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Rechtsprechung
   VG Chemnitz, 10.03.2004 - A 5 K 1234/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,60935
VG Chemnitz, 10.03.2004 - A 5 K 1234/02 (https://dejure.org/2004,60935)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 10.03.2004 - A 5 K 1234/02 (https://dejure.org/2004,60935)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 10. März 2004 - A 5 K 1234/02 (https://dejure.org/2004,60935)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen, 08.07.2010 - A 3 B 503/07

    Rückkehrgefährdung für Kurden, die in Flüchtlingslagern im Nordirak lebten

    Ausfertigung Az.: A 3 B 503/07 A 5 K 1234/02.

    Auf die Berufung des Beteiligten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 10. März 2004 - A 5 K 1234/02 - insoweit geändert, als die Beklagte verpflichtet wird, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG in der Person des Klägers festzustellen, und die Abschiebungsandrohung in dem Bescheid der Beklagten vom 26. August 2002 aufgehoben wird.

    Wegen des Inhalts der Aussage wird auf die Niederschrift Bezug genommen.Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren, der Akten der Verfahren A 3 B 331/04, A 5 K 1234/02 des Verwaltungsgerichts Chemnitz sowie der beigezogenen Behördenakte verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - 9 A 1309/20

    Berücksichtigung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch UNHCR

    Soweit der Kläger geltend macht, das VG Chemnitz habe im Urteil vom 10. März 2004 - A 5 K 1234/02 - eine abweichende Auffassung vertreten, ist darauf hinzuweisen, dass dieses Urteil mit der vorzitierten Entscheidung des Sächs. OVG geändert worden ist.
  • OVG Sachsen, 29.08.2007 - A 3 B 331/04
    Auf den Antrag des Beteiligten wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 10. März 2004 - A 5 K 1234/02 - zugelassen.
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Rechtsprechung
   VG Chemnitz, 10.03.2004 - 5 K 1234/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,60639
VG Chemnitz, 10.03.2004 - 5 K 1234/02 (https://dejure.org/2004,60639)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 10.03.2004 - 5 K 1234/02 (https://dejure.org/2004,60639)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 10. März 2004 - 5 K 1234/02 (https://dejure.org/2004,60639)
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   FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,62407
FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02 (https://dejure.org/2004,62407)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.03.2004 - 5 K 1234/02 (https://dejure.org/2004,62407)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. März 2004 - 5 K 1234/02 (https://dejure.org/2004,62407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage eines außerhäuslichen Arbeitszimmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (20)

  • BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01

    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02
    Wesentliche, repräsentative Ausformung des Typus häusliches Arbeitszimmer ist das häusliche Büro, also ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (B FH- Urteil vom 19. September 2002 VI R 70/01 , BFH/NV 2003, 247).

    So fällt beispielsweise auch ein Kellerraum, der seiner Funktion und Ausstattung nach ein Arbeitszimmer ist, regelmäßig unter die Abzugsbeschränkung, wenn er nicht aufgrund besonderer Umstände tatsächlicher oder rechtlicher Art aus der häuslichen Sphäre herausgelöst ist ( BFH-Urteil vom 19. September 2002 VI R 70/01 , a.a.O.).

  • BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00

    Anbau als häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02
    Der Beklagte verweist hierbei auf das BFH-Urteil vom 13. November 2002 ( VI R 164/00 ), wonach ein Arbeitszimmer auch dann ein häusliches Arbeitszimmer i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG sein könne, wenn es sich in einem Anbau zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen befinde und nur über einen separaten Eingang vom straßenabgewandten Garten aus betreten werden könne.

    Gleiches gilt für ein in einem Anbau zum Wohnhaus befindliches Arbeitszimmer ( BFH-Urteil vom 13. November 2002 VI R 164/00 , BStBl II 2003, 350).

  • BFH, 13.11.2002 - VI R 82/01

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02
    Dem zeitlichen Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers kommt im Rahmen dieser Wertung nur eine indizielle Bedeutung zu (…vgl. BFH-Urteile vom 29. April 2003 VI R 78/02 , BFH/NV 2003, 1117 ;… vom 9. April 2003 X R 75/00 , BFH/NV 2003, 917 ;… vom 21. Februar 2003 VI R 14/02 , BFH/NV 2003, 855 ;… vom 23. Januar 2003 IV R 71/00 , BFH/NV 2003, 859 ; vom 13. November 2002 VI R 104/01 , BFH/NV 2003, 691 VI R 82/01, BFH/NV 2003, 688 sowie VI R 28/02, BFH/NV 2003, 693 ; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 2002 - 5 K 1821/99 , EFG 2002, 1375).

    Insoweit handelte es sich um eine bei Außendienstmitarbeitern regelmäßig anzutreffende Situation, die das häusliche Arbeitszimmer zwar zum örtlichen, aber nicht zum qualitativen Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung macht ( BFH-Urteil vom 13. November 2002 VI R 82/01 , BFH/NV 2003, 688).

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