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| VG Meiningen, 06.09.2000 - 5 E 708/00.Me |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Einstweilige Anordnung zur baurechtlichen Genehmigung der Nutzung eines Platzes als Festplatz; Zumutung einer höheren Lärmbelästigung bei Traditionsveranstaltungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81
Glockenläuten
Auszug aus VG Meiningen, 06.09.2000 - 5 E 708/00
Bei dem Festplatz handelt es sich um eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1, 3 Abs. 5 Nr. 1 BlmSchG, da hier ein weiter Anlagenbegriff anzuwenden ist (vgl. z. B. BVerwGE 68, 62, 67) [BVerwG 07.10.1983 - 7 C 44/81]. - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VG Meiningen, 06.09.2000 - 5 E 708/00
Eine Ausnahme hiervon greift nur dann ein, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und bei Nichterfüllen dieses Anspruches mittels Erlasses einer solchen Eilentscheidung dem jeweiligen Antragsteller schwere, unzumutbare und andere nicht abwendbare Nachteile drohen (vgl. BVerfG, B. v. 25.10.1988, NJW 1989, 827 [BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88]; ThürOVG, B. v. 10.05.1996, Az.: 2 EO 3 26/96). - VGH Bayern, 22.10.1998 - 22 B 98.602
Auszug aus VG Meiningen, 06.09.2000 - 5 E 708/00
Dabei können die einschlägigen technischen Regelwerke als Orientierungsrahmen dienen, dürfen aber nicht schematisch angewandt werden, sondern lassen Raum für die Berücksichtigung der besonderen Seltenheit oder auch der herausragenden Besonderheit einer Veranstaltung (BayVGH, U. v. 22.10.1998, NVwZ 1999, 555 - hinsichtlich einer Entscheidung nach § 12 Gaststättengesetz). - OVG Sachsen, 06.05.1993 - 1 S 104/93
Zustellungsurkunde; Zustellungsempfänger; Rechtsmittelfrist; Einstweilige …
Auszug aus VG Meiningen, 06.09.2000 - 5 E 708/00
Dagegen wenden sich vor allem der Hessische VGH (BRS 27 Nr. 150), das Sächsische OVG (SächsVBl. 1993, 207) und der VGH Baden-Württemberg (VGH BW LS 1992, Beilage 7, B 3).
- VG Schleswig, 22.05.2002 - 12 A 4/02
Immissionsschutz, Volksfest, Freizeitlärmrichtlinie SH
Das gilt auch für Lärmstörungen, die von gelegentlich veranstalteten Volksfesten und Jahrmärkten ausgehen (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 14.11.1995 - 1 BA 13/95 - NVwZ-RR 1997, 165; VG Meiningen, Urteil vom 6.9.2000 - 5 E 708/00.Me - GewArch 2001, 86). - VG Meiningen, 27.09.2001 - 5 E 694/01
Rechtsverletzug durch Verkürzung der Sperrzeit ; Beurteilungspegel für …
Dabei verkennt die Kammer nicht, dass die TA-Lärm für Veranstaltungen der vorliegenden Art. gemäß Ziff. 1 nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl. B. v. 06.09.2000, 5 E 708/00.Me), doch stellt sie als neuestes und modernstes Regelwerk eine geeignete Grundlage für die zu treffende Entscheidung dar.
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