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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 17.10.2024 - 5 E 4622/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,28381
VG Hamburg, 17.10.2024 - 5 E 4622/24 (https://dejure.org/2024,28381)
VG Hamburg, Entscheidung vom 17.10.2024 - 5 E 4622/24 (https://dejure.org/2024,28381)
VG Hamburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2024 - 5 E 4622/24 (https://dejure.org/2024,28381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 70 Abs 1 S 1 VwGO, § 81 Abs 1 S 1 VwGO, § 80b Abs 1 S 1 VwGO
    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen bestandskräftige Verwaltungsakte; Schriftformerfordernis bei Widerspruchseinlegung

  • RA Kotz

    Eingescannte Unterschrift wahrt nicht die Schriftform

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eingescannte Unterschrift wahrt nicht die Schriftform!

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (24)

  • VG Neustadt, 11.02.2021 - 4 K 758/20

    Übermittlung eines Widerspruchsschreibens als PDF-Datei

    Auszug aus VG Hamburg, 17.10.2024 - 5 E 4622/24
    Ein Rückgriff auf Rechtsprechungsgrundsätze, die entwickelt wurden, um bei Nutzung technischen Übermittlungsformen wie Telefax oder Computerfax die Einhaltung der Schriftform begründen zu können, kommt zur 'Heilung' von Mängeln der elektronischen Übermittlung i.S.d. § 3a Abs. 2 HmbVwVfG daher nicht in Betracht (vgl. VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 11.2.2021, 4 K 758/20.NW, BeckRS 2021, 2389, Rn. 34 ff.).

    Der mit diesem Verfahren verbundene Aufwand ist durch den damit verfolgten Zweck gerechtfertigt und erschwert den Zugang zu Rechtsschutz nicht in unzumutbarer Weise (vgl. VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 11.2.2021, 4 K 758/20.NW, BeckRS 2021, 2389, Rn. 36).

    Den besonderen Risiken der digitalen Form im Hinblick auf die Veränderbarkeit und die Urheberschaft von Dokumenten, denen der Gesetzgeber begegnen will, kann ein Ausdruck nicht in gleicher Weise Rechnung tragen wie eine Signatur (vgl. VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 11.2.2021, 4 K 758/20.NW, BeckRS 2021, 2389, Rn. 34 ff.; vgl. auch Müller, AnwBl 2016, 29).

    Für eine Rechtsfortbildung, wie sie mit dem Ziel, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, durch die - den Begriff der Schriftform erweiternde - Rechtsprechung zu Telefax und Computerfax erfolgt ist, besteht wegen der mittlerweile geschaffenen gesetzlichen Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr kein Bedürfnis und daher auch kein Raum mehr (vgl. VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 11.2.2021, 4 K 758/20.NW, BeckRS 2021, 2389, Rn. 34 ff.).

    Solche Unsicherheiten sind ebenso wenig hinzunehmen wie die oben beschriebenen Abstriche an die Sicherheitsanforderungen (…vgl. insgesamt BSG, Urt. v. 12.10.2016, B 4 AS 1/16 R, juris, Rn. 16 ff.; VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 11.2.2021, 4 K 758/20.NW, BeckRS 2021, 2389, Rn. 34 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2004 - 6 S 30/04

    Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines zweifellos verfristeten …

    Auszug aus VG Hamburg, 17.10.2024 - 5 E 4622/24
    Dies ist im Grundsatz allgemein anerkannt (…OVG Greifswald, Beschl. v. 14.12.2015, 5 M 303/15, juris Rn. 56, NordÖR 2016, 154;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.8.2012, 2 M 58/12, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Beschl. v. 3.6.2004, 6 S 30/04, juris Rn. 4 m. w. N.;… so für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach fruchtlosem Ablauf der Klagefrist: BVerwG, Beschl. v. 31.7.2006, 9 VR 11.06, juris Rn. 3;… vgl. Beschl. v. 29.10.2014, 7 VR 4.13, juris Rn. 7;… für einen verspäteten Widerspruch: Urt. v. 5.2.1965, VII C 154.64, juris Ls. 2, BVerwGE 20, 240).

