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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12   

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VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12 (https://dejure.org/2018,25902)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.07.2018 - 5 K 1246/12 (https://dejure.org/2018,25902)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - 5 K 1246/12 (https://dejure.org/2018,25902)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (28)

  • VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12
    Rn. 27 Ein Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz vom 21. Dezember 2010 mit dem Antrag, die aufschiebende Wirkung seiner Widersprüche vom 11. Oktober 2010 gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 23. September 2010 anzuordnen, blieb erfolglos (VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Dezember 2011 - VG 5 L 424/10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2012 - OVG 9 S 3.12).

    Rn. 31 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten (2 Bände), die vom Beklagten eingereichten Verwaltungsvorgänge (2 Heftungen) sowie auf die Gerichtsakten der vorläufigen Rechtsschutzverfahren VG 5 L 21/13 (2 Bände) und VG 5 L 424/10 verwiesen, die vorgelegen haben und - soweit wesentlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung sowie der nicht-öffentlichen Beratung der Kammer gewesen sind.

    Rn. 41 Soweit der Kläger im Eilverfahren VG 5 L 424/10 hat ausführen lassen, der Beklagte hätte aus Bestimmtheitsgründen jeweils die nicht als beitragspflichtig angesehene Teilfläche (Abzugsfläche) angeben müssen, geht das fehl.

    Der genaue Flächenansatz, der einer Veranlagung zugrunde liegt, gehört aber gerade nicht zum verfügenden Teil von Beitragsbescheiden, da seine eventuelle spätere Änderung - wie hier mit den Teilaufhebungsbescheiden vom 19. Dezember 2013 - nicht zu einer Wesensänderung des Beitragsbescheides führen kann (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht, BVerwG…, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 12/81, juris Rn. 14;… für das Anschlussbeitragsrecht Thüringisches OVG a.a.O.; siehe VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Dezember 2011 - VG 5 L 424/10 juris).

    Soweit in diesem Versäumnis ein Verfahrensfehler gesehen werden könnte, hat der Beklagte diesen Verfahrensfehler zum einen bereits mit Schriftsatz vom 13. Januar 2011 im Eilverfahren VG 5 L 424/10 und dem diesem beigefügten Lageplan (AG 1, Bl. 94 GA zu VG 5 L 424/10) geheilt, in dem die veranlagten nutzungsbezogenen Flächen und ihre Lage auf den Buchgrundstücken ausgewiesen sind.

    Insbesondere ist für die Begründung die ausdrückliche Angabe einer Ermächtigungsgrundlage nicht erforderlich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 06. November 2009 - 9 S 25.09, juris Rn. 8;… Thüringisches OVG, a. a. O. S. 232; siehe VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Dezember 2011 - VG 5 L 424/10 juris).

    Wie im o.g. Eilverfahren VG 5 L 424/10 bereits ausgeführt, lag der Festsetzung des Beitragssatzes eine rechnerisch nachvollziehbare Kalkulation in Form der "Globalkalkulation für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung" (Stand Februar 2004) zugrunde, die den in der Satzung festgesetzten Beitragssatz abdeckt (vgl. hierzu auch VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 28. April 2004 - 1 L 795/03 -, S. 5 f. des E.A. sowie Beschluss vom 15. Juni 2005 - 3 L 26/05 -, S. 5 des E.A.).

    Die Gebührenkalkulation muss insoweit der Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 5 KAG genügen, wonach bei der Ermittlung der Verzinsung und der Abschreibungen der aus Beiträgen erbrachte Eigenkapitalanteil außer Betracht bleibt (vgl. Beschluss der Kammer vom 19. Dezember 2011 - VG 5 L 424/10 a.a.O.).

    Insofern kommt es auf die vom Kläger in den Eilverfahren aufgeworfene Frage eines aus seiner Sicht fehlenden Anschlussrechts mangels unmittelbarer Nähe des Hinterliegergrundstücks zur öffentlichen Abwasserleitung (vgl. §§ 4 und 5 der EWS 2007) nicht an (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 5 L 424/10 -, Rn. 22, juris).

    Rn. 95 Hieran gemessen war die Frage der Zugehörigkeit des Flurstücks 3... zum bauplanungsrechtlichen Außenbereich oder Innenbereich bereits Gegenstand des in die mündliche Verhandlung einbezogenen und denselben Verfahrensbeteiligten ohnehin bekannten rechtskräftigen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens VG 5 L 424/10 (ab S. 12 des Beschlussabdrucks) sowie der ausführlichen rechtlichen Erörterung in der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 A 3.08

    Normenkontrollverfahren bezüglich einer Schmutzwasserbeitragssatzung: …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12
    Dieser in §§ 3 ff. BKGS-ES 2013 verwendete sogenannte "kombinierte Vollgeschossmaßstab", bei dem der Beitrag nach einem nutzungsbezogenen Flächenbetrag aus Vollgeschossen und Grundstücksflächen berechnet wird, ist grundsätzlich ein üblicher, praktikabler und zulässiger Maßstab, die Beiträge für den Herstellungsaufwand der öffentlichen Anlage gem. § 8 Abs. 6 Satz 3 KAG nach den wirtschaftlichen Vorteilen zu bemessen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2008 - 9 A 3.08 -, juris, Rn. 31 m. w. N., Beschluss vom 14. März 2011, 9 S 95.10, juris, Rn. 11).

