Rechtsprechung
| VG Chemnitz, 10.03.2004 - A 5 K 1234/02 |
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 10.03.2004 - A 5 K 1234/02
- OVG Sachsen, 08.07.2010 - A 3 B 503/07
- BVerwG, 26.10.2010 - 10 B 28.10
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen, 08.07.2010 - A 3 B 503/07
Rückkehrgefährdung für Kurden, die in Flüchtlingslagern im Nordirak lebten
Ausfertigung Az.: A 3 B 503/07 A 5 K 1234/02.Auf die Berufung des Beteiligten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 10. März 2004 - A 5 K 1234/02 - insoweit geändert, als die Beklagte verpflichtet wird, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG in der Person des Klägers festzustellen, und die Abschiebungsandrohung in dem Bescheid der Beklagten vom 26. August 2002 aufgehoben wird.
Wegen des Inhalts der Aussage wird auf die Niederschrift Bezug genommen.Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren, der Akten der Verfahren A 3 B 331/04, A 5 K 1234/02 des Verwaltungsgerichts Chemnitz sowie der beigezogenen Behördenakte verwiesen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - 9 A 1309/20
Berücksichtigung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch UNHCR
Soweit der Kläger geltend macht, das VG Chemnitz habe im Urteil vom 10. März 2004 - A 5 K 1234/02 - eine abweichende Auffassung vertreten, ist darauf hinzuweisen, dass dieses Urteil mit der vorzitierten Entscheidung des Sächs. OVG geändert worden ist. - OVG Sachsen, 29.08.2007 - A 3 B 331/04 Auf den Antrag des Beteiligten wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 10. März 2004 - A 5 K 1234/02 - zugelassen.
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| VG Chemnitz, 10.03.2004 - 5 K 1234/02 |
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 10.03.2004 - 5 K 1234/02
- VG Chemnitz, 10.03.2004 - A 5 K 1234/02
- OVG Sachsen, 08.07.2010 - A 3 B 503/07
- BVerwG, 26.10.2010 - 10 B 28.10
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Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Frage eines außerhäuslichen Arbeitszimmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (20)
- BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01
Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02
Wesentliche, repräsentative Ausformung des Typus häusliches Arbeitszimmer ist das häusliche Büro, also ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (B FH- Urteil vom 19. September 2002 VI R 70/01 , BFH/NV 2003, 247).So fällt beispielsweise auch ein Kellerraum, der seiner Funktion und Ausstattung nach ein Arbeitszimmer ist, regelmäßig unter die Abzugsbeschränkung, wenn er nicht aufgrund besonderer Umstände tatsächlicher oder rechtlicher Art aus der häuslichen Sphäre herausgelöst ist ( BFH-Urteil vom 19. September 2002 VI R 70/01 , a.a.O.).
- BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00
Anbau als häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02
Der Beklagte verweist hierbei auf das BFH-Urteil vom 13. November 2002 ( VI R 164/00 ), wonach ein Arbeitszimmer auch dann ein häusliches Arbeitszimmer i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG sein könne, wenn es sich in einem Anbau zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen befinde und nur über einen separaten Eingang vom straßenabgewandten Garten aus betreten werden könne.Gleiches gilt für ein in einem Anbau zum Wohnhaus befindliches Arbeitszimmer ( BFH-Urteil vom 13. November 2002 VI R 164/00 , BStBl II 2003, 350).
- BFH, 13.11.2002 - VI R 82/01
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02
Dem zeitlichen Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers kommt im Rahmen dieser Wertung nur eine indizielle Bedeutung zu (…vgl. BFH-Urteile vom 29. April 2003 VI R 78/02 , BFH/NV 2003, 1117 ;… vom 9. April 2003 X R 75/00 , BFH/NV 2003, 917 ;… vom 21. Februar 2003 VI R 14/02 , BFH/NV 2003, 855 ;… vom 23. Januar 2003 IV R 71/00 , BFH/NV 2003, 859 ; vom 13. November 2002 VI R 104/01 , BFH/NV 2003, 691 VI R 82/01, BFH/NV 2003, 688 sowie VI R 28/02, BFH/NV 2003, 693 ; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 2002 - 5 K 1821/99 , EFG 2002, 1375).Insoweit handelte es sich um eine bei Außendienstmitarbeitern regelmäßig anzutreffende Situation, die das häusliche Arbeitszimmer zwar zum örtlichen, aber nicht zum qualitativen Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung macht ( BFH-Urteil vom 13. November 2002 VI R 82/01 , BFH/NV 2003, 688).
- BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02
Ob ein Arbeitszimmer danach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, lässt sich nicht generell, sondern nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles entscheiden ( BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 74/98 , BStBl II 2000, 7).Gehört das Arbeitszimmer unmittelbar und ohne besondere räumliche Trennung zu der Wohnung oder dem Wohnhaus des Steuerpflichtigen, so ist es regelmäßig auch in dessen häusliche Sphäre eingebunden ( BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 74/98 , a.a.O.).