    Rn. 20 Zu dem benannten Grundsatz wird zum Teil der Vorbehalt angebracht, dies gelte jedenfalls dann, wenn an der Verfristung kein vernünftiger Zweifel bestehen kann bzw. diese offensichtlich sei und auch eine Wiedereinsetzung offensichtlich nicht in Betracht komme (VGH Mannheim, Beschl. v. 3.6.2004, 6 S 30/04, juris Rn. 4).

    In einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes kann nicht prognostisch davon ausgegangen werden, dass die Behörde von dieser Rechtsmacht im Widerspruchsverfahren Gebrauch machen wird (VGH Mannheim, Beschl. v. 3.6.2004, 6 S 30/04, juris Rn. 5).

  • VG Hamburg, 05.06.2024 - 5 E 2003/24

    Betriebsuntersagung eines Carsharing-Kraftfahrzeuges mit digitaler Außenwerbung …

    Auszug aus VG Hamburg, 17.10.2024 - 5 E 4622/24
    Rn. 9 Einen Antrag der C. GmbH auf vorläufigen Rechtsschutz wegen des Hauptsacheverfahrens der Antragstellerin gegen die Betriebsuntersagung lehnte die Kammer als unzulässig ab ( VG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2024, 5 E 2003/24 , juris).

    Der Bescheid vom 8. März 2024 ist gegenüber der Antragstellerin unanfechtbar geworden ( VG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2024, 5 E 2003/24 , juris Rn. 16 -19).

    Rn. 36 Der Mangel der Form ist von der Antragsgegnerin nicht durch eine sachliche Bescheidung des unzulässigen Widerspruchs geheilt ( VG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2024, 5 E 2003/24 , juris Rn. 20 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2012 - 2 M 58/12

    Zulässigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Zweifel über die Verfristung …

    Auszug aus VG Hamburg, 17.10.2024 - 5 E 4622/24
    Anders als im Verfahren der Prozesskostenhilfe als einem Nebenverfahren (…vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. 10.8.2001, 2 BvR 569/01, juris Rn. 14) dürfen und müssen erforderlichenfalls auch schwierige Rechtsfragen im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes als einem Hauptverfahren - zumindest einstweilen - beantwortet werden (entgegen OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.8.2012, 2 M 58/12, juris Rn. 7).

    Dies ist im Grundsatz allgemein anerkannt (…OVG Greifswald, Beschl. v. 14.12.2015, 5 M 303/15, juris Rn. 56, NordÖR 2016, 154; OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.8.2012, 2 M 58/12, juris Rn. 6;… VGH Mannheim, Beschl. v. 3.6.2004, 6 S 30/04, juris Rn. 4 m. w. N.;… so für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach fruchtlosem Ablauf der Klagefrist: BVerwG, Beschl. v. 31.7.2006, 9 VR 11.06, juris Rn. 3;… vgl. Beschl. v. 29.10.2014, 7 VR 4.13, juris Rn. 7;… für einen verspäteten Widerspruch: Urt. v. 5.2.1965, VII C 154.64, juris Ls. 2, BVerwGE 20, 240).

    Zum Teil wird zudem die Auffassung vertreten, lasse sich die Frage, ob gegen einen Verwaltungsakt fristgerecht Widerspruch eingelegt worden ist, wegen Unklarheiten des Sachverhaltes oder der Notwendigkeit der Entscheidung schwieriger Rechtsfragen im Rahmen der summarischen Prüfung nicht entscheiden, sei ein Antrag auf Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und einer anschließenden Klage zulässig (OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.8.2012, 2 M 58/12, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Hamburg, 17.10.2024 - 5 E 4622/24
    Anders als im Verfahren der Prozesskostenhilfe als einem Nebenverfahren (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. 10.8.2001, 2 BvR 569/01, juris Rn. 14) dürfen und müssen erforderlichenfalls auch schwierige Rechtsfragen im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes als einem Hauptverfahren - zumindest einstweilen - beantwortet werden (…entgegen OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.8.2012, 2 M 58/12, juris Rn. 7).

