 Bs 48/08; VG Hamburg, Beschl. v. 24.7.2008, 15 E 1702/08), wenngleich einiges dafür spricht, dass die vorgenannten Buchführungspflichten den Steuerpflichtigen allein im Besteuerungsverfahren und in seinem Verhältnis zum Finanzamt treffen, hingegen als solche nicht im personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren zwischen dem Antragsteller und der Genehmigungsbehörde bestehen (so OVG Hamburg, Beschl. v. 24.6.2009, 3 Bs 57/09).

  • OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 92/07

    Zur Erteilung einer befristeten Taxengenehmigung im Wege einer einstweiligen …

    Auszug aus VG Hamburg, 07.01.2010 - 5 E 3286/09
    Dies gilt jedenfalls bei der Wiedererteilung bereits bestehender Genehmigungen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.05.2007, 1 Bs 92/07).

    Deshalb setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung in diesen Fällen voraus, dass der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 3.9.08, 3 Bs 282/07; Beschlüsse v. 23.5.07, 1 Bs 85/07 und 1 Bs 92/07, VRS 113, 156 und NVwZ-RR 2007, 760; VG Hamburg, Beschl. v. 24.7.08, 15 E 1702/08; Beschl. v. 22.10.09, 5 E 2309/09).

    Sofern er gleichwohl eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt hat, steht dies einer solchen Feststellung nicht entgegen, da die Antragsgegnerin wie auch die Verwaltungsgerichte insoweit eine eigene, originäre Prüfungskompetenz besitzen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.5.2007, 1 Bs 85/07; Beschl. v. 23.5.2007, 1 Bs 92/07, NVwZ-RR 2007, 760, juris, Rn. 7).

    Da beides nicht geschehen ist, muss befürchtet werden, dass die Fahrzeuge in erheblichem Umfang Einnahmen erwirtschaftet haben, für die keine Abgaben entrichtet wurden (vgl. entsprechend OVG Hamburg, Beschl. v. 23.5.2007, VRS 113, 156 und NVwZ-RR 2007, 760; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.6.2008, 3 Bs 48/08, sowie VG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, 15 E 3255/07, Beschl. v. 20.11.2007, 15 E 3311/07, und Beschl. v. 24.7.2008, 15 E 1702/08).

    Dies ist hier nach § 52 Abs. 1 GKG geboten, da der Antragsteller im Eilverfahren nur eine kurz befristete Genehmigung erwirken kann und die Bedeutung der Sache hinter der des Hauptverfahrens zurückbleibt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 08.08.2005, 1 Bs 200/05, juris; Beschl. v. 23.05.2007, 1 Bs 92/07, juris).

  • OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 85/07
    Auszug aus VG Hamburg, 07.01.2010 - 5 E 3286/09
    Deshalb setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung in diesen Fällen voraus, dass der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 3.9.08, 3 Bs 282/07; Beschlüsse v. 23.5.07, 1 Bs 85/07 und 1 Bs 92/07, VRS 113, 156 und NVwZ-RR 2007, 760; VG Hamburg, Beschl. v. 24.7.08, 15 E 1702/08; Beschl. v. 22.10.09, 5 E 2309/09).

    Sofern er gleichwohl eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt hat, steht dies einer solchen Feststellung nicht entgegen, da die Antragsgegnerin wie auch die Verwaltungsgerichte insoweit eine eigene, originäre Prüfungskompetenz besitzen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.5.2007, 1 Bs 85/07;… Beschl. v. 23.5.2007, 1 Bs 92/07, NVwZ-RR 2007, 760, juris, Rn. 7).

    Eine unerklärlich hohe Anzahl mit einer Taxe (angeblich) privat gefahrener Kilometer kann bei schwacher Ertragslage den Verdacht nahelegen, dass die Allgemeinheit durch eine erhebliche Zahl "schwarz" gefahrener Kilometer durch Hinterziehung von Einkommens- und Umsatzsteuer geschädigt wird, und damit einen Anhaltspunkt für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers begründen (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.6.2008 a.a.O., Beschl. v. 19.11.2008, a.a.O.; Beschlüsse v. 23.5.2007 a.a.O.).

    Da beides nicht geschehen ist, muss befürchtet werden, dass die Fahrzeuge in erheblichem Umfang Einnahmen erwirtschaftet haben, für die keine Abgaben entrichtet wurden (vgl. entsprechend OVG Hamburg, Beschl. v. 23.5.2007, VRS 113, 156 und NVwZ-RR 2007, 760; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.6.2008, 3 Bs 48/08, sowie VG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, 15 E 3255/07, Beschl. v. 20.11.2007, 15 E 3311/07, und Beschl. v. 24.7.2008, 15 E 1702/08).

