Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1831/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen Steuerberatung nach dem Recht anderer EU-Staaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Im Ausland tätiger Steuerberater darf keine Deutschen mehr beraten - Missbräuchliche Ausnutzung des Gemeinschaftsrechts soll verhindert werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versagung der Berechtigung zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen; Berechtigung der BRD zurVerhinderung der missbräuchlichen Ausnutzung von durch das Gemeinschaftsrecht geschaffenen Möglichkeiten; Verbot der Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs; ...
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen Steuerberatung
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1831/05
- BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06
Papierfundstellen
- EFG 2006, 1288
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (17)
- BGH, 14.03.2005 - II ZR 5/03
Haftung des Geschäftsführers einer in England gegründeten private limited company
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1831/05
Mit seiner Klage macht der Kläger geltend, in der Entscheidung des BGH vom 14. März 2005 - II ZR 5/03 - habe der BGH zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs bei der Inanspruchnahme innergemeinschaftlicher Rechtssysteme Stellung genommen.Die Urteile des BGH vom 14. März 2005 - II ZR 5/03, NJW 2005, S. 1648 sowie vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04, NJW 2005, S. 3732 beträfen andere Sachverhalte.
d) Entgegen der Auffassung des Klägers führen weder das Urteil des BGH vom 14. März 2005 - II ZR 5/03 - noch das Urteil des BGH vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04 - dazu, dass der Kläger gemäß § 3 Nr. 4 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.
- BGH, 13.10.2005 - 3 StR 385/04
Ruhen der deutschen Approbation hindert nicht vorübergehende ärztliche Tätigkeit …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1831/05
Das Urteil des BGH vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04 - bestätige dies.Die Urteile des BGH vom 14. März 2005 - II ZR 5/03, NJW 2005, S. 1648 sowie vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04, NJW 2005, S. 3732 beträfen andere Sachverhalte.
d) Entgegen der Auffassung des Klägers führen weder das Urteil des BGH vom 14. März 2005 - II ZR 5/03 - noch das Urteil des BGH vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04 - dazu, dass der Kläger gemäß § 3 Nr. 4 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.
- BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1831/05
Der stattgebende Kammerbeschluss des BVerfG vom 5. Dezember 2005 zum Meisterzwang ( 1 BvR 1730/02) habe in seinem Fall zur Folge, dass er gemäß § 3 Nr. 1 StBerG nach wie vor zur Steuerberatung befugt sei.Der Kläger kann nicht inzident und nachträglich überprüfen lassen, ob der rechtskräftige Widerruf seiner Steuerberaterbestellung nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG Art. 3 Abs. 1 GG und 12 Abs. 1 GG verletzt hat, weil die in der inzwischen ergangenen Entscheidung des BVerfG vom 5. Dezember 2005 (stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02, DVBl. 2006, S. 244 ) zum Meisterzwang gemäß §§ 1 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. 7 HWO a. F. aufgeführten Gründe gleichermaßen für die steuerberatenden Berufe gemäß § 3 Nr. 1 StBerG Gültigkeit haben könnten.
- EuGH, 30.11.1995 - C-55/94
Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1831/05
Der vorübergehende Charakter einer Dienstleistung ist dabei nicht nur unter Berücksichtigung der Dauer der Leistung, sondern auch ihrer Häufigkeit, regelmäßigen Wiederkehr oder Kontinuität zu beurteilen (vgl. Urteil des EuGH vom 30. November 1995 - C-55/94 [Gebhard], NJW 1996, S. 579 ).Schließlich ist sie zur Erreichung dieses Ziels erforderlich und geht nicht über dieses Ziel hinaus (vgl. Urteil des EuGH vom 30. November 1995 - C 55/94 [Gebhard], NJW 1996, S. 579 ).
- BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02
NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung; …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1831/05
Seine hiergegen im fachgerichtlichen Verfahren erhobene Klage beim FG ... sowie seine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH blieben ohne Erfolg (Beschluss des BFH vom 1. August 2002 - VII B 35/02, BFH/NV 2002, S. 1499).Er trägt im Wesentlichen vor, dass dem Kläger die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen höchstrichterlich mehrfach abgesprochen worden sei (vgl. die Beschlüsse des BFH vom 1. August 2002 - VII B 35/02 sowie des BVerfG vom 4. Dezember 2002 - 1 BvR 2046/02).
- BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 2046/02
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1831/05
Seine Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG mit Beschluss vom 4. Dezember 2002 - 1 BvR 2046/02 - nicht zur Entscheidung angenommen.Er trägt im Wesentlichen vor, dass dem Kläger die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen höchstrichterlich mehrfach abgesprochen worden sei (vgl. die Beschlüsse des BFH vom 1. August 2002 - VII B 35/02 sowie des BVerfG vom 4. Dezember 2002 - 1 BvR 2046/02).