    Anders als im Verfahren der Prozesskostenhilfe als einem Nebenverfahren (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. 10.8.2001, 2 BvR 569/01, juris Rn. 14) dürfen und müssen erforderlichenfalls auch schwierige Rechtsfragen im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes als einem Hauptverfahren - zumindest einstweilen - beantwortet werden.

  • OVG Hamburg, 15.07.2024 - 5 So 50/24

    Keine wirksame Klageerhebung durch Übersendung einer Datei mit einer Abbildung …

    Auszug aus VG Hamburg, 17.10.2024 - 5 E 4622/24
    Die Übermittlung einer Erklärung in einer an eine einfache E-Mail angehängten Datei wahrt die Schriftform nach § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht, auch wenn diese eine eingescannte Unterschrift erkennen lässt (wie OVG Hamburg, Beschl. v. 15.7.2024, 5 So 50/24 , juris Rn. 8 zum Schriftformerfordernis des § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

    Die Übermittlung einer Erklärung in einer an eine einfache E-Mail angehängten Datei wahrt die Schriftform nicht, auch wenn diese eine eingescannte Unterschrift erkennen lässt ( OVG Hamburg, Beschl. v. 15.7.2024, 5 So 50/24 , juris Rn. 8 : zum Schriftformerfordernis des § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

  • OVG Hamburg, 07.12.2023 - 6 So 46/23

    Duldungsanspruch einer alleinerziehenden Mutter einer freizügigkeitsberechtigten …

    Auszug aus VG Hamburg, 17.10.2024 - 5 E 4622/24
    Ein vorläufiger Rechtsschutzantrag ist unzulässig, wenn die angegriffene Verfügung bestandskräftig ist (wie OVG Hamburg, Beschl. v. 7.12.2023, 6 So 46/23 , juris).

    Rn. 19 Ein vorläufiger Rechtsschutzantrag ist unzulässig, wenn die angegriffene Verfügung bestandskräftig ist ( OVG Hamburg, Beschl. v. 7.12.2023, 6 So 46/23 , n. v.).

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 1/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Berufungsschrift in elektronischer …

    Auszug aus VG Hamburg, 17.10.2024 - 5 E 4622/24
    Solche Unsicherheiten sind ebenso wenig hinzunehmen wie die oben beschriebenen Abstriche an die Sicherheitsanforderungen (vgl. insgesamt BSG, Urt. v. 12.10.2016, B 4 AS 1/16 R, juris, Rn. 16 ff.;… VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 11.2.2021, 4 K 758/20.NW, BeckRS 2021, 2389, Rn. 34 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2022 - 1 M 43/22

    Widerspruchsschreiben in Gestalt einer PDF-Datei

    Auszug aus VG Hamburg, 17.10.2024 - 5 E 4622/24
    Soweit die Antragstellerin darüber im Unklaren gewesen sein sollte, welche Anforderungen das Gesetz in § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO insbesondere an die Tatbestandsvarianten "schriftlich" oder in "elektronischer Form" stellt, hätte es ihr oblegen, sich durch Nachfrage bei der Antragstellerin oder anwaltliche Beratung zu informieren (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 14.6.2022, 1 M 43/22, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung - Anforderungen an die Form eines …

    Auszug aus VG Hamburg, 17.10.2024 - 5 E 4622/24
    Über die erforderliche Form des Widerspruchs muss nicht belehrt werden (BVerwG, Urt. v. 27.2.1976, IV C 74.74, juris Ls. 2, BVerwGE 50, 248).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - 14 A 2435/14

    Wahrung der Schriftform durch ein unterschriebenes, eingescanntes und per E-Mail …

  • OVG Sachsen, 19.10.2015 - 5 D 55/14

    Beschwerdeschreiben; Schriftform; PDF-Datei; elektronisches Dokument; …

  • BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65

    Schriftform des Widerspruchs - Recht der amtsenthobenen Beamten - Entlassungsgeld …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 801/11