  • OVG Hamburg, 24.06.2009 - 3 Bs 57/09

    Taxenunternehmer; finanzielle Leistungsfähigkeit; Zuverlässigkeit; …

    Auszug aus VG Hamburg, 07.01.2010 - 5 E 3286/09
    Dass es sich bei den einschlägigen Buchführungsvorschriften der §§ 146, 147 Abgabenordnung, die für das Taxengewerbe durch die Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs insbesondere hinsichtlich der Führung von Einzelaufzeichnungen konkretisiert wurden (vgl. dazu BFH, Urteil vom 26.2.2004, BFHE 205, 249 ff., juris; BFH, Beschl. v. 7.2.2007, V B 161/05, V B 162/05, juris) rechtlich nicht um bloße Obliegenheiten, sondern um abgaberechtliche Pflichten handelt, kann nicht bezweifelt werden und wurde auch durch die neuere Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ausdrücklich bestätigt (vgl. hierzu ausführlich OVG Hamburg, Beschl. v. 24.6.2009, 3 Bs 57/09).

    Ferner kann offen bleiben, ob insoweit auch aus personenbeförderungsrechtlicher Sicht detaillierte Schichtzettel geführt und vorgelegt werden müssen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.6.2008, 3 Bs 48/08; VG Hamburg, Beschl. v. 24.7.2008, 15 E 1702/08), wenngleich einiges dafür spricht, dass die vorgenannten Buchführungspflichten den Steuerpflichtigen allein im Besteuerungsverfahren und in seinem Verhältnis zum Finanzamt treffen, hingegen als solche nicht im personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren zwischen dem Antragsteller und der Genehmigungsbehörde bestehen (so OVG Hamburg, Beschl. v. 24.6.2009, 3 Bs 57/09).

  • OVG Hamburg, 08.08.2005 - 1 Bs 200/05

    Erteilung einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen – Zweifel an der …

    Auszug aus VG Hamburg, 07.01.2010 - 5 E 3286/09
    Wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache darf die Antragsgegnerin zwar nicht zur Erteilung der Genehmigung für die volle Dauer von fünf Jahren (§ 16 Abs. 3 PBefG) verpflichtet werden; es ist jedoch zulässig, die Genehmigung einstweilen auf ein oder 1 ½ Jahre zu befristen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2005, 1 Bs 200/05, juris;… VG Hamburg, Beschl. v. 19.3.2009, 15 E 555/09, juris, Rn. 22).

    Dies ist hier nach § 52 Abs. 1 GKG geboten, da der Antragsteller im Eilverfahren nur eine kurz befristete Genehmigung erwirken kann und die Bedeutung der Sache hinter der des Hauptverfahrens zurückbleibt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 08.08.2005, 1 Bs 200/05, juris; Beschl. v. 23.05.2007, 1 Bs 92/07, juris).

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus VG Hamburg, 07.01.2010 - 5 E 3286/09
    Dass es sich bei den einschlägigen Buchführungsvorschriften der §§ 146, 147 Abgabenordnung, die für das Taxengewerbe durch die Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs insbesondere hinsichtlich der Führung von Einzelaufzeichnungen konkretisiert wurden (vgl. dazu BFH, Urteil vom 26.2.2004, BFHE 205, 249 ff., juris; BFH, Beschl. v. 7.2.2007, V B 161/05, V B 162/05, juris) rechtlich nicht um bloße Obliegenheiten, sondern um abgaberechtliche Pflichten handelt, kann nicht bezweifelt werden und wurde auch durch die neuere Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ausdrücklich bestätigt (vgl. hierzu ausführlich OVG Hamburg, Beschl. v. 24.6.2009, 3 Bs 57/09).
  • BFH, 07.02.2007 - V B 161/05

    NZB: sog. Schichtzettel im Taxigewerbe

    Auszug aus VG Hamburg, 07.01.2010 - 5 E 3286/09
    Dass es sich bei den einschlägigen Buchführungsvorschriften der §§ 146, 147 Abgabenordnung, die für das Taxengewerbe durch die Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs insbesondere hinsichtlich der Führung von Einzelaufzeichnungen konkretisiert wurden (vgl. dazu BFH, Urteil vom 26.2.2004, BFHE 205, 249 ff., juris; BFH, Beschl. v. 7.2.2007, V B 161/05, V B 162/05, juris) rechtlich nicht um bloße Obliegenheiten, sondern um abgaberechtliche Pflichten handelt, kann nicht bezweifelt werden und wurde auch durch die neuere Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ausdrücklich bestätigt (vgl. hierzu ausführlich OVG Hamburg, Beschl. v. 24.6.2009, 3 Bs 57/09).
  • VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09