- BFH, 21.02.2003 - VI R 14/02
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendiensttätigkeit
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02
Nach § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 1 und 3 Halbsatz 2 EStG gilt die Beschränkung der abziehbaren Aufwendungen für ein Arbeitszimmer auf 2.400,00 DM nur dann nicht, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, was bei einem Steuerpflichtigen, der wie die Kläger seine berufliche Tätigkeit teilweise im Arbeitszimmer und teilweise außer Haus ausübt, voraussetzt, dass er im Arbeitszimmer diejenigen Handlungen vornimmt und Leistungen erbringt, die für den konkret ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind ( BFH-Urteil vom 21. Februar 2003 VI R 14/02 , BFH/NV 2003, 855).Dem zeitlichen Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers kommt im Rahmen dieser Wertung nur eine indizielle Bedeutung zu (…vgl. BFH-Urteile vom 29. April 2003 VI R 78/02 , BFH/NV 2003, 1117 ;… vom 9. April 2003 X R 75/00 , BFH/NV 2003, 917 ; vom 21. Februar 2003 VI R 14/02 , BFH/NV 2003, 855 ;… vom 23. Januar 2003 IV R 71/00 , BFH/NV 2003, 859 ;… vom 13. November 2002 VI R 104/01 , BFH/NV 2003, 691 VI R 82/01, BFH/NV 2003, 688 sowie VI R 28/02, BFH/NV 2003, 693 ; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 2002 - 5 K 1821/99 , EFG 2002, 1375).
- BFH, 13.11.2002 - VI R 104/01
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02
Dem zeitlichen Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers kommt im Rahmen dieser Wertung nur eine indizielle Bedeutung zu (…vgl. BFH-Urteile vom 29. April 2003 VI R 78/02 , BFH/NV 2003, 1117 ;… vom 9. April 2003 X R 75/00 , BFH/NV 2003, 917 ;… vom 21. Februar 2003 VI R 14/02 , BFH/NV 2003, 855 ;… vom 23. Januar 2003 IV R 71/00 , BFH/NV 2003, 859 ; vom 13. November 2002 VI R 104/01 , BFH/NV 2003, 691 VI R 82/01, BFH/NV 2003, 688 sowie VI R 28/02, BFH/NV 2003, 693 ; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 2002 - 5 K 1821/99 , EFG 2002, 1375). - BFH, 13.11.2002 - VI R 28/02
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02
Dem zeitlichen Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers kommt im Rahmen dieser Wertung nur eine indizielle Bedeutung zu (…vgl. BFH-Urteile vom 29. April 2003 VI R 78/02 , BFH/NV 2003, 1117 ;… vom 9. April 2003 X R 75/00 , BFH/NV 2003, 917 ;… vom 21. Februar 2003 VI R 14/02 , BFH/NV 2003, 855 ;… vom 23. Januar 2003 IV R 71/00 , BFH/NV 2003, 859 ; vom 13. November 2002 VI R 104/01 , BFH/NV 2003, 691 VI R 82/01, BFH/NV 2003, 688 sowie VI R 28/02, BFH/NV 2003, 693 ; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 2002 - 5 K 1821/99 , EFG 2002, 1375). - BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00
Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02
Dem zeitlichen Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers kommt im Rahmen dieser Wertung nur eine indizielle Bedeutung zu (…vgl. BFH-Urteile vom 29. April 2003 VI R 78/02 , BFH/NV 2003, 1117 ;… vom 9. April 2003 X R 75/00 , BFH/NV 2003, 917 ;… vom 21. Februar 2003 VI R 14/02 , BFH/NV 2003, 855 ; vom 23. Januar 2003 IV R 71/00 , BFH/NV 2003, 859 ;… vom 13. November 2002 VI R 104/01 , BFH/NV 2003, 691 VI R 82/01, BFH/NV 2003, 688 sowie VI R 28/02, BFH/NV 2003, 693 ; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 2002 - 5 K 1821/99 , EFG 2002, 1375). - BFH, 26.02.2003 - VI R 160/99
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02
Unter Hinweis auf neuere Urteile des BFH vom 26. Februar 2003 ( VI R 160/99 und VI R 124/01) sei von einem häuslichen Arbeitszimmer nur dann auszugehen, wenn eine unmittelbare räumliche Nähe zur Privatwohnung vorhanden sei. - BFH, 26.02.2003 - VI R 124/01
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02
Unter Hinweis auf neuere Urteile des BFH vom 26. Februar 2003 ( VI R 160/99 und VI R 124/01) sei von einem häuslichen Arbeitszimmer nur dann auszugehen, wenn eine unmittelbare räumliche Nähe zur Privatwohnung vorhanden sei. - BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80
Verteilung der Beweislast - Feststellungslast
- BFH, 26.02.2003 - VI R 156/01
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
- BFH, 29.04.2003 - VI R 78/02
Häusliches Arbeitszimmer eines Außendienstmitarbeiters
- BFH, 26.02.2003 - VI R 130/01
Arbeitszimmer im Hobbyraum als "häusliches" Arbeitszimmer?
- BFH, 26.06.2003 - IV R 9/03
Häusliches Arbeitszimmer eines Architekten
- BFH, 07.12.1988 - X R 15/87
1. Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - 2. Kilometerpauschale bei …
- BFH, 09.04.2003 - X R 75/00
Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung
- BFH, 27.10.1993 - I R 99/92
Einkommensteuer; Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte bei einem Freiberuflicher (§ 4 …
- BFH, 21.12.1990 - VI R 10/86
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn der Steuerpflichtige auf die bei der …
- FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99
Häusliches Arbeitszimmer kann auch bei Außendienstmitarbeiter den Mittelpunkt der …
- FG Münster, 18.06.2009 - 10 K 645/08
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als …
Ein häusliches Arbeitszimmer liegt vor, wenn der Arbeitsraum seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (…BFH-Urteile vom 26.03.2009, VI R 15/07, DStR 2009, S. 1030;… vom 18.08.2005, VI R 39/04, BStBl. II 2006, S. 428;… vom 19.09.2002, VI R 70/01, BStBl. II 2003, S. 139; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.03.2004, 5 K 1234/02, [...]).
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