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Weitere Entscheidung unten: VG Saarlouis, 28.04.2005

Rechtsprechung
   AG Ludwigslust, 29.12.2004 - 5 F 31/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27223
AG Ludwigslust, 29.12.2004 - 5 F 31/04 (https://dejure.org/2004,27223)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 29.12.2004 - 5 F 31/04 (https://dejure.org/2004,27223)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - 5 F 31/04 (https://dejure.org/2004,27223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1111
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 28.11.2002 - 10 UF 569/02

    Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder nach Tod eines Elternteils; Erhöhung des …

    Auszug aus AG Ludwigslust, 29.12.2004 - 5 F 31/04
    Die selbständige Erwerbstätigkeit des Beklagten kann angesichts des ungedeckten Mindestbedarfes der Klägerin auch nicht etwa im Hinblick auf seine Behinderung als überobligatorisch angesehen werden, zumal der Beklagte auch keine volle Erwerbsunfähigkeit geltend macht (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2003, 364 [OLG Dresden 28.11.2002 - 10 UF 569/02] zum Erfordernis der Fortführung einer selbständigen Tätigkeit nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters).
  • AG Weilburg, 05.11.1993 - 2 F 502/92

    Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen nachehelichen Unterhalt; Anforderungen …

    Auszug aus AG Ludwigslust, 29.12.2004 - 5 F 31/04
    Zwar könnte angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktlage bei einem Unterhaltspflichtigen im Alter des Beklagten von 44 Jahren und einem Behinderungsgrad von 70 % bei den damit zweifellos einhergehenden Einschränkungen unabhängig von der Erfüllung der üblichen Bewerbungsbemühungen davon auszugehen sein, daß er eine abhängige Tätigkeit nicht zu erlangen vermag; nicht zuletzt unter Berücksichtigung der aktuellen Diskussion zum Kündigungsschutz muß dabei ins Gewicht fallen, daß ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis mit dem Beklagten aufgrund der bestehenden Schwerbehinderung nicht ohne weiteres hätte auflösen können (vgl. AG Weilburg NJW-RR 1995, 3 [AG Weilburg 05.11.1993 - 2 F 502/92 UE] ).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2008 - 5 UF 197/07

    Kindesunterhalt: Leistungs(un-)fähigkeit unter Berücksichtigung der gesteigerten …

    Die Gehörlosigkeit und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen der Kommunikation reduzieren ihre Vermittelbarkeit ebenso wie die Einschränkungen des Kündigungsrechts gegenüber Schwerbehinderten (vergleiche Amtsgericht Ludwigslust FamRZ 2005, 1111; Amtsgericht Weilburg FamRZ 1995, 97).In den für die Beklagte zugänglichen Arbeitsbereichen verdrängen ferner Leiharbeitsverträge zunehmend reguläre Beschäftigungsverhältnisse, was eine weitere Reduzierung der ausbezahlten Löhne zur Folge hat.
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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 28.04.2005 - 5 F 31/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,56449
VG Saarlouis, 28.04.2005 - 5 F 31/04 (https://dejure.org/2005,56449)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 28.04.2005 - 5 F 31/04 (https://dejure.org/2005,56449)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 28. April 2005 - 5 F 31/04 (https://dejure.org/2005,56449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03
    Auszug aus VG Saarlouis, 28.04.2005 - 5 F 31/04
    Die Berufung gegen das Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Urteil vom 21.04.2004 unter der Geschäftsnummer 2 R 22/03 zurückgewiesen.

    Wie bereits mehrfach von dem erkennenden Gericht (…vgl. z.B. Beschluss vom 22.01.2004, a.a.O, m.w.N.) und dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden wurde (vgl. z.B. Urteil vom 21.04.2004 - 2 R 22/03 -), stellt die von den Antragstellern angegriffene Verwaltungsentscheidung einen die Beigeladene begünstigenden Verwaltungsakt mit Drittwirkung dar.

    zum Vorstehenden OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.08.2001, a.a.O., m.w.N. und Urteil vom 21.04,2004 -2 R 22/03 -.

    Für die Beurteilung der Bergschadensrelevanz eines Abbauvorhabens ist nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 22.08.2001, a.a.O. und Urteil vom 21.04.2004 - 2 R 22/03 -) davon auszugehen, dass das absolute Senkungsmaß für die Frage der Schadensträchtigkeit eher wenig aussagekräftig ist.

    Auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes betrachtet Herrn Prof. Kratzsch als sachkundig insbesondere hinsichtlich der Einschätzung von Schäden als Folgen des Bergbaus im Westfeld (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.04.2004 - 2 R 22/03 -).