    Zuverlässigkeit eines Taxiunternehmers - abgabenrechtliche Verpflichtungen, …

    Auszug aus VG Hamburg, 07.01.2010 - 5 E 3286/09
    Wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache darf die Antragsgegnerin zwar nicht zur Erteilung der Genehmigung für die volle Dauer von fünf Jahren (§ 16 Abs. 3 PBefG) verpflichtet werden; es ist jedoch zulässig, die Genehmigung einstweilen auf ein oder 1 ½ Jahre zu befristen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2005, 1 Bs 200/05, juris; VG Hamburg, Beschl. v. 19.3.2009, 15 E 555/09, juris, Rn. 22).
  • VG Hamburg, 30.09.2024 - 5 E 4318/24

    Personenbeförderung; persönliche Zuverlässigkeit des Taxiunternehmers

    Das Personenbeförderungsrecht setzt insoweit keine Verurteilung voraus, wie sich im Umkehrschluss aus § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 PBZugV ergibt ( VG Hamburg, Beschl. v. 7.1.2010, 5 E 3286/09 , juris Rn. 14 ;… VG Köln, Urt. v. 4.10.2021, 18 K 6385/20, juris Rn. 58, 63;… VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 16.12.2014, 3 L 1063/14.NW, juris Rn. 73;… VG Berlin, Beschl. v. 10.8.2011, 11 L 352.11, juris Rn. 9).

    Vielmehr kommt der Beklagten und dem Verwaltungsgericht eine eigene, originäre Prüfungskompetenz zu (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.11.2008, 3 Bs 153/08, n. v.;… Beschl. v. 23.5.2007, 1 Bs 85/07, juris Rn. 7; VG Hamburg, Beschl. v. 7.1.2010, 5 E 3286/09 , juris Rn. 16 , jeweils in Bezug auf die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts).".

  • VG Düsseldorf, 25.08.2016 - 6 K 3287/16

    Fahrtenbuchauflage Verhältnismäßigkeit Taxiunternehmer Schichtzettel …

    Rn. 70 Vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 3 Bs 57/09 -, juris, Rn. 49; VG Hamburg, Beschluss vom 07. Januar 2010 - 5 E 3286/09 -, juris, Rn. 27.
  • VG Braunschweig, 17.10.2022 - 6 B 196/22

    Bargeld; Eigenkapitalbescheinigung; Fahrzeugwert; Forderungen; …

    Bestehen demgegenüber gewichtige Zweifel daran, dass der Antragsteller die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, kann eine einstweilige Anordnung zu seinen Gunsten nicht ergehen (…VGH Baden-Württemberg, B. v. 30.7.2018 - 9 S 1272/18 -, juris Rn. 7;… OEufach0000000078, B. v. 22.3.2018 - 1 B 26/18 -, juris Rn. 12;… OVG Hamburg, B. v. 3.11.2011 - 3 Bs 182/11 -, juris Rn. 6;… VG Berlin, B. v. 10.8.2011 - 11 L 352.11 -, juris Rn. 3, 5; VG Hamburg, B. v. 7.1.2010 - 5 E 3286/09 -, juris Rn. 6, 10;… Fielitz/Grätz, PBefG, Stand: 08/2022, § 15 Rn. 17;… Bauer, PBefG, § 15 Rn. 23; zur Krankenhaustransportgenehmigung Nds. OVG, B. v. 9.2.2021 - 13 ME 573/12 -, V. n. b.;… B. v. 3.5.2012 - 13 ME 9/12 - Rn. 6 f.).
  • VG Bremen, 25.04.2016 - 5 V 832/16

    Erteilung eines Personenbeförderungsscheins - Personenbeförderung; …

    Wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache darf die Antragsgegnerin zwar nicht zur Erteilung der Genehmigung für die volle Dauer von fünf Jahren (§ 16 Abs. 3 PBefG) verpflichtet werden; es ist jedoch zulässig, die Genehmigung zu befristen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 07. Januar 2010 - 5 E 3286/09 -, Rn. 6, juris m. w. N.).
  • VG Hannover, 28.06.2012 - 5 B 2928/12

    Genehmigung; laufendes Ermittlungsverfahren; persönliche Zuverlässigkeit; schwere …

    Soweit man diesen hohen Grad an Wahrscheinlichkeit noch nicht ausreichen lässt, um den Tatbestand der schweren abgabenrechtlichen Verstöße in § 1 Abs. 2 Nr. 2 d) PBZugV als erfüllt anzusehen, ist angesichts der vorhandenen Verdachtslage jedenfalls aufgrund der "Generalklausel" des § 1 Abs. 1 PBZugV von der Unzuverlässigkeit des Antragstellers auszugehen (so für einen "noch nicht nachgewiesenen abgabenrechtlichen Verstoß" auch: VG Hamburg, Beschl. v. 07.01.2010 - 5 E 3286/09 -, juris).
  • VG Hannover, 09.10.2020 - 5 A 2919/19

    Kosten für die Erteilung einer Taxenverkehrsgenehmigung

    (vgl. hierzu auch VG C-Stadt, Beschluss vom 7. Januar 2010 - 5 E 3286/09 -, juris).
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