    Berufung per e-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur mit eingescannter …

  • LSG Hessen, 31.03.2016 - L 6 AS 247/15

    Sozialgerichtliches Verfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2024 - 19 E 282/24

    Schriftformerfordernis eines Prozesskostenhilfeantrag

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …

  • VG Hamburg, 31.07.2023 - 3 K 1110/23

    Unzulässigkeit der Erhebung eines Widerspruchs per E-Mail

  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende …

  • BVerwG, 29.10.2014 - 7 VR 4.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Fahrrinne …

  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65

    Entfallen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei dessen …

  • BVerwG, 31.07.2006 - 9 VR 11.06

    Einstweilige Anordnung; Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses; …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2015 - 5 M 303/15

    Neubau der B 198 Ortsumgehung Mirow; Erschwerung der Klageerhebung mangels …

  • BVerwG, 05.02.1965 - VII C 154.64

    Bedeutung des Bescheides über die Einberufung zum Wehrdienst - Aufschiebende …

  • VG Hamburg, 09.12.2024 - 5 E 5778/24

    Zur Frage, ob es sich bei "Digital-out-of-Home"(DOOH)-Systemen um lichttechnische …

    Auf die Betriebsuntersagung an diesem Fahrzeug bezogene Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz der A.-GmbH bzw. der Antragstellerin führten nicht zum Erfolg (Ablehnung in erster Instanz jeweils als unzulässig, Verfahrenseinstellung jeweils nach Rücknahme in zweiter Instanz: VG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2024, 5 E 2003/24 , juris, OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2024, 4 Bs 69/24, n. v., bzw. VG Hamburg, Beschl. v. 17.10.2024, 5 E 4622/24 , juris, OVG Hamburg, Beschl. v. 10.11.2024, 4 Bs 140/24, n. v.).
  • OVG Hamburg, 17.04.2025 - 4 Bs 165/24

    Straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit des Digital out of home

    GmbH und der Antragstellerin wurden als unzulässig abgelehnt ( 5 E 2003/24 und 5 E 4622/24 ).

    Zudem geht die Antragstellerin nach ihrem gesamten erst- und zweitinstanzlichen Vorbringen (auch in den früheren Verfahren 5 E 2003/24 und 5 E 4622/24 ) davon aus, dass der Einbau des Systems nach der Vorschrift des § 49a Abs. 1 Satz 2 StVZO zulässig ist und ihre 518 Fahrzeuge mit diesem System bestückt werden können.

  • VG Frankfurt/Main, 28.07.2025 - 7 L 2023/25
    Dabei müssen erforderlichenfalls auch schwierige Rechtsfragen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden werden (vgl. auch VG Hamburg, Beschluss vom 17.10.2024 - 5 E 4622/24 -, juris, Rn. 21).

    Rn. 54 Ausgehend davon werden die von der Antragstellerin als Anhang einer "sicheren E-Mail" übersandten Widerspruchsschreiben den Anforderungen an die Schriftform nicht gerecht (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 03.06.2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 3 f.; Sächs. OVG…, Beschluss vom 19.10.2015 - 5 D 55/14 -, juris, Rn. 7 f.; VG Hamburg, Beschluss vom 17.10.2024 - 5 E 4622/24 -, juris, Rn. 28 f. jeweils zur einfachen E-Mail; vgl. auch bereits Hess. VGH, Beschluss vom 03.11.2005 - 1 TG 1668/05 -, juris).

  • VG Gera, 30.09.2025 - 6 K 1005/24

    Heranziehung zum jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag; erneute Mitteilungspflicht …

    Rn. 32 Im Übrigen steht der formgerechten Erhebung des Widerspruchs auch nicht entgegen, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers die Widerspruchsschrift durch handschriftlich unterschriebenes Telefax übermittelt hat (siehe nur VG Hamburg, Beschl. v. 17.10.2024 - 5 E 4622/24 = BeckRS 2024, 28063 Rn. 26;… Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 70 Rn. 2).
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