    Wie das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Urteil vom 21.04.2004 (2 R 22/03) umfassend dargelegt hat, gewährleistet das Vorausberechnungsverfahren Cadberg bei ständiger Kontrolle und Anpassung der Parameter hinreichend sichere Voraussagen zum maßgeblichen Zeitpunkt und es ist insbesondere nicht ersichtlich, dass deutlich geeignetere Vorausberechnungsverfahren hätten eingesetzt werden können.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sowohl das erkennende Gericht als auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in ständiger Rechtsprechung zum Kohleabbau im Westfeld die Ansicht vertreten, dass hierdurch keine öffentlich-rechtlich geschützten Rechte der Oberflächeneigentümer verletzt werden, Insbesondere ist in den Urteilen des Gerichts vom 13.03.2003 - 2 K 50/02 - und des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 21.04.2004 - 2 R 22/03 - festgestellt worden, dass durch die Zulassung des Abbaus in den Streben, die jetzt Gegenstand des Zulassungsverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht ist, keine Rechte des Antragstellers zu 1) verletzt werden.

    Weil der bisherige Abbau in den Flözen 1 und 2 des Westfeldes im Bruchbau vorgenommen worden ist, ist ein Wechsel des Abbaus zum Blasversatz auf Grund der geologischen Gegebenheiten nicht mehr möglich (vgl. gutachterliche Stellungnahme Prof. Wilke "Notwendigkeit und optimale Ausgestaltung des Kohleabbaus im Westfeld des Bergwerkes Warndt/Luisenthal"), weil es technisch nicht möglich ist, den bereits im sogenannten fallenden Verfahren betriebenen Abbau der Flöze 1 und 2 auf Blasversatz umzustellen, da für den Einsatz von Blasversatz technisch der sogenannte streichende Abbau erforderlich ist (vgl. auch Prof. Kratzsch, Ergänzungsgutachten vom Juli 1999 und OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.04.2004 -2 R 22/03-).

  • VG Saarlouis, 13.03.2003 - 2 K 50/02
    Auszug aus VG Saarlouis, 28.04.2005 - 5 F 31/04
    Die Klage des Antragstellers zu 2) gegen diese Sonderbetriebsplanzulassung wurde mit Urteil vom 13.03.2003 - 2 K 50/02 - abgewiesen.

    Denn wie das erkennende Gericht (vgl. Urteil vom 13.03.2003 -2 K 50/02 - und Beschluss vom 22.01.2004, jeweils m.w.N.) und das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (…vgl. Beschluss vom 22.08.2001, a.a.O.) bereits mehrfach entschieden haben, ist diese Vorschrift gerade nicht drittschützend.

    Hinsichtlich der vom Sachverständigen Prof. Kratzsch erstellten Gutachten und Stellungnahmen ist festzustellen, dass dieser Sachverständige dem Gericht durchaus als sachkundig vertraut ist (vgl. bereits VG des Saarlandes, Urteil vom 12.09.1996 - 2 K 333/94 - sowie vom 13.03.2003 - 2 K 50/02 -).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sowohl das erkennende Gericht als auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in ständiger Rechtsprechung zum Kohleabbau im Westfeld die Ansicht vertreten, dass hierdurch keine öffentlich-rechtlich geschützten Rechte der Oberflächeneigentümer verletzt werden, Insbesondere ist in den Urteilen des Gerichts vom 13.03.2003 - 2 K 50/02 - und des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 21.04.2004 - 2 R 22/03 - festgestellt worden, dass durch die Zulassung des Abbaus in den Streben, die jetzt Gegenstand des Zulassungsverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht ist, keine Rechte des Antragstellers zu 1) verletzt werden.

  • OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 26/03

    Rahmenbetriebsplan; Planfeststellung; Oberflächeneigentümer; Klagebefugnis

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.04.2005 - 5 F 31/04
    Deshalb ist nur ergänzend darauf hinzuweisen, dass sowohl das erkennende Gericht (vgl. Urteil vom 31.07.2003 - 2 K 127/01 -) als auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (vgl. Urteil vom 21.04.2001 - 2 R 26/03 -) der Überzeugung sind, das durch den Rahmenbetriebsplan keine Rechte der Oberflächeneigentümer betroffen werden und sie deshalb dagegen keinen gerichtlichen Rechtsschutz erlangen können.

    Die Gesundheitsbelange von Oberflächeneigentümern unterfallen wegen des in der Nebenbestimmung Nr. 1 Planfeststellungsbeschlusses für den Rahmenbetriebsplan enthaltenen Vorbehalts der Prüfung in dem gegen die Sonderbetriebsplanzulassung gerichteten Verwaltungsrechtsstreit (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.04.2004 - 2 R 26/03 -, m.w.N.).