    Gleiches gilt für den in § 5 Nr. 1 BKGS-ES 2013 verwendeten Steigerungsfaktor von 0, 25 je weiteres Vollgeschoss (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2008 - 9 A 3.08 -, juris, Rn. 31).

    Das kann in der Weise geschehen, dass nicht selbständig baulich nutzbare Buchgrundstücke zusammengefasst werden oder das Buchgrundstück auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Flächen reduziert wird, um die Grundflächen desselben Eigentümers, denen ein einheitlicher Vorteil durch den Kanalanschluss vermittelt wird, als wirtschaftliche Einheit zu erfassen (OVG für das Land Brandenburg…, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. November 2008 - 9 A 3.08 -, juris Rn. 30 und Beschluss vom 26. Januar 2011 - 9 B 15.09 - S. 17 des EA).

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12
    Der genaue Flächenansatz, der einer Veranlagung zugrunde liegt, gehört aber gerade nicht zum verfügenden Teil von Beitragsbescheiden, da seine eventuelle spätere Änderung - wie hier mit den Teilaufhebungsbescheiden vom 19. Dezember 2013 - nicht zu einer Wesensänderung des Beitragsbescheides führen kann (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht, BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 12/81, juris Rn. 14;… für das Anschlussbeitragsrecht Thüringisches OVG a.a.O.; siehe VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Dezember 2011 - VG 5 L 424/10 juris).

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Schranke eingreift, die der Zulässigkeit eines sog. Nachschiebens von Gründen gesetzt ist, d.h. wenn die anderweitige rechtliche Begründung oder das Zugrunde legen anderer Tatsachen zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheids führte (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 12/81 -, Rn. 12, juris).

    Gleiches gilt z.B. bei fehlerhaftem Ansatz der Höhe des Erschließungsaufwands (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 12/81 -, Rn. 13, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 9 S 66.13

    Änderungsantrag; Anschlussbeitrag; veränderte oder im ursprünglichen Verfahren …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12
    Rn. 28 Das OVG Berlin-Brandenburg änderte diesen Beschluss auf die Beschwerde des Beklagten am 29. Januar 2015 unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen dahin ab, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen den Schmutzwasserbeitragsbescheid des Beklagten vom 23. September 2010 (A... ) in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Januar 2013 für die Zeit vom 27. Oktober 2010 bis zur Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides (25. Januar 2013) und gegen den Schmutzwasserbeitragsbescheid des Beklagten vom 23. September 2010 (A... ) in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Februar 2013 für die Zeit vom 27. Oktober 2010 bis zur Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides (21. Februar 2013) angeordnet wurde (Az.: 9 S 66.13).

    Vorliegend scheitert diese Heilung nicht ihrerseits an einem Zuständigkeitsmangel; der Widerspruchsbescheid ist von dem zuständigen Verbandsvorstand am 13. März 2013 genehmigt worden (vgl. m.w.N. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2015 - OVG 9 S 66.13 -, Rn. 15, juris und Bl. 360 GA).

    Sie wird von der Entscheidungs- und Unterschriftsbefugnis des Verbandsvorstehers getragen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2015 - OVG 9 S 66.13 -, Rn. 34, juris und § 8 Abs. 3 Verbandssatzung).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 45.06

    Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag für die Abwasserentsorgung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12
    Das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht richtet sich nur dann nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG (n.F.), wenn die erste rechtswirksame Satzung nach dem 01. Februar 2004 in Kraft trat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2007, - 9 B 45.06 -, juris).

    Der wirtschaftliche Vorteil, den das Grundstück durch die abwasserseitige Erschließung erfährt, ist bereits durch diese theoretische Möglichkeit der Anschließbarkeit gegeben, ohne dass das Grundstück tatsächlich angeschlossen ist (vgl. z. B. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 9 B 45.06, juris).

  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 2 D 9/02
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12
    Danach ist im Anschlussbeitragsrecht regelmäßig Grundstück jeder demselben Eigentümer gehörende Teil der Grundfläche, der selbständig baulich oder gewerblich genutzt werden kann; im Regelfall besteht Deckungsgleichheit mit dem Buchgrundstück (Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE -, juris).

    Das kann in der Weise geschehen, dass nicht selbständig baulich nutzbare Buchgrundstücke zusammengefasst werden oder das Buchgrundstück auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Flächen reduziert wird, um die Grundflächen desselben Eigentümers, denen ein einheitlicher Vorteil durch den Kanalanschluss vermittelt wird, als wirtschaftliche Einheit zu erfassen (OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE, a. a. O.;… OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. November 2008 - 9 A 3.08 -, juris Rn. 30 und Beschluss vom 26. Januar 2011 - 9 B 15.09 - S. 17 des EA).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 11 S 24.07

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens binnen der Zwei-Monats-Frist trotz …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12
    Dass sie als bauliche Anlagen im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB zu qualifizieren sind, ändert nichts an dieser Beurteilung (vgl. z. B. BVerwG…, Beschluss vom 02. März 2000 - 4 B 15/00, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2008 - 11 S 24.07).

