Rechtsprechung
| BVerwG, 25.09.1972 - V ER 247.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Säumigkeit der Behörde bei der Gewährung von Sozialhilfe
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66
Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf
Auszug aus BVerwG, 25.09.1972 - V ER 247.72
Zu Unrecht beruft sich die Klägerin demgegenüber auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1967 (BVerwGE 26, 217). - BVerwG, 10.11.1965 - V C 104.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.09.1972 - V ER 247.72
Das Urteil des Berufungsgerichts weicht auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. November 1965 (BVerwGE 22, 319 = FEVS 12, 41) ab.
- BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit
Hiervon abgesehen ist der Hinweis angebracht, daß das Bundesverwaltungsgericht, in dessen Rechtsprechung der Begriff "säumiges Verhalten" zunächst nicht näher bestimmt worden war (vgl. BVerwGE 21, 274 [281]), im Beschluß vom 25. September 1972 - BVerwG 5 ER 247.72 - ausgeführt hat, säumig sei die Behörde nicht schon dann, wenn sie in Verkennung der Rechtslage Sozialhilfe abgelehnt habe, sondern erst dann, wenn sie einen gerichtlich zuerkannten Anspruch nicht befriedige. - BVerwG, 12.07.1974 - V ER 263.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Die im Beschluß des erkennenden Senats vom 25. September 1972 - BVerwG V ER 247.72 - aufgeworfene Frage, ob Hilfe noch nachträglich geleistet werden muß, wenn die rechtzeitige Hilfe absichtlich oder gar arglistig und betrügerisch vorenthalten worden ist, stellt sich auch in diesem Verfahren nicht.Wie dem Beschluß des erkennenden Senats vom 25. September 1972 in der Sache BVerwG V ER 247.72 zu entnehmen ist, handelte es sich insoweit um unsubstautiierte Bemerkungen, deren Verwertung im früheren Rechtsstreit nicht geeignet war.
- BVerwG, 29.07.1982 - 5 B 27.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diesen Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben (BVerwGE 20, 113; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]; Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG 5 C 0193.66 - FEVS 14, 361 - Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 130.69 - BVerwGE 40, 343; Beschluß vom 25. September 1972 - BVerwG 5 ER 247.72 -). - BVerwG, 06.08.1982 - 5 B 137.81
Übertragung der Grundsätze des allgemeinen Fürsorgerechts auf die …
Gerade hier greift der Grundsatz, daß Hilfe für die Vergangenheit regelmäßig nicht verlangt werden kann, ein (vgl. Beschluß vom 25. September 1972 - BVerwG 5 ER 247.72 -).
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