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Zweckentfremdungsverbots …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1831/05
Vorliegend sind keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass seine Zurückweisung als Bevollmächtigter durch den Beklagten unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und daher den Schluss zulässt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 86, 59 >63<). - BFH, 06.10.2003 - VII B 12/03
Zustellungsurkunde, Inhalt
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1831/05
Er begründet jedoch keinen Anspruch darauf, dass sich das Gericht zum Zwecke der Akteneinsicht Akten vorlegen lässt, die es für seine Entscheidung nicht benötigt (vgl. auch Beschluss des BFH vom 6. Oktober 2003 - VII B 12/03, BFH/NV 2004, S. 499 ). - BFH, 08.10.2003 - VII B 321/02
Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung - unzutreffende …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1831/05
Er begründet jedoch keinen Anspruch darauf, dass sich das Gericht zum Zwecke der Akteneinsicht Akten vorlegen lässt, die es für seine Entscheidung nicht benötigt (vgl. auch Beschluss des BFH vom 6. Oktober 2003 - VII B 12/03, BFH/NV 2004, S. 499 ). - EuGH, 30.09.2003 - C-167/01
Inspire Art - "Artikel 43 EG, 46 EG und 48 EG - Gesellschaft, die in einem …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1831/05
dem europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 EGV die folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen: § Ist die Beschränkung der Norm des § 3 Nr. 4 Satz 2 des Steuerberatungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland mit dem EGV , insbesondere den Artikeln 43 (Niederlassungsfreiheit) und 49 (Dienstleistungsfreiheit) und dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, und der Rechtsprechung des EuGH dazu vereinbar? Oder ist darin eine Diskriminierung der D-ausländischen Dienstleistungserbringer gegenüber den D-inländischen zu sehen, wie sie der EuGH zu vergleichbaren Beschränkungen in der Entscheidung vom 30.09.2003 - Rs. C-167/01 - Kamer van Koophandel en Fabrieken voor Amsterdam gegen Inspire Art. Ltd. beurteilt hat?. - BFH, 21.01.2004 - VII B 99/03
Grenzüberschreitende Hilfeleistung in Steuersachen
- FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1095/06
Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1099/06
Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen …
- FG Niedersachsen, 05.12.2000 - 6 K 423/99
Zulässige Hilfeleistung in Steuersachen durch einen "Belastung Adviseur" nur bei …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1097/06
Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 V 1100/06
Aussetzung der Vollziehung einer Zurückweisung einer in Großbritannien …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 V 1098/06
Aussetzungsbegehrens bei der Vollziehung einer Zurückweisung als Bevollmächtigter …
- BFH, 11.11.2008 - I B 107/08
Zurückweisung von Bevollmächtigten - Zeitpunkt der Zurückweisung - Vorübergehende …
In den hier angefochtenen Zurückweisungsbeschlüssen hat das FG zu den Beschwerdeführern zu 1. und zu 2. auf rechtskräftige Zurückweisungen in anderen bei ihm anhängig gewesenen Verfahren verwiesen (zur Beschwerdeführerin zu 1.: Urteil vom 13. November 2006 in der Sache 5 K 2269/06 mit Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. August 2007 IX B 247/06; zum Beschwerdeführer zu 2.: Urteil vom 8. Mai 2006 in der Sache 5 K 1831/05 mit BFH-Beschluss vom 8. März 2007 IX B 240/06, BFH/NV 2007, 1195). - BFH, 11.11.2008 - I B 80/08
Recht auf Akteneinsicht
Diese Bevollmächtigten wurden vom FG durch Beschlüsse in der mündlichen Verhandlung zurückgewiesen; dabei hat das FG zur Zurückweisung von Y und Z auf rechtskräftige Zurückweisungen in anderen beim FG anhängig gewesenen Verfahren verwiesen (zu Y: Urteil vom 13. November 2006 in der Sache 5 K 2269/06 mit Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. August 2007 IX B 247/06; zu Z: Urteil vom 8. Mai 2006 in der Sache 5 K 1831/05 mit BFH-Beschluss vom 8. März 2007 IX B 240/06, BFH/NV 2007, 1195). - FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 288/05
Zulässigkeit der Zurückweisung wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen des …
Die Beurteilung, ob es sich im konkreten Fall um eine vorübergehende, grenzüberschreitende Tätigkeit handelt, ist im Rahmen einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2006 5 K 1831/05, EFG 2006, 1288).Insoweit stellt auch die auf § 80 Abs. 5 gestützte Zurückweisung einer Bevollmächtigung durch den Beklagten im gemeinschaftsrechtlichen Sinne eine Maßnahme dar, die der missbräuchlichen Ausnutzung der durch das Gemeinschaftsrecht geschaffenen Möglichkeiten in geeigneter Weise begegnet (Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2006 5 K 1831/05, EFG 2006, 1288).
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