  • OVG Saarland, 01.09.1998 - 2 R 4/98

    Oberflächeneigentümer; Bergbehörde; Zulassung eines Sonderbetriebsplanes; …

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.04.2005 - 5 F 31/04
    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat allerdings diese Kriterien als nicht abschließend ("insbesondere") angesehen und vor allem der Behörde die Befugnis abgesprochen, unter Berufung auf diesen Katalog den Kreis der zu beteiligenden Oberflächeneigentümer in einer der gerichtlichen Nachprüfung entzogenen Weise abschließend zu bestimmen (vgl. Urteil vom 01.09.1998 -2 R 4 /98 -, ZfB 1998, 171).

    zum Vorstehenden OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.08.2001, a.a.O., m.w.N. und Urteil vom 01.09.1998, a.a.O..

  • VG Saarlouis, 12.09.1996 - 2 K 333/94
    Auszug aus VG Saarlouis, 28.04.2005 - 5 F 31/04
    Hinsichtlich der vom Sachverständigen Prof. Kratzsch erstellten Gutachten und Stellungnahmen ist festzustellen, dass dieser Sachverständige dem Gericht durchaus als sachkundig vertraut ist (vgl. bereits VG des Saarlandes, Urteil vom 12.09.1996 - 2 K 333/94 - sowie vom 13.03.2003 - 2 K 50/02 -).
  • OVG Saarland, 20.04.1994 - 8 W 87/93

    Bergbau; Kosten; Betriebswirtschaftlicher Gewinnungsvorteil; Steinkohle; Bergbau; …

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.04.2005 - 5 F 31/04
    schon OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.04.1994 - 8 W 87/93 -, a.a.O., der ebenfalls das Westfeld des Bergwerks Warndt/Luisenthal der Beigeladenen betrifft; vgl. auch Prof. Kratzsch, a.a.O., S. 558 ("Die Schieflage. bietet sich als Kriterium für den zu erwartenden Schadensgrad an.").
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz - …

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.04.2005 - 5 F 31/04
    Denn nach den Grundsätzen des sogenannten Moers-Kapellen-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16.03.1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329 = ZfB 1989, 199) gebietet es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass derjenige Oberflächeneigentümer, der mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt der Zulassung des Betriebsplanes Beeinträchtigung von "einigem Gewicht" und damit Schäden zu erwarten hat, die über das kleine und mittlere Maß hinausgehen, die Gelegenheit erhält, sich vor der Behördenentscheidung mit Einwendungen zu Gehör zu bringen, die dann in eine Abwägung mit den für die bergbauliche Maßnahme sprechenden Belangen einzustellen ist Dies muss jedoch nicht im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen, Vielmehr wäre es ausreichend, wenn nur diejenigen Oberflächeneigentümer an dem Verfahren beteiligt würden, bei denen nach den gestellten Prognosen entsprechende Schäden zu erwarten sind.
  • BVerwG, 15.06.2005 - 7 B 126.04

    Frage nach einer Prüfung von Belangen eines Oberflächeneigentümers gegenüber …

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.04.2005 - 5 F 31/04
    Gegen die Nichtzulassung der Revision ist beim Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde - 7 B 126.04 -anhängig.
  • BVerwG, 05.01.1998 - 4 B 43.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Oberflächeneigentümers gegen …

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.04.2005 - 5 F 31/04
    Dieser Rahmenbetriebsplan wurde rechtskräftig, nachdem die dagegen gerichteten Klagen durch Urteile der Kammer vom 11.05.1995 (- 2 K 79/92 -, ZfB 1995, 207) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.11.1996 (- 9 R 1/96 -, ZfB 1997, 45) abgewiesen wurden und die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.01.1998 (- 4 B 43.97 -, ZfB 1998, 30) zurückgewiesen wurde.
  • OVG Saarland, 25.11.1996 - 9 R 1/96

    Rechtsschutz; Oberflächeneigentümer; Rahmenbetriebsplanzulassungsverfahren; …

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.04.2005 - 5 F 31/04
    Dieser Rahmenbetriebsplan wurde rechtskräftig, nachdem die dagegen gerichteten Klagen durch Urteile der Kammer vom 11.05.1995 (- 2 K 79/92 -, ZfB 1995, 207) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.11.1996 (- 9 R 1/96 -, ZfB 1997, 45) abgewiesen wurden und die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.01.1998 (- 4 B 43.97 -, ZfB 1998, 30) zurückgewiesen wurde.
  • VG Saarlouis, 11.05.1995 - 2 K 79/92
  • VG Saarlouis, 06.02.2002 - 2 F 76/01
  • VG Saarlouis, 24.11.2004 - 5 K 4/04
  • VG Saarlouis, 28.06.2010 - 5 L 2143/09

    Erfolgloses Eilrechtsschutzverfahren von Oberflächeneigentümern gegen …

    Rn. 53 vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 01.09.1998 - 2 R 4 /98 - ZfB 1998, 171; VG des Saarlandes, Urteil vom 28.08.2003 - 2 K 56/02 - ZfB 2003, 293 und Beschluss vom 28.04.2005 - 5 F 31/04 - ZfB 2006, 212 sowie zuletzt Beschlüsse vom 02.07.2009 , a.a.O.
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