    Das ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben zu entscheiden, sondern bedarf einer umfassenden Wertung und Bewertung der konkreten Gegebenheiten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 02. März 2000 - 4 B 15/00, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2008 - 11 S 24.07).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12
    Rn. 64 Ein Fall der sog. "hypothetischen Festsetzungsverjährung" i. S. der Kammerrechtsprechung des BVerfG (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 -, juris) ist hier entgegen dem klägerischen Vorbringen nicht gegeben.
  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12
    Eine ringsum von Bebauung umgebene Fläche, die so groß ist, dass sich ihre Bebauung nicht mehr als zwanglose Fortsetzung der vorhandenen Bebauung aufdrängt und die deshalb nicht als Baulücke erscheint, liegt nicht innerhalb eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; sie ist damit bebauungsrechtlich Außenbereich (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2005 - 4 BN 37.05 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 1.16

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beginn der …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12
    Nur in Bezug auf Grundstücke mit Anschlussmöglichkeit im Jahr 1999 oder früher kann es Vertrauensschutz gegenüber der Gesetzesänderung geben (siehe Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - OVG 9 B 1.16 -, Rn. 32, juris).
  • BVerwG, 10.07.2000 - 4 B 39.00

    Bauen im Außenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Bebauungszusammenhang; …

  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der …

  • VG Frankfurt/Oder, 27.02.2015 - 5 K 1240/10

    Wasserrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 9 S 44.14

    Anschlussbeitrag; früherer Rennstall; Aktenbeiziehung; Akteneinsicht; …

  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 B 74.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, Bedeutung der …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 9 S 25.09

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; ernstliche Zweifel; Prüfungsmaßstab …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 9 S 95.10

    Erfolgsaussichten eines Gehörsverstoßes; aufgrund des Prüfungsmaßstabes im …

  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1011

    Verteilung des Aufwands auf die einzelnen zu berücksichtigenden Grundstücke bei …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - 9 B 65.08

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides; Notwendigkeit einer Satzung; nachträglich …

  • BVerwG, 27.03.2009 - 9 B 15.09
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - 9 S 41.11

    Heranziehung zu Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 9 B 60.08

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides; Notwendigkeit einer Satzung; nachträglich …

  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2009 - 5 K 1860/04

    Rechtmäßige Ablehnung einer Altlastenfreistellung für Deponiegrundstück in der …

  • VG Potsdam, 15.01.2010 - 8 L 135/09
  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und …

  • BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78

    Festsetzung der Lohnsteuer - Steuerfestsetzung - Lohnsteuerhaftungsbetrag

  • OVG Thüringen, 30.08.2010 - 4 EO 659/08

    Bestimmtheit eines Entwässerungsbeitragsbescheids für ein Flurstück als Teil …

  • BVerwG - 9 A 11.13 (anhängig)
  • VG Cottbus, 28.04.2020 - 6 L 198/18

    Schmutzwasserbeitrag

    Zudem fiele es dem Grundstückseigentümer zu einem späteren Zeitpunkt schwer, die Rechtmäßigkeit einer Nachveranlagung oder Festsetzungsverjährung flächenbezogen genau festzustellen (vgl. VG Cottbus…, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 6 L 237/17 -, juris Rn. 12; VG Potsdam…, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 L 135/09, juris Rn. 16; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 K 1246/12 -, juris Rn. 43;… Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 5 L 424/10 -, juris Rn. 8).
  • VG Cottbus, 14.07.2022 - 6 K 594/18
    Zudem fiele es dem Grundstückseigentümer zu einem späteren Zeitpunkt schwer, die Rechtmäßigkeit einer Nachveranlagung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbots der Doppelveranlagung und des Vorliegens einer Festsetzungsverjährung flächenbezogen genau festzustellen (vgl. VG Cottbus…, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 6 L 237/17 -, juris Rn. 12; VG Potsdam…, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 L 135/09, juris Rn. 16; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 K 1246/12 -, juris Rn. 43;… Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 5 L 424/10 -, juris Rn. 8).
  • VG Cottbus, 26.08.2021 - 6 K 468/16
    Zudem fiele es dem Grundstückseigentümer zu einem späteren Zeitpunkt schwer, die Rechtmäßigkeit einer Nachveranlagung oder Festsetzungsverjährung flächenbezogen genau festzustellen (vgl. VG Cottbus…, Beschluss vom 28. April 2020 - 6 L 198/18 -, juris Rn. 17;… Beschluss vom 8. Februar 2019 - 6 L 237/17 -, juris Rn. 12; VG Potsdam…, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 L 135/09, juris Rn. 16; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 K 1246/12 -, juris Rn. 43;… Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 5 L 424/10 -, juris Rn. 8).
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