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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 27.10.2006 - 5 E 787/05 (3)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18975
VG Darmstadt, 27.10.2006 - 5 E 787/05 (3) (https://dejure.org/2006,18975)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 27.10.2006 - 5 E 787/05 (3) (https://dejure.org/2006,18975)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - 5 E 787/05 (3) (https://dejure.org/2006,18975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kostenerstattung - Keine Beschränkung der Analogabrechnung der SDA-Technik auf den 1,5-fachen Satz

  • IWW (Kurzinformation)

    Beihilfe - Erlassen zur Beschränkung auf den Faktor 1,5 bei der SDA-Technik fehlt die Rechtsgrundlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 620
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95

    Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der …

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.10.2006 - 5 E 787/05
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass Beschränkungen der Beihilfefähigkeit bei unklaren, aber vertretbaren Auslegungen der Gebührenordnungen dem Beihilfeberechtigten vor der Behandlung zur Kenntnis zu bringen sind, damit dieser sich auf eine von ihm selbst zu tragende Kostenlast einstellen kann ( BVerwG, Urt. v. 30.05.1996 ? 2 C 10.05 ? NJW 1996, 3094 ).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 10.05

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten, …

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.10.2006 - 5 E 787/05
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass Beschränkungen der Beihilfefähigkeit bei unklaren, aber vertretbaren Auslegungen der Gebührenordnungen dem Beihilfeberechtigten vor der Behandlung zur Kenntnis zu bringen sind, damit dieser sich auf eine von ihm selbst zu tragende Kostenlast einstellen kann ( BVerwG, Urt. v. 30.05.1996 ? 2 C 10.05 ? NJW 1996, 3094 ).
  • LG Frankfurt/Main, 24.11.2004 - 16 S 173/99

    Zahnärztliche Vergütung für die sog. Dentin-Adhäsiv-Bonding-Mehrschicht-Technik

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.10.2006 - 5 E 787/05
    Spätestens seit der grundlegenden, den Beteiligten bekannten Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24.11.2004 ? 2-16 S 173/99 ? ist geklärt, dass die Versorgung eines Zahnes mit der dentin-adhäsiven Mehrschichttechnik in der gegenwärtig praktizierten Ausgestaltung erst nach In-Kraft-Treten der GOZ Mitte der 90er Jahre zur Praxisreife gelangte und vom Sach- und Zeitaufwand mit der einer Inlayversorgung eines Zahnes vergleichbar ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 4 S 2090/05

    Keine Begründungspflicht für den 2,3fachen Gebührensatz bei dentin-adhäsiven …

    Dies entspricht der neueren, auch obergerichtlichen Rechtsprechung (Bayer. VGH, Urteil vom 30.05.2006 - 14 BV 02.2643 -, Juris; OVG Münster, Beschluss vom 08.03.2006 - 6 A 2970/04 -, Juris; VG Darmstadt, Urteil vom 27.10.2006 - 5 E 787/05 -, IÖD 2007, 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09

    Zur Rechtmäßigkeit einer Satzungsbestimmung der Postbeamtenkrankenkasse, die den …

    Daher stellen ihre Leistungsmitteilungen - soweit sie die Beihilfe betreffen - Beihilfefestsetzungsbescheide des Dienstherrn dar (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 27.10.2006 - 5 E 787/05 - NVwZ-RR 2007, 620).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2009 - 4 N 109.07

    Beihilfe: Steigerungsfaktor bei Aufwendungen für dentin-adhäsive …

    Insbesondere fehlt eine Auseinandersetzung mit dem naheliegenden Einwand, dass auch eine einstündige Inlay-Versorgung einen Steigerungssatz von mehr als 1, 5 rechtfertigen würde (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 27. Oktober 2006 - 5 E 787/05 -, juris Rn. 33).
  • VG Minden, 02.05.2007 - 4 K 787/06

    Beurteilung der Angemessenheit in Bezug auf Aufwendungen für zahnärztliche …

    Rn. 27 Vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2004 - 2-16 S 173/99 - VG Darmstadt, Urteil vom 27.10.2006 - 5 E 787/05 (3) - ZBR 2007, 103 ff.
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