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| BVerwG, 23.12.1975 - 5 ER 228.75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 22.05.1975 - VII OE 56/74
- BVerwG, 23.12.1975 - 5 ER 228.75
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.12.1975 - 5 ER 228.75
Zur Bedeutung der Vorschrift, daß vor der Erlaß des Widerspruchsbescheides in den in § 114 Abs. 2 BSHG genannten Fällen sozialerfahrene Personen beratend zu beteiligen sind, hat sich das Bundesverwaltungsgericht wiederholt geäußert (BVerwGE 21, 208 u.ö.). - BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus BVerwG, 23.12.1975 - 5 ER 228.75
Zur Bemessung laufender Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen nach Regelsätzen (§ 22 BSHG in Verbindung mit der Regelsatzverordnung) hat das Bundesverwaltungsgericht gerade unter Berücksichtigung des materiellen Gebots des Bundessozialhilfegesetzes, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG), bereits ausführlich Stellung genommen (BVerwGE 25, 307). - BVerwG, 17.05.1973 - II C 16.71
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Grenzen zulässiger Überbesetzung von …
Auszug aus BVerwG, 23.12.1975 - 5 ER 228.75
Die Ausführungen zur vorschriftsmäßigen Besatzung des Berufungsgerichts, ferner dazu, welches Gericht für die Entscheidung über die Ablehnungsgesuche des Klägers zuständig gewesen sei, und dazu, ob wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnte Richter entschieden hätten, hat der Kläger in gleicher Weise in dem seine Entlassung aus dem Beamten Verhältnis betreffenden, beim Bundesverwaltungsgericht unter BVerwG II C 16.71 anhängig gewesenen Rechtsstreit gemacht.
- BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum …
Dies entspricht - unbeschadet des Beschlusses des Senats vom 25. Januar 1988 - BVerwG 5 B 96.87 - (Buchholz 436.0 § 22 BSHG Nr. 5 = NDV 1988, 284), wonach ein Verwaltungsgericht einen Träger der Sozialhilfe nicht außerhalb des Anwendungsbereichs des § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG zu einer Hilfeleistung verpflichten könnte, die regelmäßig die Regelsatzhilfe übersteigt - der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. bereits BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66] sowie Beschlüsse vom 23. Dezember 1975 - BVerwG 5 ER 228.75 -und vom 17. März 1986 - BVerwG 5 B 126.85 - <ZfS 1986, 277 = ZfSH/SGB 1986, 507>). - BVerwG, 17.03.1986 - 5 B 126.85
Bemessung laufender Leistungen zum Lebensunterhalt - Grundlage für die Bestimmung …
Hieran anknüpfend hat es im Beschluß vom 23. Dezember 1975 (BVerwG 5 ER 228.75 - Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Heft 57, S. 26) ausgeführt: Durch die ständige Beobachtung der Verbrauchergewohnheiten, durch ernährungsphysiologische Erhebungen, um den Umfang des Warenkorbs als Grundlage für die Bestimmung der Regelsätze den veränderten Lebensverhältnissen anpassen zu können, und durch die nach § 22 Abs. 3 BSHG gebotene Anpassung der Regelsätze an die gestiegenen Lebenshaltungskosten ist sichergestellt, daß der notwendige Lebensbedarf im Regelfall gewährleistet wird. - BVerwG, 11.08.1975 - 5 ER 301.75
Rechtsmittel
Der Antragsteller hat um das Armenrecht und die Beiordnung eines Rechtsanwalts nachgesucht, um gegen das genannte Urteil Nichtzulassungsbeschwerde und Revision einlegen zu können (siehe BVerwG V ER 228.75).
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