Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 21.12.2006 - 5 G 2478/06 (3) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1986 - 1 B 1160/86
Neubescheidung; Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Anspruch
Auszug aus VG Darmstadt, 21.12.2006 - 5 G 2478/06
Eine Ruhestandsversetzung kann, anders als die Übertragung eines anderen Dienstpostens (vgl. hierzu OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 19.12.1986 - 1 B 1160/86 - NJW 1988, 89 f. [OVG Nordrhein-Westfalen 19.12.1986 - 1 B 1160/86] ), als statusverändernde Maßnahme nicht mehr rückgängig gemacht werden, wenn sich im Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit der Ruhestandsversetzung herausstellen sollte.
- VG Darmstadt, 19.02.2013 - 3 L 89/13
Wildtierverbot bei Platzvergabe an Zirkus unzulässig
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 12.08.2009 - 7 L 840/09.DA -, juris; 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, und v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (…ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 - Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 50). - VG Darmstadt, 12.08.2009 - 7 L 840/09
Gestattung des Besuchs einer Schule außerhalb des Schulbezirks
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, und v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. der erkennenden Kammer, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 [3]-;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 50). - VG Darmstadt, 16.07.2014 - 3 L 879/14
(Kein) Anspruch auf schulische Ordnungsmaßnahme gegenüber einem Mitschüler
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, und v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris, und v. 06.08.2013 - 3 L 840/13.DA -), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. der erkennenden Kammer, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 [3] - und v. 09.08.2013 - 3 L 842/13.DA;… Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 49).
- VG Meiningen, 31.03.2008 - 1 E 683/07
Recht der Landesbeamten; Einstweiliger Rechtsschutzantrag nach § 123 Abs. 1 VwGO …
Dabei ist bereits sehr zweifelhaft (worauf das VG Darmstadt zu Recht hingewiesen hat, vgl. B. v. 21.12.2006, 5 G 2478/06 (3), Juris), ob ein solcher Antrag bzw. der entsprechende Tenor im Beschluss ausreichend bestimmt gefasst werden kann.Damit liegt es in die Hand der Behörde, ob und ggf. in welchem Ausmaß und ab wann sie den dem Rechtsschutzsuchenden drohenden Nachteil gewillt ist abzuwenden (vgl. dazu auch VG Darmstadt, B. v. 21.12.2006, a. a. O.).
- VG Darmstadt, 14.08.2013 - 3 L 1006/13
(Keine) Aufnahme in weiterführende Schule
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris, und v. 06.08.2013 - 3 L 840/13.DA -), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. des erkennenden Gerichts, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 [3]-;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 49). - VG Darmstadt, 09.08.2013 - 3 L 842/13
Gestattung des Besuchs einer nicht zuständigen Schule
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, und v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris, und v. 06.08.2013 - 3 L 840/13.DA -), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. der erkennenden Kammer, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 [3]-;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 49). - VG Darmstadt, 26.08.2015 - 3 L 1146/15
Aufnahme in weiterführende Schule
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, nur bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris, und v. 06.08.2013 - 3 L 840/13.DA - ), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. der Kammer, vgl. Beschl. v. 14.08.2013 - 3 L 1006/13.DA -, juris, bestätigt durch Hess. VGH, Beschl. v. 25.10.2013 - 7 B 1889/13 - , ESVGH 64, 88 = LKRZ 2014, 78;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw.). - VG Darmstadt, 06.08.2013 - 3 L 840/13
Einschulung eines "Kannkindes"
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, nur bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris, und v. 12.08.2009 - 7 L 840/09.DA -, juris; ), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (…ständige Rspr. der erkennenden Kammer, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01-, und. v. 12.08.2009, a.a.O;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 49). - VG Berlin, 16.05.2011 - 12 L 636.11
Anrechnung von im Diplomstudiengang erbrachten Leistungen; einstweilige Anordnung
Somit dürfte die einstweilige Anordnung zur unbedingten Abwendung möglicher Nachteile nicht geeignet sein (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 5 G 2478/06 -, Juris). - VG Darmstadt, 19.03.2013 - 3 L 177/13
Anerkennung der Gleichwertigkeit inländischer Vorbildungsnachweise mit der …
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 12.08.2009 - 7 L 840/09.DA -, juris; v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, und v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, vgl. Beschl. v. 19.02.2013 - 3 L 89/13.DA -, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 50). - VG Düsseldorf, 31.10.2007 - 10 K 2628/07
Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand bei entgegenstehenden betrieblichen …
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