Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 11.03.2005 - 5 E 806/03.A (3) |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Aachen, 07.07.2006 - 6 K 4001/04
Türkei, Kurden, exilpolitische Betätigung, Mitglieder, Vorstandsmitglieder, …
Rn. 98 Vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 11. März 2005 - 5 E 806/03.A -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 2. März 2005 - 4 A 38/03 - juris; Funke-Kaiser, in: Gemeinschaftskommentar zum AsylVfG, Band 2, Loseblatt, Stand Februar 2006, § 28 Rn. 49.1; siehe ferner zur Auslegung des § 28 Abs. 2 AsylVfG: VG Stuttgart, Urteil vom 18. April 2005 - A 11 K 12040/03 -, juris, demzufolge § 60 Abs. 1 AufenthG durch die Regel des § 28 Abs. 2 AsylVfG dann nicht ausgeschlossen sein könne, wenn Art. 33 Abs. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention - GFK -), einer Abschiebung entgegen stehe; sowie Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage 2005, § 28 AsylVfG Rn. 22, demzufolge sich eine verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 2 AsylVfG nur dadurch gewährleisten lasse, dass der Regelfall restriktiv ausgelegt und auf den Fall reduziert werde, dass ein offensichtlicher Missbrauch vorliege; OVG NRW, Urteil vom 12. Juli 2005 - 8 A 780/04.A -, juris, lässt offen, in welchen Fällen ein ausnahmsweises Abweichen von dem gesetzlichen Regelfall in Betracht kommt, jedenfalls ermögliche § 28 Abs. 2 AsylVfG lediglich ein Abweichen zugunsten des Schutzsuchenden.
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